Betreff
infra fürth verkehr gmbh; Tariffortschreibung zum 01.01.2015
Vorlage
R II/064/2014
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Stadtrat ermächtigt den städtischen Vertreter, in der Gesellschafterversammlung der infra fürth holding gmbh deren Geschäftsführer für die Beschlüsse/Erklärungen der infra fürth verkehr gmbh wie folgt zu ermächtigen:

1.  Der vorgeschlagenen VGN-weiten strukturellen Änderung (Einführung der Tarifstufen A bis F und 1) wird ebenso wie dem tariflichen Wechsel von Z in die für Fürth neu geltende Tarifstufe B zugestimmt. Den vorgeschlagenen Fahrpreisen des VGN-Gemeinschaftstarifs mit einer er­warteten durchschnittlichen Einnahmensteigerung von 2,99 % wird zugestimmt.

2.  Die neuen Fahrpreise treten zum 01.01.2015 in Kraft. Darüber hinaus ergeht Zustimmung zu den Übergangsregelungen für die weitere Gültigkeit von Fahrkarten zum alten Tarif.

 


Für die Stadt Fürth wichtige ÖPNV-Angelegenheiten unterliegen gem. § 14 Abs. 3 des Gesell­schaftsvertrags der Verkehrs-GmbH der Zustimmung der Gesellschaftsversammlung. Jedoch wird dieses Entscheidungsrecht (der Gesellschafterversammlung der Verkehrs-GmbH) über­lagert vom zwischen der Holding-GmbH und der Verkehrs-GmbH bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag (vgl. §§ 1 und 2). Er erlaubt es, dass der Holding-Geschäftsfüh­rer direkt dem Verkehrs-Geschäftsführer Weisungen erteilt. Allerdings können (und sollen) über § 12 Abs. 1 Satz 4 des Gesellschaftsvertrags der Holding-GmbH wichtige Entscheidungen in den (beherrschten) Tochterunternehmen von der Holding-Gesellschafterversammlung getroffen werden. Dadurch ist die Einbindung von FA/StR und somit der Durchgriff der demokratisch legi­timierten Willensbildung gegeben.

Der Aufsichtsrat der Verkehrs-GmbH hat in seiner Sitzung am 03.04.2014 die infra-Vorlage zur Tariffortschreibung zum 01.01.2015 (vgl. das Extrakt in der Anlage) vorberaten; hierauf und den daraus resultierenden Beschlussvorschlag wird verwiesen.

Zu den näheren inhaltlichen Aspekten der Tariffortschreibung wird der infra-Geschäftsführer in der FA/StR-Sitzung am 30.04.2014 Stellung nehmen.

Das Finanzreferat befürwortet – aus dem Blickwinkel der städtischen Gesellschafter-Stellung – die mit der Tariffortschreibung verbundenen, positiven Effekte für die Verkehrs-GmbH, da hier­durch der Anstieg des ÖPNV-Defizits abgemildert wird.

Im Jahr 2012 lag das ÖPNV-Defizit bei – vordergründig betrachtet – niedrigen rd. -7,3 Mio. € vor Steuern. Dieser Wert war jedoch durch positive, aperiodische Sondereffekte von ca. 2,0 Mio. € gestützt (insbesondere bedingt durch die zeitversetzte VGN-Abrechnungsmethodik). Eliminiert um diese Sondereffekte belief sich das ÖPNV-Defizit 2012 also auf -9,3 Mio. €. Es war damit gegenüber 2011 (mit dort -8,7 Mio. € bzw. -8,4 Mio. €, letzterer Wert unter Eliminierung von im Jahr 2011 negativen Sondereffekten) deutlich angestiegen.

Dies bedeutet, dass trotz der Fahrpreiserhöhung das Defizit weiter wächst. Der städtische Haushalt finanziert somit das bisherige Defizit plus einen Teil der durch die Inflation sowie auch andere Gründe (etwa die räumliche Ausdehnung des VGN-Gebiets) bedingten zusätzlichen Be­lastungen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

 

 

nein

 

ja

 

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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