Der Stadtrat nimmt vom Schreiben der Regierung Mittelfranken vom 24.03.2014 (Kommunale Haushaltswirtschaft: Haushaltssatzung 2014 der Stadt Fürth – KommHV-Kameralistik – einschließlich des Stadtentwässerungsbetriebs Fürth und der Sondervermögen „Gebäudewirtschaft“, „Gewerbepark Hardhöhe-West" und „Städtisches Altenpflegeheim“) Kenntnis.
Er beschließt, der unter Ziffer 3 des o.g. Schreibens enthaltenen Auflage beizutreten.
Am 31.03.2014 erhielt die Stadt Fürth das Genehmigungsschreiben der Regierung von Mittelfranken vom 24.03.2014 (siehe Anlage). Die Genehmigung des Haushalts 2014 ist mit der folgenden Auflage verbunden:
„Die Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen für die Stadt werden unter folgender Auflage genehmigt:
Auflage zu 1.1 und 2.1
Die überplanmäßigen Einzahlungen bei den staatlichen
Schlüsselzuweisungen (1.500 T€) sind in Höhe von 500 T€ der allgemeinen
Rücklage zum Zwecke des Abbaus der Verschuldung zuzuführen.
Hinweis
Die Auflage der Haushaltsgenehmigung 2012, RS vom 15.05.2012, Az.:
12.12-1512c-1/11, gilt im Rahmen des Vollzugs für die jeweiligen Haushaltsjahre
weiter.“
Mithin enthält das Genehmigungsschreiben zwei Auflagen:
1) Teilweise Verwendung der
überplanmäßigen Einnahmen bei den staatlichen Schlüsselzuweisungen für die
Zuführung zu einer zweckgebundenen Rücklage (Zweckbindung Schuldentilgung) (neue Auflage für 2014).
2) Zusätzliche Einnahmen aufgrund der gesetzlich vorgesehenen, erhöhten Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund dürfen in aktuellen Haushaltsjahr 2014, soweit sie nicht zur Erreichung der Pflichtzuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt benötigt werden, nur zur zusätzlichen Schuldentilgung bzw. zur Erhöhung der Rücklagen verwendet werden (weiterhin bestehende Auflage aus 2012).
Für das rechtswirksame Inkrafttreten der Haushaltssatzung erfordert es
einen Beitrittsbeschluss des Stadtrates zu diesen Auflagen.
Zu dem Schreiben der Regierung ist zudem Folgendes anzumerken:
Erreichen der Mindest- bzw. Pflichtzuführung
Die Regierung spricht von einer Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt, in der Stadt Fürth wird hingegen die Terminologie der Pflichtzuführung verwendet (Beachte: bayernweit uneinheitliche Vorgehensweise). Inhaltlich handelt es sich um den identischen Sachverhalt. Durch die Pflichtzuführung an den Vermögenshaushalt soll die finanzwirtschaftliche Sicherung der ordentlichen Tilgungen gewährleistet sein. Die Pflichtzuführung muss demnach mindestens so hoch sein, dass damit die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden kann.
Die Regierung schreibt auf S. 3 des o.g. Schreibens, die „Zuführung unterschreitet ….die gesetzliche Mindestzuführung gem. § 22 Abs. 1 KommHV-Kameralistik…“. Tatsächlich beträgt die Tilgung der ordentlichen Kredite jedoch 13.380 T€, die Zuführung an den Vermögenshaushalt ist mit 13.412 T€ veranschlagt, so dass die gesetzliche Pflichtzuführung knapp erreicht werden kann. Die unterschiedlichen Aussagen sind darin begründet, dass die Regierung irrtümlicherweise sowohl die ordentlichen als auch die außerordentlichen Tilgungen in die Betrachtung der Pflichtzuführung miteinbezogen hat.
Fazit: Die Stadt Fürth erreicht in 2014 planmäßig die Pflichtzuführung
an den Vermögenshaushalt.
Schulden pro Einwohner
Auf den Seiten 7 und 8 des o.g. Schreibens werden unter Gliederungspunkt 4.4 die Schulden der Stadt thematisiert. Hierbei wird sowohl zum 31.12.2012 als auch für die Folgejahre der Schuldenstand pro Einwohner genannt. Auf Nachfrage erklärte die Regierung, dass Sie mangels aktueller Daten auf alte Einwohnerzahlen zurückgegriffen hat. So wurde für den Schuldenstand zum 31.12.2012 beispielsweise die Einwohnerzahl vom 30.06.2011 verwendet. Sowohl in den Veröffentlichungen der Kämmerei als auch in den Veröffentlichungen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung werden hingegen bei der Darstellung des Schuldenstandes pro Einwohner aktuellere Einwohnerzahlen herangezogen. Aufgrund der steigenden Einwohnerzahl ergeben sich für die Stadt Fürth demnach geringere Schuldenstände pro Einwohner.
Fazit: Die von der
Regierung veröffentlichten Werte „Schuldenstand pro Einwohner“ stimmen mangels
aktueller Zahlen nicht mit den Veröffentlichungen der Kämmerei sowie des
Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung überein.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Schreiben der Regierung Mittelfranken vom 24.03.2014