1. Der Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss wird wie folgt übertragen:
Jörg Vollbrecht
2. Der stellvertretende Vorsitz wird wie folgt übertragen:
Dr. Andrea Heilmaier
Nach § 12 der Geschäftsordnung prüft der Rechnungsprüfungsausschuss die Jahresrechnung und die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe und des Sondervermögens Klinikum (örtliche Rechnungsprüfung gemäß Art. 103 Abs. 1 GO).
Für den Rechnungsprüfungsausschuss ist gemäß Art. 103 Abs. 2 GO vom Stadtrat der Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss zu bestimmen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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