Betreff
Einstellung von Verwaltungsnachwuchskräften 2015
Vorlage
PA/229/2014
Art
Personalvorlage

Zum 01.09.2015 werden im mittleren Funktionsbereich (2. Qualifikationsebene) 10 Verwaltungsnachwuchskräfte eingestellt.

Zum 01.10.2015 werden im gehobenen Funktionsbereich (3. Qualifikationsebene) 6 Verwaltungsnachwuchskräfte eingestellt. Bewerbungen von Beamtinnen und Beamten der 2. Qualifikationsebene für die Ausbildungsqualifizierung wird bei Vorliegen der Voraussetzungen entsprochen; jedoch nicht mehr als 2 Personen unter Anrechnung auf den Bedarf.

Das Personalreferat wird ermächtigt, unterjährig vakant werdende Ausbildungsstellen (z.B. wegen Abbruch des Ausbildungsverhältnisses oder endgültigem Nichtbestehen von Prüfungen) bei der Einstellung im Folgejahr nach Möglichkeit nachzubesetzen.


Gegenwärtig befinden sich 27 Personen in einer Verwaltungsausbildung bei der Stadt Fürth.

Dem Einstellungsvorschlag der Verwaltung geht eine Personalbedarfsplanung für das Jahr 2018 voraus, die sich auf zu erwartende Renteneintritte sowie statistische Mittelwerte stützt. Die auf die Einstellungsjahre 2012 bis 2014 verteilten Kürzungen auf Grund von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen (1.-4. Stufe) sind umgesetzt und abgeschlossen.

Die Ausbildung von Beamtinnen und Beamten der 2. Qualifikationsebene wurde mit POAu-Beschluss vom 17.03.2010 ausgesetzt. Grund war die Bündelung der rückläufigen Ausbildungszahlen im mittleren Funktionsbereich zu Gunsten der Verwaltungsfachangestelltenausbildung und zur Sicherung des Berufsschulstandortes Fürth. Mit steigendem Einstellungsbedarf sollte die Beamtenausbildung in der 2. Qualifikationsebene wieder aufgenommen werden. Das Personalreferat wird über die Besetzung der Ausbildungsplätze mit Tarifbeschäftigten oder Beamtenanwärtern in Abstimmung mit der Personalvertretung gesondert befinden.

 

Auf den Einstellungsbedarf in der 3. Qualifikationsebene werden Beamtinnen und Beamte der 2. Qualifikationsebene, die sich für die Ausbildungsqualifizierung (vormals Aufstieg) beworben haben und die förmlichen Voraussetzungen erfüllen, angerechnet. Es können pro Jahr höchstens 2 Personen zugelassen werden, unter Anrechnung auf den Bedarf. Soldatinnen bzw. Soldaten nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG), die auf Vorbehaltstellen zugewiesen werden, sind ebenfalls bedarfsmindernd anzurechnen. Nach gegenwärtigem Stand wird im Jahr 2015 keine Zuweisung nach dem SVG erwartet.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

870.000 €

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


a) Bedarfsberechnung (Anlage1)

b) Stellungnahme der Personalvertretung (Anlage2)