Betreff
Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden der WBG Fürth
Vorlage
BMPA/184/2014
Art
Beschlussvorlage - SL

Der städtische Vertreter wird ermächtigt, in der nächsten WBG-Aufsichtsratssitzung beschließen zu lassen:

Der/Die Aufsichtsratsvorsitzende der Wohnungsbaugesellschaft Fürth (WBG) erhält ab Mai 2014 eine Vergütung für die Tätigkeit in Höhe von pauschal 200 € pro Monat.

Bei einheitlicher Änderung aller Grundgehälter der Besoldungsgruppen A und B wird die Vergütung mit dem gleichen Vomhundertsatz angepasst. Diese Erhöhung wird allerdings erst dann wirksam, wenn die Summe der bisher aufgelaufenen Besoldungserhöhungen 10% überschreitet. Die Wartezeit bis zu einer weiteren Erhöhung beginnt dann erneut, bis wieder die Summe an Erhöhungen 10% überschreitet.

 

Hiermit abgegolten ist auch die Teilnahme an den Aufsichtsratssitzungen der WBG..


Die Aufwendungen für die Tätigkeit als WBG-Aufsichtsratsvorsitzende/r soll zukünftig einheitlich vergütet werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: