Der städtische Vertreter in den jeweiligen Gesellschafterversammlungen wird ermächtigt, beschließen zu lassen:
Ab Mai 2014 wird den Mitgliedern eine Vergütung in Höhe von 40 € pro stattgefundener und daran teilgenommener Sitzung gewährt.
Bei einheitlicher Änderung aller Grundgehälter der Besoldungsgruppen A und B wird die Vergütung mit dem gleichen Vomhundertsatz angepasst. Diese Erhöhung wird allerdings erst dann wirksam, wenn die Summe der bisher aufgelaufenen Besoldungserhöhungen 10% überschreitet. Die Wartezeit bis zu einer weiteren Erhöhung beginnt dann erneut, bis wieder die Summe an Erhöhungen 10% überschreitet.
Die bisherige Regelung der Vergütung wird entsprechend dem Beschlussvorschlag überarbeitet und vereinheitlicht.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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