Die Geschäftsordnung für den Fürther Stadtrat wird abgesehen von § 5 Abs. 1 Satz 2 den
Fraktionsstatus von 3 auf 4 Stadtratsmitglieder anzuheben noch zusätzlich durch die Verwaltung wie folgt geändert:
Bisherige Regelung |
Geplante Änderung |
§ 12 Rechnungsprüfungsausschuss Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Jahresrechnung
und die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe und des Sondervermö- gens Klinikum (örtliche Rechnungsprüfung, Art 103 Abs. 1
GO). |
§ 12 Rechnungsprüfungsausschuss Der
Rechnungsprüfungsausschuss ist für die örtliche Rechnungsprüfung gemäß Art.
103 Abs. 1 GO zuständig. |
Es wird eine neutrale Formulierung des § 12 vorgeschlagen, da es kein Sondervermögen
Klinikum mehr gibt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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