Betreff
Vorlage zum Antrag der Freien Wähler Fürth/ Ausweitung der Eintragungszeiten zum Volksbegehren "Mehr Zeit zum Lernen - Mehr Zeit zum Leben! Neunjähriges Gymnasium (G 9) als Alternative anbieten"
Vorlage
BA/009/2014
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Antrag der Freien Wähler Fürth vom 03.06.2014 wird abgelehnt.


I.          Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat das Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung „Ja zur Wahlfreiheit zwischen G 9 und G 8 in Bayern“ nach Art. 65 des Landeswahlgesetzes im Staatsanzeiger Nr. 15 vom 11. April 2014 bekanntgemacht und als Eintragungsfrist den Zeitraum vom 03. Juli bis einschließlich 16. Juli 2014 festgesetzt.

 

Die Antragsteller des Volksbegehrens haben die von ihnen beschafften Eintragungslisten den kreisfreien Gemeinden und Landratsämtern unaufgefordert bis spätestens 18. Juni 2014 zuzuleiten. Die Eintragungsbekanntmachung ist unverzüglich nach Empfang der Eintragungslisten durch Aushang/Anschlag oder im Amtsblatt zu erlassen. Sie hat u.a. die Eintragungsräume und die Eintragungszeiten zu enthalten.

 

Im Interesse einer gleichmäßigen sachlichen Behandlung aller Volksbegehren soll bei der Festlegung der Eintragungsmöglichkeiten im Rahmen der bestehenden Spielräume grundsätzlich auf die in der jeweiligen Gemeinde bewährte Praxis bei den zuletzt durchgeführten Volksbegehren abgestellt werden. Ausschließlich sachliche Gesichtspunkte (z.B. Auswertung von Erfahrungsberichten, Änderung der örtlichen Verhältnisse) können für eine wesentliche Änderung der Praxis als Begründung herangezogen werden.

 

Beim Volksbegehren „Nein zu Studienbeiträgen in Bayern“ wurden in Fürth nachfolgende Eintragungsstellen und Öffnungszeiten festgelegt:

 

Eintragungsräume

Nr.

Bezeichnung und Anschrift

Öffnungszeiten

barrierefrei
ja / nein

1

Bürgeramt

Ämtergebäude Süd

Schwabacher Straße 170,

90763 Fürth

Mo. - Fr. 8 – 12 Uhr

Mo. - Do. 13 – 16 Uhr

Zusätzlich:

Mo. 21.01.2013. u. 28.01.2013

16 – 20 Uhr

Sa. 26.01.2013

10 – 12 Uhr

So. 27.01.2013 (nur Bürgerinformation)

10 – 12 Uhr

Ja

2

Bürgerinformation,

Technisches Rathaus

Hirschenstraße 2,

90762 Fürth

3

Bürgeramt

Amtsstelle Nord

Stadelner Hauptstraße 96,

90765 Fürth

Mo. - Fr. 8 – 12 Uhr

Mo. - Do. 13 – 16 Uhr

zusätzlich:

Mo. 21.01.2013

16 – 20 Uhr

Sa. 26.01.2013

10 – 12 Uhr

Nein

 

 

Diese Zeiten erschienen bisher ausreichend.

 

Im Antrag der Freien Wähler Fürth wird verlangt, die Eintragungszeiten auf 3 Mal/Woche in den Abendstunden und an beiden Samstagen zu erweitern. Das Bürgeramt Süd und die Bürgerinformation haben bisher an zwei Tagen im gesamten Eintragungszeitraum bis 20.00 Uhr und an einem Samstag geöffnet. Das Bürgeramt Nord hat zwar nur während der allgemeinen Parteiverkehrszeiten geöffnet, wurde aber bei den letzten Volksbegehren nur bedingt zur Eintragung in Anspruch genommen, so dass eine Einschränkung erfolgen kann. Die Eintragungszeiten müssten nach den Forderungen der Freien Wähler Fürth in den drei Eintragungsstellen an insgesamt 14 Nachmittagen um 4 Stunden von 16.00 – 20.00 Uhr und an 4 Samstagen von 10.00 Uhr – 12.00 Uhr um jeweils 2 Stunden verlängert werden (Berechnung siehe Anlage). Dies wären insgesamt 68 Arbeitsstunden. Bei einem durch die Kämmerei festgesetzten Stundensatz für einen Beamten in BGr. A 7 von 46,35 €, ergibt dies einen Personalmehraufwand von ca. 6.303,60 €.

Probleme bei der Personalgewinnung:

 

Zur Besetzung der Eintragungsstellen im Bürgeramt und der Bürgerinformation wurden durch das Bürgeramt bereits überplanmäßige Kräfte beim Personalamt angefordert. Von dort wurde in der Vergangenheit signalisiert, dass sich der Einsatz von überplanmäßigen Kräften für das Volksbegehren schwierig gestalten könnte.

 

Sollte eine Erweiterung der Eintragungszeiten des Volksbegehrens in Erwägung gezogen werden, werden geschätzte 6 – 9 überplanmäßige Kräfte benötigt. Dies würde die ordnungsgemäße Durchführung des Volksbegehrens noch schwieriger gestalten.

 

Die Abwicklung des „normalen“ Parteiverkehrs im Bürgeramt ist teilweise schon ohne die Durchführung eines Volksbegehrens äußerst angespannt.

 

Anzahl der Eintragungsstellen:

 

Beim Volksbegehren „Nein zu Studienbeiträgen in Bayern“ hatte Nürnberg 13 Eintragungsstellen eingerichtet. Eine Erhöhung der Eintragungsstellen und Eintragungszeiten ist dort auch nicht beim Volksbegehren „Ja zur Wahlfreiheit zwischen G 9 und G 8 in Bayern“ geplant. Im Vergleich zur Einwohnerzahl von Fürth erscheinen daher drei Eintragungsstellen als ausreichend und sind auch entsprechend auf Innen- und Südstadtbereich sowie den Vorort Stadeln verteilt. Die Stadt Erlangen hatte nur eine Eintragungsstelle im Rathaus.

 

Probleme bei mobilen Eintragungseinrichtungen:

Durch die Stadt Fürth ist sicherzustellen, dass Mehrfacheintragungen in den Eintragungslisten vermieden werden, insbesondere, wenn für die Eintragungsstellen zumindest teilweise die gleichen Öffnungszeiten bestehen.

Das in den drei festen Eintragungsstellen erforderliche Wählerverzeichnis wird in digitaler Form geführt und ist mit dem Einwohnermeldeprogramm OK EWO gekoppelt, damit es zu keinen Doppeleinträgen kommt. Dies wäre bei mobilen Eintragungsstellen nicht gewährleistet, da in diesem Fall das Wählerverzeichnis in Papierform in zahlreichen Ordnern vorgehalten werden müsste und nicht unmittelbar in das digitale Wählerverzeichnis übernommen werden könnte.

Im Bereich der Stadt Nürnberg gibt es keine mobilen Eintragungsstellen. Die Stadt Erlangen hat nur eine Eintragungsmöglichkeit im Rathaus und bietet deshalb an bestimmten Tagen in bestimmten Ortsteilen für wenige Stunden Eintragungsmöglichkeiten in Räumen (nicht mobil) an.

Örtlichkeiten, wie Alten- und Pflegeheime:

 

Mit einem Eintragungsschein kann sich eine stimmberechtigte Person ohne Vorliegen besonderer Gründe in einem beliebigen Eintragungsraum in ganz Bayern eintragen, oder sie kann (ausschließlich) bei körperlicher Behinderung oder Krankheit mit einer eidesstattlichen Versicherung eine Hilfsperson mit der Eintragung beauftragen (Art. 69 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2, Abs. 3 Satz 3 LWG).

Besondere Eintragungsräume in Heimen bzw. Krankenhäuser erscheinen daher nicht erforderlich zu sein. Nachfragen dahingehend erfolgten in der Vergangenheit auch nicht.

Auch in diesem Zusammenhang wird auf die Personalproblematik verwiesen.

 

Kosten des Volksbegehrens:

 

Die Gemeinden haben nach Art. 74 Satz 2 LWG die Personalkosten (für Aufsichtführende und Hilfskräfte) und die Sachkosten (für Eintragungsräume, Vordrucke, Bekanntmachungen und Wählerverzeichnisse) zu tragen. Die Eintragungsstellen sind nach den bisherigen Planungen in Fürth für insgesamt 22 Stunden außerhalb der normalen Öffnungszeiten bzw. Ansprechzeiten geöffnet. Nachdem die Eintragungsstellen mit zwei Personen besetzt sind, ergäbe dies insgesamt 44 Stunden, multipliziert mit dem oben bereits erwähnten Stundensatz von 46,35 €, ergibt dies einen Personalmehraufwand von insgesamt 2.039,40 €.

 

Die zusätzlichen Kosten für weitere Eintragungsräume bzw. mobile Eintragungseinrichtungen müssten durch die Stadt Fürth getragen werden und erscheinen im Hinblick auf den Nutzen unverhältnismäßig.

 

Zu berücksichtigen wäre noch, dass sich erweiterte Eintragungszeiten beim Volksbegehren „Ja zur Wahlfreiheit zwischen G 9 und G 8 in Bayern“, auch auf die Eintragungszeiten künftiger Volksbegehren auswirken müsste, wie oben bereits ausgeführt.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

6.303,60 €

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1 Übersicht „Eintragungszeiten“