Der Antrag der Freien Wähler Fürth vom 03.06.2014 wird abgelehnt.
I.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat das
Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung „Ja zur Wahlfreiheit zwischen G 9 und G 8
in Bayern“ nach Art. 65 des Landeswahlgesetzes im Staatsanzeiger Nr. 15 vom 11.
April 2014 bekanntgemacht und als Eintragungsfrist den Zeitraum vom 03. Juli
bis einschließlich 16. Juli 2014 festgesetzt.
Die
Antragsteller des Volksbegehrens haben die von ihnen beschafften
Eintragungslisten den kreisfreien Gemeinden und Landratsämtern unaufgefordert
bis spätestens 18. Juni 2014 zuzuleiten. Die Eintragungsbekanntmachung ist
unverzüglich nach Empfang der Eintragungslisten durch Aushang/Anschlag oder im
Amtsblatt zu erlassen. Sie hat u.a. die Eintragungsräume und die
Eintragungszeiten zu enthalten.
Im Interesse einer gleichmäßigen
sachlichen Behandlung aller Volksbegehren soll bei der Festlegung der
Eintragungsmöglichkeiten im Rahmen der bestehenden Spielräume grundsätzlich auf
die in der jeweiligen Gemeinde bewährte Praxis bei den zuletzt durchgeführten
Volksbegehren abgestellt werden. Ausschließlich sachliche Gesichtspunkte (z.B.
Auswertung von Erfahrungsberichten, Änderung der örtlichen Verhältnisse) können
für eine wesentliche Änderung der Praxis als Begründung herangezogen werden.
Beim Volksbegehren „Nein zu Studienbeiträgen in Bayern“
wurden in Fürth nachfolgende Eintragungsstellen und Öffnungszeiten festgelegt:
Eintragungsräume |
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Nr. |
Bezeichnung und Anschrift |
Öffnungszeiten |
barrierefrei |
|
1 |
Bürgeramt Ämtergebäude Süd |
Schwabacher Straße 170, 90763 Fürth |
Mo. - Fr. 8 – 12 Uhr Mo. - Do. 13 – 16 Uhr Zusätzlich: Mo. 21.01.2013. u.
28.01.2013 16 – 20 Uhr Sa. 26.01.2013 10 – 12 Uhr So. 27.01.2013 (nur
Bürgerinformation) 10 – 12 Uhr |
Ja |
2 |
Bürgerinformation, Technisches Rathaus |
Hirschenstraße 2, 90762 Fürth |
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3 |
Bürgeramt Amtsstelle Nord |
Stadelner Hauptstraße 96, 90765 Fürth |
Mo. - Fr. 8 – 12 Uhr Mo. - Do. 13 – 16 Uhr zusätzlich: Mo. 21.01.2013 16 – 20 Uhr Sa. 26.01.2013 10 – 12 Uhr |
Nein |
Diese Zeiten erschienen bisher
ausreichend.
Im Antrag der Freien Wähler Fürth wird
verlangt, die Eintragungszeiten auf 3 Mal/Woche in den Abendstunden und an
beiden Samstagen zu erweitern. Das Bürgeramt Süd und die Bürgerinformation
haben bisher an zwei Tagen im gesamten Eintragungszeitraum bis 20.00 Uhr und an
einem Samstag geöffnet. Das Bürgeramt Nord hat zwar nur während der allgemeinen
Parteiverkehrszeiten geöffnet, wurde aber bei den letzten Volksbegehren nur
bedingt zur Eintragung in Anspruch genommen, so dass eine Einschränkung
erfolgen kann. Die Eintragungszeiten müssten nach den Forderungen der Freien
Wähler Fürth in den drei Eintragungsstellen an insgesamt 14 Nachmittagen um 4
Stunden von 16.00 – 20.00 Uhr und an 4 Samstagen von 10.00 Uhr – 12.00 Uhr um
jeweils 2 Stunden verlängert werden (Berechnung siehe Anlage). Dies wären
insgesamt 68 Arbeitsstunden. Bei einem durch die Kämmerei festgesetzten
Stundensatz für einen Beamten in BGr. A 7 von 46,35 €, ergibt dies einen
Personalmehraufwand von ca. 6.303,60 €.
Probleme bei der Personalgewinnung:
Zur Besetzung der
Eintragungsstellen im Bürgeramt und der Bürgerinformation wurden durch das
Bürgeramt bereits überplanmäßige Kräfte beim Personalamt angefordert. Von dort
wurde in der Vergangenheit signalisiert, dass sich der Einsatz von
überplanmäßigen Kräften für das Volksbegehren schwierig gestalten könnte.
Sollte eine Erweiterung der Eintragungszeiten
des Volksbegehrens in Erwägung gezogen werden, werden geschätzte 6 – 9
überplanmäßige Kräfte benötigt. Dies würde die ordnungsgemäße Durchführung des
Volksbegehrens noch schwieriger gestalten.
Die Abwicklung des „normalen“
Parteiverkehrs im Bürgeramt ist teilweise schon ohne die Durchführung eines
Volksbegehrens äußerst angespannt.
Anzahl der Eintragungsstellen:
Beim Volksbegehren „Nein zu
Studienbeiträgen in Bayern“ hatte Nürnberg 13 Eintragungsstellen eingerichtet.
Eine Erhöhung der Eintragungsstellen und Eintragungszeiten ist dort auch nicht
beim Volksbegehren „Ja zur Wahlfreiheit zwischen G 9 und G 8 in Bayern“
geplant. Im Vergleich zur Einwohnerzahl von Fürth erscheinen daher drei
Eintragungsstellen als ausreichend und sind auch entsprechend auf Innen- und
Südstadtbereich sowie den Vorort Stadeln verteilt. Die Stadt Erlangen hatte nur
eine Eintragungsstelle im Rathaus.
Probleme bei mobilen
Eintragungseinrichtungen:
Durch die Stadt Fürth ist
sicherzustellen, dass Mehrfacheintragungen in den Eintragungslisten vermieden
werden, insbesondere, wenn für die Eintragungsstellen zumindest teilweise die
gleichen Öffnungszeiten bestehen.
Das in den drei festen
Eintragungsstellen erforderliche Wählerverzeichnis wird in digitaler Form
geführt und ist mit dem Einwohnermeldeprogramm OK EWO gekoppelt, damit es zu
keinen Doppeleinträgen kommt. Dies wäre bei mobilen Eintragungsstellen nicht
gewährleistet, da in diesem Fall das Wählerverzeichnis in Papierform in
zahlreichen Ordnern vorgehalten werden müsste und nicht unmittelbar in das
digitale Wählerverzeichnis übernommen werden könnte.
Im Bereich der Stadt
Nürnberg gibt es keine mobilen Eintragungsstellen. Die Stadt Erlangen hat nur
eine Eintragungsmöglichkeit im Rathaus und bietet deshalb an bestimmten Tagen
in bestimmten Ortsteilen für wenige Stunden Eintragungsmöglichkeiten in Räumen
(nicht mobil) an.
Örtlichkeiten,
wie Alten- und Pflegeheime:
Mit einem
Eintragungsschein kann sich eine stimmberechtigte Person ohne Vorliegen
besonderer Gründe in einem beliebigen Eintragungsraum in ganz Bayern
eintragen, oder sie kann (ausschließlich) bei körperlicher Behinderung oder
Krankheit mit einer eidesstattlichen Versicherung eine Hilfsperson mit
der Eintragung beauftragen (Art. 69 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2, Abs. 3 Satz 3 LWG).
Besondere Eintragungsräume in Heimen bzw. Krankenhäuser erscheinen daher
nicht erforderlich zu sein. Nachfragen dahingehend erfolgten in der
Vergangenheit auch nicht.
Auch in diesem Zusammenhang wird
auf die Personalproblematik verwiesen.
Die Gemeinden haben nach Art. 74 Satz 2 LWG die
Personalkosten (für Aufsichtführende und Hilfskräfte) und die Sachkosten (für
Eintragungsräume, Vordrucke, Bekanntmachungen und Wählerverzeichnisse) zu
tragen. Die Eintragungsstellen sind nach den bisherigen Planungen in Fürth für
insgesamt 22 Stunden außerhalb der normalen Öffnungszeiten bzw. Ansprechzeiten
geöffnet. Nachdem die Eintragungsstellen mit zwei Personen besetzt sind, ergäbe
dies insgesamt 44 Stunden, multipliziert mit dem oben bereits erwähnten
Stundensatz von 46,35 €, ergibt dies einen Personalmehraufwand von insgesamt
2.039,40 €.
Die zusätzlichen Kosten für weitere
Eintragungsräume bzw. mobile Eintragungseinrichtungen müssten durch die Stadt
Fürth getragen werden und erscheinen im Hinblick auf den Nutzen
unverhältnismäßig.
Zu berücksichtigen wäre noch, dass
sich erweiterte Eintragungszeiten beim Volksbegehren „Ja zur Wahlfreiheit
zwischen G 9 und G 8 in Bayern“, auch auf die Eintragungszeiten künftiger
Volksbegehren auswirken müsste, wie oben bereits ausgeführt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
6.303,60
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1 Übersicht „Eintragungszeiten“