Betreff
Kommunale Unternehmen; Überprüfung nach Art. 61 Abs. 2 Satz 2 GO hinsichtlich Privatisierungsklausel
Vorlage
Käm/198/2014
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Finanzverwaltung- und Verwaltungsausschuss stimmt dem Bericht zur Überprüfung der Privatisierungsklausel zu und beauftragt die Finanzverwaltung, den Bericht fristgerecht der Regierung von Mittelfranken zu übermitteln.


Mit Schreiben vom 05.06.2014 fordert die Regierung von Mittelfranken die Stadt Fürth auf, bis zum 01.07.2014 Bericht zu erstatten hinsichtlich der Überprüfung der Privatisierungsklausel nach Art. 61 Abs. 2 Satz 2 GO (Gemeindeordnung). Nach Art. 61 Abs. 2 Satz 2 GO sollen Aufgaben „in geeigneten Fällen darauf hin untersucht werden, ob und in welchem Umfang sie durch nichtkommunale Stellen, insbesondere durch private Dritte oder unter Heranziehung Dritter, mindestens ebenso gut erledigt werden können.“ Gem. Vollzugsbekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 25.05.2009 sollen die Gemeinden diese Prüfung mindestens alle fünf Jahre durchführen und das Ergebnis der Rechtsaufsichtsbehörde schriftlich mitteilen. Die Regierung fordert nun diese schriftliche Mitteilung bis zum 01.07.2014 und weist darauf hin, dass dies keine laufende Angelegenheit der Verwaltung ist und somit dem politischen Gremium vorzulegen sei.

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss wird um Zustimmung zu folgendem Bericht an die Regierung von Mittelfranken gebeten:

 

Die Stadt Fürth überprüft laufend ihre Aufgaben danach, ob sie an private Dritte und auch an andere juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgelagert werden können. Aufgrund dessen haben in den vergangenen fünf Jahren folgende Aufgabenübertragungen an Dritte stattgefunden:

 

-       Die Reinigung der städtischen Gebäude wird weitgehend durch eigenes Reinigungspersonal vorgenommen. Es erfolgten jedoch sukzessive eine Erhöhung der Fremdvergaben und daraus resultierend der Abbau von Stellen. Die Fremdvergaben erhöhten sich um ca. 20 %. Der Überprüfungsprozess ist jedoch noch nicht abgeschlossen.

-       In der Druckerei und bei den Buchbinderaufgaben wurde eine Stelle abgebaut. Es erfolgt daher eine geringfügige Erhöhung der Fremdvergaben an Externe für Druckereierzeugnisse und Buchbinderaufgaben.

-       Das gesamte Amt für Informationstechnik wurde aufgelöst und dessen Aufgaben an ein gemeinsames Kommunalunternehmen mit den Städten Erlangen und Schwabach ausgelagert. Das gemeinsame Kommunalunternehmen ist zum 01.01.2010 gestartet.

-       Ab dem Schuljahr 2012/2013 wurde die Mittags-/ Ganztagesbetreuung an einer Schule an einen Verein ausgelagert und das bisher dort städtische Personal in andere Einrichtungen umgesetzt.

 

Die Stadt Fürth wird weiterhin die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips beachten und überprüfen, ob und in welchem Umfang die Aufgaben unter Heranziehung Dritter mindestens ebenso gut erledigt werden können.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 05.06.2014