Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsgruppe DIE LINKE vom 09.06.2014 - Dispo-Zinsen bei Fürther Sparkasse EZB-Leitzins & maximal 5%
Vorlage
R II/068/2014
Art
Beschlussvorlage - AL

Von der Berichterstattung der Finanzreferentin wird zustimmend Kenntnis genommen.


Der Zinssatz der Sparkasse Fürth für private Dispo-Kredite beträgt aktuell (Stand: 18.06.2014) 11,45 %. In Mittelfranken liegt, für die bekannten Filialbanken und Sparkassen, die Bandbreite für den privaten Dispo-Kredit zwischen 9,78 % und 12,05 % (Quelle: Internet-Vergleichsportal biallo.de, abgerufen am 18.06.2014). Die individuelle, d.h. gute oder schlechtere Bonität der/des jeweiligen Kundin/Kunden und die Auswirkungen auf den dann konkret greifenden Dispo-Zins können in diesem „Standardvergleich“ freilich keinen Ausdruck finden. Für geschäftliche Dispo-Kredite – der Antrag nannte auch den Mittelstand – sind keine Standardvergleiche möglich, zu spezifisch hängen die Zinskonditionen von der konkreten betrieblichen Situation ab.

Die 11,45 % der Sparkasse Fürth für private Dispo-Kredite bewegen sich, ausgehend vom vor­stehenden Standardvergleich, im branchenüblichen Rahmen. Über den jeweiligen Zinssatz entscheidet der Vorstand der Sparkasse Fürth, denn die laufenden Geschäfte der Sparkasse werden vom Vorstand geführt (vgl. Art. 5 Abs. 2 Satz 1 Sparkassengesetz – SpkG). Und zu diesen laufenden Geschäfte gehört auch „der Geschäftsverkehr mit den Kunden im Aktiv-, Passiv- und Dienstleistungsgeschäft, einschließlich der Festsetzung der Konditionen“ (§ 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 der Sparkassenordnung – SpkO). Ein Zustimmungserfordernis des Spar­kassen-Verwaltungsrats, wie es gem. § 17 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a SpkO etwa bei der Vergabe von Großkrediten besteht, ist beim Dispo-Kredit nicht gegeben. Eine diesbezügliche Involvie­rung des Verwaltungsrats in operative Entscheidungen wäre auch nicht praktikabel, da sich Zinskonditionen täglich ändern können.

Ein städtisches Einwirken auf die Zinskonditionen der Sparkasse Fürth wird jedoch nicht nur un­ter rechtlichen Erwägungen als problematisch angesehen. Ebenso würde ein Einwirken – selbst wenn sich hierfür rechtlich irgendwelche Ansatzpunkte finden ließen – insbesondere auch öko­nomischen Bedenken begegnen, da mit diesem Einwirken faktisch ein direkter Einfluss auf die Preisbildung am (Kredit-)Markt stattfände. Trotz ihres öffentlichen Auftrags sind die Sparkassen auch den Markt- und Wettbewerbserfordernissen unterworfen (vgl. § 1 Satz 1 SpkO). Ein Dispo-Zins, der sich einzig aus einem statischen Aufschlag auf den EZB-Leitzins errechnet, wäre nicht nur ein massiver Eingriff in die Marktpreisbildung, sondern würde zudem außer acht lassen, dass sich die Sparkasse nicht einzig über die EZB refinanziert. Im August 2012 machte bei­spielsweise die Refinanzierung über Bundesbankeinlagen zum EZB-Leitzins nur 2,6 % des ins­gesamt zu finanzierenden Kreditvolumens aus. Je nach Mittelherkunft (Passivgeschäft) können die Kapitalkosten der Sparkasse daher auch deutlich über dem EZB-Leitzins liegen. Insbeson­dere müssen alle Dispo-Rahmen, die den Kundinnen/Kunden gewährt werden, mit Eigenkapital (und damit entsprechenden Eigenkapitalkosten) unterlegt werden, unabhängig von der tatsäch­lichen Inanspruchnahme. Das Ausfallrisiko ist im Vergleich zu anderen Kreditgewährungen außerdem erheblich höher, da keine Einzelfallprüfung bei Inanspruchnahme des Dispo-Kredits erfolgt.

Gleichwohl ist zu konstatieren, dass die Dispo-Zinskonditionen der Kreditinstitute seit geraumer Zeit in der Öffentlichkeit kritisch diskutiert werden. Auch existieren (teils) politische Initiativen zu gesetzgeberischer Regulierung der Dispo-Zinsen. Etwaigen Ergebnissen hieraus sollte jetzt aber nicht seitens der Stadt bzw. der Sparkasse Fürth vorgegriffen werden.

Dies schließt nicht aus, dass in der nächsten Sitzung des Sparkassen-Verwaltungsrats zusam­men mit dem Vorstand die Thematik der Dispo-Zinshöhe erneut diskutiert wird. Unter Einbezie­hung dieser Beratung entscheidet, als laufendes Geschäft (vgl. oben), dann aber wiederum der Vorstand über die dann aktuellen Zinskonditionen.

Expliziter Gremienbeschlüsse (FA/StR) bedarf es aufgrund der vorstehenden Ausführungen h.E. nicht.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

ja

Gesamtkosten

 

nein

ja

Veranschlagung im Haushalt

 

nein

ja

Hst.

im

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Antrag der Stadtratsgruppe DIE LINKE vom 09.06.2014