Vorlage
OA/103/2014
Art
Beschlussvorlage - SB

 

Die Naturschutzwacht hat nach Art. 49 BayNatSchG die gesetzliche Aufgabe, die untere Naturschutzbehörde und die Polizei zu unterstützen. Sie arbeitet ehrenamtlich und dabei vor allem vorbeugend und mit den Mitteln der Aufklärung. Die Bildung der Naturschutzwacht richtet sich nach einer Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen vom 6.9.2001.

Die Naturschutzwächter führen interessierte Gruppen, fördern das Verständnis für Natur- und Landschaftspflege, erfassen und melden Veränderungen in der Natur und beteiligen sich aktiv an Artenschutz- und Pflegemaßnahmen. Ihre Aufgabe ist es auch Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften, die den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur regeln, festzustellen, zu verhüten, zu unterbinden und bei der Verfolgung solcher Zuwiderhandlungen mitzuwirken. Zudem sind Aufgaben die Kontrolle von Naturschutzauflagen in Genehmigungsbescheiden, die Kontrolle von Förderprogrammen und die Betreuung von Schutzgebieten, gesetzlich geschützten sowie kartieren Biotopen. In Fürth wurde 

darüber hinaus  jeweils einem Naturschutzwächter die Aufgabe des Hornissen- bzw.  Biberberaters übertragen.

 

 

 

Bei der Stadt Fürth wurden erstmals am 1. Juli 1987 vier Naturschutzwächter bestellt. 1992 und 1993 wurde die Naturschutzwacht um jeweils eine Stelle vergrößert. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2010 – 2013 wurde beschlossen, die Naturschutzwacht  unter Ausnutzung der natürlichen Fluktuation von 6 auf 4 Stellen zu reduzieren. Die Stellen von Herrn Gross (2010) und Herrn Mühlehner (2014) konnten daher nicht wiederbesetzt werden. Hierdurch werden pro Jahr 3.620 € (3.360 € Personalausgaben und 260 € Sachausgaben) eingespart. Derzeit sind die verbleibenden vier Stellen der Naturschutzwacht mit den Herren Gaschler, Jacoby, Post und Schlicht besetzt. Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung von jeweils 140 € im Monat. Dies entspricht etwa 20 geleisteten Dienststunden. Im Vergleich zu den unteren Naturschutzbehörden in der Region ist die Personalausstattung bei der Stadt Fürth eher als begrenzt zu bezeichnen.

 

 

Stadt / Landkreis

Anzahl der Naturschutzwächter

Stadt Nürnberg

10

Stadt Erlangen

7 (wird noch erhöht)

Stadt Ansbach

4

Stadt Schwabach

4

Landkreis Fürth

8

 

 

Es trifft zu, dass der Stadt Fürth aktuell ein ausgebildeter Naturschutzwächter zur Verfügung steht, der sofort eingesetzt werden könnte. 2007 hatte sich Herr Knapp als Naturschutzwächter bei der Stadt Fürth beworben. Zum damaligen Zeitpunkt waren zwar alle Stellen der Naturschutzwacht besetzt. Herr Knapp hat trotzdem 2009 die kostenfreie Ausbildung zum Naturschutzwächter absolviert, um als Ersatz zur Verfügung zu stehen. Die Reduzierung der Stellen wurde erst danach beschlossen.

 

Die Reduzierung der Naturschutzwacht wirkt sich zwangsläufig  auf die Qualität des naturschutzfachlichen Vollzugs im Stadtgebiet aus. Aufgaben mussten auf andere Naturschutzwächter bzw. die Verwaltung übertragen werden. Besonders problematisch ist es, dass die Stadt Fürth nach dem allzu frühen Tod von Herrn Mühlehner über keinen Biberberater mehr verfügt. Diese wichtige und sehr zeitintensive Aufgabe muss mittelfristig unbedingt einer fachlich versierten Person  übertragen werden, der auch zeitlich gewisse Freiräume eingeräumt werden müssen. Das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz  als untere Naturschutzbehörde würde es daher sehr begrüßen, wenn insoweit die personellen Voraussetzungen geschaffen werden könnten.

 

 


Finanzierung:

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: