Betreff
Stellenplan 2014 - Rf. V/ GWF/NG-BU und GWF/HtE
Vorlage
OrgA/051/2014
Art
Beschlussvorlage - AL
  1. Bei GWF/NG-BU werden ab 01.01.2015 eine (Vollzeit-)Stelle, Dipl.-Ingenieur/in, EG 11 und eine (Vollzeit-)Stelle, Techniker/in, EG09 geschaffen. Im Gegenzug erhalten die Stellen 65712 und 65713 einen kw-Vermerk „Austritt“.

 

zusätzlich

 

  1. Bei GWF/NG-BU werden zwei (Vollzeit-)Stellen, Techniker/in, VGr Vb,166+Z, EGr 9 geschaffen. Die Stellen erhalten einen Überprüfungsvermerk mit „kw-31.12.2017“.

 

  1. Bei GWF/HtE werden zwei (Vollzeit-)Stellen, Sachb.-Bauunterhalt, VGr Vb,166+Z, EGr 9 nur geschaffen, wenn über die qualifizierte Personalbemessung der Bedarf hierzu festgestellt wird, gleichzeitig erhalten die Stellen einen Überprüfungsvermerk mit „kw-31.12.2017“.

 

  1. Die Verwaltung vereinbart mit dem Baureferat zur Umsetzung der Abtragung des Arbeitsstaus Bearbeitungs-Prioritäten und Zielvorgaben für Fertigstellungstermine, deren Einhaltung geprüft wird (als erster Zielerreichungstermin wird der Juli 2015 festgelegt).

 


Zur Bewältigung eines enormen „Bearbeitungsstau“ im technischen Bereich der GWF – speziell im Bauunterhalt und der Haustechnik, beantragt das Rf. V zusätzliche Techniker-Stellen und begründet dies insbesondere mit

 

-       Vermeidung von Folgeschäden und dadurch Verhinderung von Mehrkosten bei unterlassenem Bauunterhalt,

-       Erhaltung der Bausubstanz.

 

Gleichzeitig hat sich – auch aufgrund der personalwirtschaftlichen Situation – eine Verzögerung bei der Abarbeitung der bereits projektierten Sanierungsmaßnamen ergeben.

 

Diese Maßnahmen werden zwischen der Verwaltungsspitze und dem Baureferat abgestimmt, mit Bearbeitungs-Prioritäten versehen und Zielvorgaben bis zu welchem Termin die Fertigstellung erfolgen soll vereinbart.

 

Die Antragsbegründungen zu den Stellen-Neuschaffungen ergeben sich aus der Anlage 1.

 

 

Stellungnahme OrgA

Im Einzelnen ergeben sich folgende Anträge zum Stellenplan:

 

Lfd.

Nr.

Amt

Funktion

Antrag zum Stellenplan

1

 

 

GWF/

NG-BU

Techniker

für den Hochbau

Neuschaffung von 2 (Vollzeit-) Stellen „Techniker/in“, EGr 9

2

 

GWF/HtE

Techniker

für Heizung, Lüftung, Sanitär

Neuschaffung einer (Vollzeit-) Stelle „Sachb.-Bauunterhalt“, EGr 9

3

 

GWF/HtE

Techniker

für Elektrotechnik

Neuschaffung einer (Vollzeit-) Stelle „Sachb.-Bauunterhalt“, EGr 9

 

 

Zum Gesamtpersonalbedarf und über die Auslastung von GWF/T (einschl. GWF/NG-BU und GWF/HtE) wurde ein zwischen GWF, OrgA und BKPV gemeinsames Projekt (Projektbeginn war der 31.01.2014) vereinbart. Für diese qualifizierte Personalbemessung nach der Honorarmethode, kann auf vorliegende projektbezogene Kostenberechnungen (HU-Bau) bzw. auf die Honorarrechnungen der GWF zurückgegriffen werden. Dabei werden die vergangenen (Jahr 2013) und als auch die zukünftigen Berechnungen (2014 bis 2017) betrachtet.

 

Die Grundlagen hierfür konnten von GWF noch nicht vollständig erfasst werden, so dass noch keine Ergebnisse vorliegen.

 

Wie aus den Antragsbegründungen hervorgeht, häufen sich die Probleme in Bezug auf die Abarbeitung von Bauunterhaltsmaßnahmen und (kleineren) Hochbaumaßnahmen. Zu nennen wären

 

-       Langzeiterkrankung von Stelleninhabern,

-       zusätzliche aber sinnvolle Anforderungen seitens der Nutzer der Gebäude.

 

Um eine zügige Abwicklung der Bauunterhalts-Projekte – die Bauvolumen liegen im mittleren 1-stelligen Millionenbereich - gewährleisten zu können und damit das Risiko der Stadt Fürth bei

 

  • der Erfüllung von Brandschutz- und Sicherheitsauflagen,
  • notwendiger Bauwerkserhaltung,

 

zu minimieren, muss der Personalaufstockung zugestimmt werden.

 

 

Letztendlich muss die Notwendigkeit der vier Stellenschaffungen mit einer belastbaren Personalbemessung belegt werden (siehe oben). Dennoch können die beiden (vorerst befristeten) Stellenschaffungen im Bereich von GWF/ NG-BU bereits jetzt ohne Vorbehalt empfohlen werden.

 

Für den Bereich der Haustechnik (GWF/HtE) müssen die Ergebnisse der Personalbemessung jedoch noch abgewartet werden, da erst auf dieser Grundlage eine notwendige Neustrukturierung innerhalb der Haustechnik, insbesondere im Hinblick auf die Umverteilung von technischen Aufgaben sowie die Neuzuordnung künftig zu erbringender zusätzlicher technischer Aufgaben, vorgenommen werden kann.

 

Sollte sich aufgrund der qualifizierten Personalbemessung ein Personalbedarf ergeben, so wird empfohlen, die Verwaltung zu ermächtigen, die beantragten Stellen (lfd. Nr. 2 und 3) im Stellenplan abzubilden.

 

Die Verwaltungsspitze (Referentenrunde vom 01.07.2014) hat den akuten Personalbedarf in GWF/T (BU und HtE) gesehen und grundsätzlich der Neuschaffung der Stellen zugestimmt.

 

 

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Mit der OrgA-Vfg. vom 11.04.2014 (vgl. Anlage 2) wurde verwaltungsmäßig auf die Personalsituation bei GWF/NG-BU bereits reagiert und die Einstellung eines Dipl.-Ingenieur/in und eines Technikers befürwortet. Die für 2014 festgelegte Vorgehensweise soll ab 01.01.2015 in Stellenschaffungen umgewandelt werden, bei gleichzeitiger Anbringung eines Stellenwegfallvermerkes (Kw-Austritt) bei den Stellen 65712 und 65713.

 

Diese Stellenschaffungen erfolgen zusätzlich zu den vier Techniker-Stellen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1 – Begründungen des Rf. V

Anlage 2 – OrgA-Vfg. vom 11.04.2014