Betreff
Antrag der Gruppe DIE LINKE "Fürth für den Frieden - gegen Werbung der Bundeswehr"
Vorlage
Rf. III/042/2014
Art
Beschlussvorlage - R

Das Rechtsreferat regt die Nichtbefassung und Übergang zur Tagesordnung gemäß § 36 Abs. 2 d Geschäftsordnung des Fürther Stadtrates an.

 


Auf den Antrag der Gruppe DIE LINKE vom 05.09.2014 wird Bezug genommen.

 

Die Stadt ist gemäß Art. 6 Abs. 1 Gemeindeordnung zuständig für die Erfüllung aller öffentlichen Aufgaben auf ihrem Gebiet, das Gesetz geht damit vom Prinzip der Allzuständigkeit aus. Eine Einschränkung erfolgt jedoch daraus, dass es keine umfassende gemeindliche Befassungskompetenz für alle öffentlichen Aufgaben gibt. Entscheidend ist der örtliche Bezug.

 

In dieser Kategorie sind Appelle zu politischen Fragen zu sehen. (Widtmann/Grasser, Kommentar zur Bayerischen Gemeindeordnung, Ziff. 3 ff zu Art. 6).

 

Die Forderung „der Fürther Stadtrat spricht sich für den Frieden und gegen den Krieg aus“ fällt unter diese Kategorie, sie ist im Übrigen inhaltlich derart selbstverständlich und damit banal, dass sich eine weitere Befassung eigentlich erübrigt.

 

Sofern DIE LINKE meint, den Stadtrat zu einer „entschiedenen Ablehnung“ des Gästeschießens der Bundeswehr am 18.10.2014 in der Otto-Lilienthal-Kaserne in Roth bewegen zu wollen, geht dies ebenfalls fehl, da eine solche Einladung die kommunale Planungshoheit wohl kaum berührt.

 

Außerdem handelt es sich beim Fürther Stadtrat um ein demokratisch gewähltes Gremium freier Männer und Frauen, die selbst entscheiden können, wo sie in ihrer Freizeit hingehen.

 

Auch der letzte Satz, wonach die Stadt sich bemühen solle, dass Bundeswehr und Militär „keine Werbung bei jungen Menschen, insbesondere in Schulen und Jahresberichten von Schulen“ machen dürfe, ist von der Gemeindeordnung nicht gedeckt. Das Schulwesen ist bekanntlich eine staatliche Aufgabe. Sofern die Volkshochschule als kommunale Einrichtung berührt ist, steht es der Gruppe DIE LINKE frei, entsprechende Anträge im Aufsichtsrat der VHS zu stellen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: