Betreff
Kindertagesstätten und Schulen
Generalsanierung, Teil-Sanierung und Umgestaltung von Außenanlagen
Prioritätenliste Baureferat/Grünflächenamt 2015-2020
Vorlage
GrfA/038/2014
Aktenzeichen
GrfA-PlN_SGL 001
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Ausschuss hat Kenntnis von den Prioritätenlisten Kindertagesstätten und Schulen und genehmigt diese als Grundlage des Planungsprogramms 2015-2020 des Grünflächenamts.

 

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 

Änderung in den Prioritätenlisten sind dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben.

 


Anlass

Dem Bau- und Werkausschuss wurde in seiner Sitzung am 07.01.2009 eine Prioritätenliste bis 2014 für die Sanierung oder Umgestaltung der Außenanlagen von Kindertagesstätten und Schulen vorgelegt. Diese Prioritätenliste wurde als Grundlage des Planungsprogramms 2009-2014 beschlossen.

 

Dem Bauausschuss wurde in seiner Sitzung am 19.02.2014 der Abschlussbericht zum Planungsprogramm 2009-2014 vorgelegt. Das Baureferat wurde mit der Fortschreibung der Prioritätenliste beauftragt und gleichzeitig aufgefordert, diese dem Bau- und Werkausschuss erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Sachstand

Das Baureferat/Grünflächenamt hat als Fachdienststelle für Außenanlagen und Freiflächen im Auftrag der Gebäudewirtschaft Fürth von 2007-2014 bei Kindertagesstätten an 13 Standorten Baumaßnahmen in den Außenanlagen mit einem Gesamtvolumen von rd. 1,3 Mio. EUR und bei Schulen an zehn Standorten Baumaßnahmen in den Außenanlagen mit einem Gesamtvolumen von rd. 1,4 Mio. EUR durchgeführt.

 

Aktuell laufen die Maßnahmen im 3. Bauabschnitt im Kindergarten Geißäcker Straße 61 und im 5. und 6. BA in der Mittelschule Kiderlinstraße 4 aus und damit ist sowohl im Bereich der Kindertagesstätten als auch der Schulen die vom Bau- und Werkausschuss beschlossene Prioritätenliste abgearbeitet.

 

Laut Entwurf zum Mittelfristigen Investitionsplan 2014-2018 vom Juli 2014 stehen im Zeitraum 2016-2018 jeweils 113.500 EUR als Pauschalansatz bei Kindertagesstätten und 127.500 EUR als Pauschalansatz bei Schulen zur Verfügung.

 

Prioritätenliste Kindertagesstätten

Die Maßnahmen im Hort II Otto-Seeling-Promenade 55 und Kiga VI Otto-Seeling-Promenade 45 werden seit Mitte 2014 planerisch bereits bearbeitet, können jedoch baulich erst in 2015 umgesetzt werden. Für beide Maßnahmen stehen noch ausreichend Haushaltsmittel aus dem Haushaltjahr 2014 zur Verfügung, die in 2014 möglichst noch gebunden werden sollen.

 

Abweichend von der bislang üblichen Vorgehensweise, pro Jahr die Außenanlagen eines Standorts zu sanieren oder umgestalten, schlägt das Baureferat/Grünflächenamt in Abstimmung mit den Jugendamt/Abt. Kindertagesstätten vor, in 2015 zunächst eine Fülle von kleineren Maßnahmen auf unterschiedlichen Standorten durchzuführen, weil sich auch in der Vergangenheit eine Fülle von Nachrüstungs- und Nachbesserungswünschen angesammelt haben.

 

Im Zeitraum 2016 bis 2020 kann dann die Generalsanierung der Außenanlagen an den angegebenen einzelnen Standorten erfolgen.

 

Prioritätenliste Schulen

Die Maßnahme zur Wiederherstellung der Außenanlagen nach Errichtung des neuen Gebäudes für die Ganztagesbetreuung an der Grundschule Friedrich-Ebert-Straße 21 ist planerisch bereits bearbeitet, kann jedoch baulich erst in 2015 umgesetzt werden. Die von der GWF zur Verfügung gestellten Mittel werden durch Restmittel aus der Schulpauschale aus dem Haushaltsjahr 2014 ergänzt.

 

Im Planungszeitraum 2016-2020 sind für die General- bzw. Teilsanierung der Außenanlagen folgende Einrichtungen vorgesehen:

 

·                     Grundschule Hans-Sachs-Straße 30 (1.-3. Bauabschnitt) in Prioritätsstufe 1, 2 und 4

·                     Grundschule Frauenstraße 15 (3. Bauabschnitt) in Prioritätsstufe 3

·                     Adalbert-Stifter-Grundschule (Teil-Sanierung) in Prioritätsstufe 5

 

Im Gegensatz zu den Kindertagesstätten gelingt es mit dem Pauschalansatz in den jeweiligen Haushaltsjahren aufgrund der Flächengrößen der Außenanlagen und dem höheren Mitteleinsatz pro Quadratmeter nicht, in einem Jahr einen Standort zu sanieren, daher ist die Aufteilung in unterschiedliche Bauabschnitte zwingend notwendig.

 

Im speziellen Fall der Grundschule Hans-Sachs-Straße schließt sich den 1. und 2. Bauabschnitt 2016 und 2017 erst in 2019 ein dritter Bauabschnitt an, da derzeit über die Art und Weise des Umfelds der bestehenden Sporthalle keine Aussagen gemacht werden können (Mittel für die Dreifachturnhalle Stadeln im MIP-Entwurf in 2017 und 2018).

 

Unabhängig von der Schulpauschale erfolgt in 2016 die Generalsanierung des Schulhofs der Grundschule Rosenstraße 17, die anschließend an die Sanierung und den Umbau des Gebäudes erfolgt und sowohl haushaltsrechtlich als auch förderrechtlich über die Gebäudewirtschaft Fürth abgedeckt wird.

 

Abstimmung

Die vorliegenden Prioritätenlisten wurden sowohl bei den Kindertagesstätten mit dem Jugendamt als auch bei den Schulen mit Referat I abgestimmt und von der nutzenden Verwaltung in der vorliegenden Form genehmigt.

 

Die Pflegerinnen und Pfleger der Einrichtungen wurden im Vorfeld ebenfalls beteiligt und von den Prioritätenlisten in Kenntnis gesetzt.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

siehe Anlagen €

 

nein

X

ja

ohne Ang. €

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. siehe Anlagen

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1) Planungsprogramm  Kindertagesstätten 2015-2020 (Liste)

2) Planungsprogramm Schulen 2015-2020 (Liste)

3) Lageplan mit Bearbeitungsflächen M 1:1.000 GS Hans-Sachs-Straße 30

4) Lageplan mit Bearbeitungsflächen M 1:1.000 GS Frauenstraße 15

5) Lageplan mit Bearbeitungsflächen M 1:1.000 Adalbert-Stifter-Grundschule