Betreff
Öffentliche Spielflächen im Stadtgebiet
Ersatzbeschaffung, Generalsanierung und Neuanlage - Abbau von Defzitgebieten
Planungsprogramm Baureferat/Grünflächenamt 2015-2020
Vorlage
GrfA/039/2014
Aktenzeichen
GrfA-PlN_SGL_002
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und

 

1. Beschluss

genehmigt das Planungsprogramm 2015 – 2020 des Baureferats für Ersatzbeschaffung, Generalsanierung und Neuanlage von öffentlichen Kinderspielplätzen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Änderung in der Reihenfolge des Arbeitsprogramms sind dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben.

 

2. Beschluss

genehmigt die vorgelegte Einteilung der insgesamt aktuell 23 Defizitgebiete für öffentliche Kinderspielplätze in drei Prioritätsstufen. Das Baureferat wird beauftragt in Abstimmung mit den anderen beteiligten Referaten den Abbau der Defizitgebiete in der 1. Prioritätsstufe kontinuierlich voranzutreiben und möglichst bis 2020 Defizitgebiete durch die Neuanlage öffentlicher Kinderspielplätze abzubauen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Änderung in der Einteilung der Prioritätsstufen sind dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben.

 

3. Beschluss

nimmt die Einteilung der insgesamt acht Defizitgebiete für öffentliche Bolzplätze ohne die Einstufung in Prioritätsstufen zur Kenntnis. Das Baureferat wird beauftragt in Abstimmung mit den anderen beteiligten Referaten den Abbau der Defizitgebiete kontinuierlich voranzutreiben. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 


Anlass

 

Dem Bau- und Werkausschuss wurde in seiner Sitzung am 07.01.2009 eine Prioritätenliste bis 2014 für öffentliche Kinderspielplätze in Bezug auf Ersatzbeschaffung, Generalsanierung und Neuanlage vorgelegt. Diese Prioritätenliste wurde als Grundlage des Planungsprogramms 2009-2014 beschlossen.

 

Dem Bauausschuss wurde in seiner Sitzung am 19.02.2014 der Abschlussbericht zum Planungsprogramm 2009-2014 vorgelegt. Das Baureferat wurde mit der Fortschreibung des Planungsprogramms beauftragt und gleichzeitig aufgefordert, diese dem Bau- und Werkausschuss erneut zur Beschlussfassung vorzulegen. Aus der Mitte des Ausschusses wurde in der Sitzung gleichzeitig der Wunsch geäußert, die öffentlichen Bolzplätze in das Planungsprogramm aufzunehmen.

 

Parallel hierzu erging der Auftrag aus der Referentenrunde, die Thematik „Defizitgebiete öffentlicher Spielflächen“ intensiver zu betrachten und ebenfalls dem Ausschuss vorzustellen, auch da immer wieder Anfragen aus der Bevölkerung nach neuen Spielplätzen in unterversorgten Bereichen kommen.

 

Beschreibung der Ist-Situation

Das Baureferat/Grünflächenamt verwaltet und betreibt derzeit 62 öffentliche Kinderspielplätze, 14 öffentliche Bolzplätze und 16 öffentliche Jugendspielbereiche auf einer Gesamtfläche von rund 175.000 m², somit insgesamt 92 Standorte öffentlicher Spielflächen. Bezogen auf die Einwohnerzahl von rd. 120.000 Einwohnern hat die Stadt Fürth damit einen Versorgungsgrad von rund 1,5 m² öffentliche Spielflächen pro Einwohner.

 

Das Grünflächenamt hat in den Jahren 1998 bis 2014 insgesamt 74 Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von über 4,2 Mio. EUR durchgeführt, davon 30 Neuanlagen, 23 Generalsanierungen und Teil-Sanierungen und umfangreiche Ersatzbeschaffungsmaßnahmen an insgesamt 21 Standorten. Bei den Neuanlagen überwiegt die Herstellung neuer öffentlicher Kinderspielplatzflächen mit insgesamt 18 Standorten, dann folgen Jugendspielbereiche mit acht Standorten und jeweils zwei Standorte reiner Bolzplätze und zwei Standorte mit einer Kombination aus Spiel- und Bolzplatz.

 

In der Ziel- und Aufgabenplanung 2008-2014 als auch in der aktuellen Ziel- und Aufgabenplanung 2014-2020 ist die Festlegung, jährlich eine öffentliche Spielfläche neu zu errichten oder zu generalsanieren, verankert. Mit Ausnahme der Jahre 2008 und 2012 ist dies auch gelungen, dafür wurden aber insgesamt in den vergangenen sieben Jahren an neun Standorten öffentliche Spielflächen neu errichtet oder generalsaniert, auf den gesamten Zeitraum betrachtet ist also die Zielvorgabe „übererfüllt“.

 

Das Grünflächenamt ist im Bereich der baulichen Maßnahmen bei öffentlichen Kinderspielplätzen tätig bei

 

·                     Ersatzbeschaffungen (Austausch einzelner Spielgeräte)

·                     Teil-Sanierung (Überarbeitung einzelner Teil-Bereiche)

·                     Generalsanierung (Überarbeitung der gesamten Fläche)

·                     Neuanlage (Herstellung neuer Spielflächen i.d.R. nach Vorgabe im Bebauungsplan)

 

Für die Ersatzbeschaffung, Teil- bzw. Generalsanierung stehen dem Grünflächenamt in den jeweiligen Haushalten ein in den vergangenen Jahren deutlich gekürzter Pauschalansatz von aktuell 45.000 EUR, im Entwurf zum Haushaltsplan 2015 (wieder) der ursprüngliche Ansatz von 100.000 EUR zur Verfügung. Dagegen ist es in der Vergangenheit und auch aktuell nicht gelungen, eine Pauschale in Höhe von 100 T€ für die Neuanlage von öffentlichen Spielflächen im Haushalt festzuschreiben. Die anstehenden Neuanlagen werden derzeit nicht über eine Pauschale, sondern standort-bezogen in den Haushalt aufgenommen oder teilweise außer-planmäßig bereitgestellt z.B. bei Finanzierung durch Dritte. Die Aufnahme eines Pauschalansatzes für Neuanlage wäre aus Sicht des Baureferats/Grünflächenamt nach wie vor wünschenswert, weil damit auch eine gewisse Flexibilität gewährleistet ist.

 

Ersatzbeschaffung – Teil – und Generalsanierung

Das Baureferat/Grünflächenamt schlägt einen turnusgemäßen Wechsel von Ersatzbeschaffungen (jedes 3. Jahr) und Generalsanierungen vor, beginnend mit Ersatzbeschaffungen noch in 2014 und folgend mit der Generalsanierung an zwei Standorten 2015 und 2016. Da es aufgrund der unterschiedlichen Flächengrößen und der unterschiedlichen Sanierungsmaßnahmen nicht gelingt, jeweils eine Maßnahme für 100.000 EUR im Haushaltsjahr zu beginnen und abzuschließen, ist eine Bauabschnittsbildung und/oder eine Übertragung als Haushaltsrest notwendig. Daher kann nicht in jedem Jahr eine Generalsanierung vollständig abgeschlossen werden.

 

Das Planungsprogramm 2015-2020 im Detail ist als Anlage beigefügt. Der Vorschlag für notwendige Generalsanierung basiert einmal auf dem Alter und dem Zustand des bestehenden Spielplatzes und auf dem Potential, das durch die Fläche gegeben ist. Andererseits fließt dabei auch der Gedanke einer möglichst gerechten und gleichmäßigen Verteilung der Maßnahmen im Stadtgebiet ein.

Hinweis: Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion zur Generalsanierung des öffentlichen Kinderspielplatzes Hardstraße (BWA 17.09.2014) konnte in dieser Vorlage nicht abschließend behandelt werden und wird gesondert geprüft.

 

Neuanlage

In 2014 wurde im Rahmen der Konversion der ehem. Monteith-Barracks im Golfpark der im Bebauungsplan 460a festgesetzte öffentliche Kinderspielplatz Herrmann-Köhl-Straße erstmalig hergestellt. Die Finanzierung erfolgte aus einer städtebaulichen Ablösezahlung bzw. in Teilen aus dem Mandantenhaushalt 66.

 

In 2015 ist die Fertigstellung des im Bebauungsplan 430a festgesetzten öffentlichen Kinderspielplatzes „Am Rosenhölzlein“ vorgesehen, sofern die hierfür notwendigen Mittel in Höhe von 40.000 EUR in den Haushalt 2015 eingestellt werden. Die Herstellung der Geländeoberfläche in Höhe von 10.000 EUR (aus städtebaulicher Ablösezahlung) und der Bepflanzung in Höhe von 10.000 EUR (aus Ablösezahlung Baumschutzverordnung) wurden bereits durchgeführt bzw. werden im Herbst 2014 durchgeführt.

 

Nach heutigem Kenntnisstand könnte 2016 die Neuanlage des Kinderspielplatzes auf dem Tucher-Areal und 2017 die des Spielplatzes am Schleifweg erfolgen. Für beide Maßnahmen wird derzeit ein Mittelbedarf von jeweils 120.000 EUR geschätzt, wobei für das Tucher-Areal die städtebauliche Ablösezahlung zu 100% eingesetzt werden kann, während beim Ksp Schleifweg die Mittel im Haushalt 2017 bereit gestellt werden müssten.

 

Für die Jahre 2018-2020 kann über mögliche Neuanlagen von Kinderspielplätzen derzeit keine Aussage getroffen werden. Vielleicht gelingt hier aber der Abbau von Defizitgebieten der 1. Prioritätsstufe.

 

Das Planungsprogramm 2015-2020 im Detail ist als Anlage beigefügt.

 

Defizitgebiete öffentlicher Spielflächen

Für die räumliche Verteilung und den Versorgungsgrad einer Kommune mit öffentlichen Spielflächen geben die einschlägigen Normen und die Fachliteratur zwei wichtige Kennzahlen an die Hand: zum einen die zumutbare Entfernung, zum anderen den Flächenbedarf bezogen auf die Einwohnerzahl.

 

Kriterium „zumutbare Entfernung“

 

Während in der alten Fassung der DIN 18034 „Spielplätze und Freiräume zum Spielen“ noch von einer zumutbaren Entfernung von 300 m Radius für Kinderspielplätze und 750 m für Bolzplätze und Jugendspielbereiche gesprochen wurde, modifiziert die Neufassung der DIN 18034 die Erreichbarkeit öffentlicher Spieleinrichtungen wie folgt:

 

·                     Flächen für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren: 1000 m Fußweg oder 750 m Einzugsradius

·                     Flächen für Kinder zwischen und 6 und 12 Jahren: 400 m Fußweg oder 350 m Einzugsradius

·                     Flächen für Kinder bis 6 Jahre: 200 m Fußweg oder 175 m Einzugsradius

 

Anmerkung: Die als Anlage beigefügten zeichnerische Darstellungen der Spielplatzverteilung und der Defizitgebiet basiert noch auf den Empfehlungen der DIN 18034 in der älteren Fassung und unterscheidet nicht zwischen Spielplätzen für Kinder bis sechs Jahren und für Kinder über sechs bis zwölf Jahren.

 

Auf der Grundlage der DIN 18034 und den dort verankerten Kriterien zur Erreichbarkeit lässt sich die Spiel- und Bolzplatzversorgung zeichnerisch darstellen. Die Flächen, die von den Kreisen nicht überdeckt werden, sind die Defizitgebiete, da dort kein Spielplatz bzw. Bolzplatz in zumutbarer Entfernung vorhanden ist (siehe Anlage). Auf dieser Basis ergeben sich 25 Defizitgebiete bei öffentlichen Kinderspielplätzen und acht Defizitgebiete bei öffentlichen Bolzplätzen nahezu über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Lediglich im Bereich der „Neuen Südstadt“, also der Bereich von der Kalb-Siedlung über die ehemalige William-O.-Darby-Kaserne bis über die Flößaustraße hinaus ist in beiden Fällen kein Defizitgebiet feststellbar. Das liegt daran, dass gerade in diesem Bereich im Zuge der Konversion der Militärflächen auch eine Fülle an öffentlichen Spielflächen geschaffen wurden (drei Flächen im Südstadtpark, zwei Flächen im sonstigen Darby-Areal, fünf großflächige öffentliche Spielplätze in der Kalb-Siedlung). Die Defizitgebiete Nr. 02 und 06 wurden bzw. werden durch die Neuanlage der öffentlichen Kinderspielplätze „Laubenweg“ (2010) und „Schleifweg“ (2017) abgebaut.

 

Bei der Bolzplatzversorgung muss darauf hingewiesen werden, dass die Ortsteile Stadeln und Atzenhof zwar als Defitzitgebiete geführt werden, da es dort eigentlich keinen „offiziellen“ d.h. planungs- und immissionsschutzrechtlich gesicherten Bolzplatz gibt, tatsächlich aber Spielmöglichkeiten derzeit vorhanden sind. Im Ortsteil Stadeln gibt es eine derzeit geduldete Nutzungen auf der Schulsportfläche, im Ortsteil Atzenhof gibt es am Kinderspielplatz eine Ballspielwiese mit einem Bolzplatztor.

 

Kriterium „Flächenbedarf“

 

Der andere, ergänzende Ansatz ist die Betrachtung des Versorgungsgrads auf der Basis des Vergleichs von theoretischem Flächenbedarf und tatsächlichem Spielflächenbestand. Bei der Ermittlung des Flächenbedarfs wurde in der alten Fassung der DIN 18034 noch ein Flächenbedarf für Kinder bis 6 Jahre von 0,75 m² je Einwohner, 0,75 m² für Kinder bis 12 Jahre, 0,75 m² für Jugendliche bis 18 Jahre und nochmals 1,5 m² für Erwachsene und Familien festgelegt, in der Summe also ein Spielflächengesamtbedarf von 3,75 m² pro Einwohner. Auf dieser Grundlage hat beispielsweise die Stadt Nürnberg im Rahmenplan „Spielen in der Stadt“ 1989 einen Bedarfsrichtwert von 2,0 m² pro Einwohner angesetzt, der jedoch in der Fortschreibung des Rahmenplans 2002 auf 3,4 m² pro Einwohner geändert wurde.

 

Mit der Neufassung der DIN 18034 1999 werden zum Spielflächenbedarf keine konkreten Angaben mehr gemacht, vielmehr heißt es nun: „Anzustreben ist die Erreichbarkeit ausreichender und altersgerechter Spielflächen und Spielorte in Wohnungsnähe“ und „Um die unterschiedlichen Bedürfnisse an die verschiedenen Spiel- und Betätigungsmöglichkeiten zu erfüllen, sind unterschiedliche Flächengrößen erforderlich.“

 

Daraus ist aber nicht abzuleiten, dass sich der Bedarf nun nicht mehr an einer bestimmten Flächenmenge orientiert. Die neue DIN 18034 hat vielmehr neue Akzente gesetzt, die stärker auf die Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen eingehen. Der Mustererlass der ARGE BAU 1987 empfiehlt, dass sich der Bedarf an Spielflächen an der Lage, Größe und Struktur der Gemeinde, seiner Einwohner- und Bebauungsdichte, der Wohngeschoss- und Freiflächen, der Art von Spielflächenkonzepten und anderer Möglichkeiten der Spielbetätigungen orientieren soll. Als Orientierungswert soll von 2 m² bis 4 m² Spielfläche je Einwohner ausgegangen werden. Die Deutsche Olympische Gesellschaft nennt in ihren „Richtlinien für die Schaffung von Erholungs-, Spiel- und Sportanlagen“ (Goldener Plan von 1976) einen Orientierungswert von 3,75 m² pro Einwohner.“ Tatsächlich gibt es keinen durch Norm oder Vorschrift festgelegten Richtwert mehr, Kommunen legen in ihren jeweiligen Bedarfsplänen unterschiedliche Orientierungswerte fest, diese schwanken zwischen 1 m² pro Einwohner (Berlin) und 4 m² pro Einwohner (Düsseldorf).

 

Anmerkung: Im Folgenden geht das Baureferat/Grünflächenamt von einem mittleren Orientierungswert von 2,5 m² pro Einwohner zur Ermittlung des Flächenbedarfs aus. Unabhängig davon könnte die Stadt Fürth beispielweise in einem „Bedarfsplan Spielplätze“ durch Beschluss einen anderen Wert als Richtwert festlegen. Dies ist jedoch nicht Gegenstand dieser Beschlussvorlage.

 

Ausgehend von diesen angesetzten 2,5 m² Spielflächenbedarf pro Einwohner ergibt sich folgendes Bild: im gesamten Stadtgebiet steht einer tatsächlichen Versorgung mit 175.266 m² Spielflächen ein theoretischer Bedarf von 304.895 m² bei 121.958 Einwohnern (Stand: 31.12.2013). Es ist also bezogen auf das gesamte Stadtgebiet eine derzeitige Versorgung von rund 60% festzustellen. Bezogen jedoch auf die einzelnen 18 statistischen Stadtbezirke ergeben sich sehr unterschiedliche Versorgungsgrade:

 

ausgezeichnet versorgt                           über +10.000 m²                   Bezirk 06                                                    1x

sehr gut versorgt                       über +5.000 m² bis +10.000 m²         Bezirk 12                                                    1x

gut versorgt                                               über +/-0 m² bis +5.000 m²                Bezirk                                             0x

leicht unterversorgt                 unter 0 m² bis -5.000 m²      Bezirk 07, 08, 10, 11, 16,18                6x

deutlich unterversorgt                            unter -5.000 m² bis -10.000 m²          Bezirk 02, 04, 09, 14, 17                     5x

sehr deutlich unterversorgt    unter -10.000 m²                  Bezirk 01, 03, 05, 13, 15             5x

 

„Spitzenreiter“ mit einem Plus von 10.595 m² Spielflächen ist wieder die „Neue Südstadt“ im Bezirk 06 „Kalb-Siedlung/Weikershof“ gefolgt vom Bezirk 12 „Scherbsgraben/Billinganlage“ mit einem Plus von 3.365 m². „Schlusslicht“ mit einem Minus von insgesamt 38.873 m² Spielflächen ist die „Alte Südstadt“ in den Bezirk 03 und 05. Die Aufstellung der einzelnen Bezirke sowie der 25 Defizitgebiete ist als Anlage beigefügt.

 

Die Zusammenschau von räumlicher Verteilung und Flächenbedarf nach Bezirken unter gleichzeitiger Berücksichtigung von Anfragen aus der Bevölkerung führte zur der in der Anlage beigefügten Einstufung der Defizitgebiete bei öffentlichen Kinderspielplätzen in drei Prioritätsstufen. Gleichzeitig wurden auch bei den in Prioritätsstufe I aufgeführten sieben Defizitgebieten grundsätzliche Vorüberlegungen angestellt und zum Teil zeichnen sich bereits mögliche Standorte ab, sei es durch die Aufstellung von Bebauungsplänen, sei es durch Kooperation mit Dritten oder sei es durch Umwandlung städtischer Flächen in öffentliche Spielflächen.

 

Sofern es gelänge, bis 2020 aus der 1. Prioritätsstufe drei bis vier Defizitgebiete abzubauen, wäre dies ein erster großer Schritt im Hinblick auf eine flächendeckende Versorgung mit öffentlichen Spielflächen.

 

Im Bereich der öffentlichen Bolzplätze ist eine Einordnung in Prioritätsstufen ungleich schwerer, zumal hier auch noch nicht berücksichtigte „Zwischenlösungen“ existieren, z.B. teilweise geöffnete schulische Freisportanlagen, die einen tatsächlichen Bedarf nicht notwendig erscheinen lassen. Außerdem sind bei Bolzplätzen immissionsschutzrechtliche Belange zu prüfen, die im Gegensatz zu öffentlichen Kinderspielplätzen einen gewissen Abstand von der Wohnbebauung zwingend erforderlich machen. Daher wurde seitens des Baureferats/Grünflächenamt auf eine Priorisierung verzichtet.

 

Die Neuschaffung und Sicherung von öffentlichen Spielflächen im Bereich der Kinder- und Jugendspielbereichen wie der öffentlichen Bolzplätze bleibt eine Daueraufgabe und bedarf aufgrund der kontinuierlichen Nachverdichtung der städtischen Siedlungsbereiche besonderer Beachtung. Die Bereitstellung der dafür notwendigen Flächen – sei es durch die planerischen Voraussetzungen oder dem konkreten Erwerb – muss verstärkt betrieben werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

siehe Anlage €

 

nein

X

ja

o.A. €

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

X

ja

Hst. siehe Anlage

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1) Liste „Ersatzbeschaffung und Generalsanierung“

2) Liste „Neuanlage“

3) Karte „Spielplätze im Stadtgebiet“

4) Karte „Bolzplätze im Stadtgebiet“

5) Karte „Defizitgebiete Kinderspielplätze“

6) Karte Defizitgebiete Bolzplätze

7) Liste Spielflächen nach Stadtbezirken Ist-Soll-Vergleich

8) Liste „Defizitgebiete öffentliche Kinderspielplätze mit Prioritätsstufen“