Betreff
Stellplatzablöse für 1 Kfz Grundigpark 2 Flur Nr. 186/4 und 190
Vorlage
GWF/114/2014
Aktenzeichen
2014/0349/602/VG/S
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Bauausschuss lehnt die Ablösung der Stellplatzverpflichtung ab.

 


Der Antragsteller des Bauvorhabens Grundigpark 2, Flur Nr. 186/4 und 190 bittet 1 Stellplatz für das Gebäude A1 (Nutzungsart: Wohnen) ablösen zu dürfen. Der erforderliche Stellplatz könne nicht errichtet werden.

Es handelt sich bei dem Gebäude um einen Teil der Neubauten im Grundigpark. Es ist zu befürchten, dass hier ein Präzedenzfall geschaffen werden kann, der eine Verschärfung der Stellplatzproblematik im Gebiet des Bebauungsplanes 315b mit sich bringen könnte. Nachdem es sich um ein Neubaugebiet handelt, muss es Teil der Planung sein, genügend Stellplätze für die Bewohner zur Verfügung zu stellen. Hierfür gilt die Stellplatzsatzung.

Der Bauausschuss lehnt die Ablösung der Stellplatzverpflichtung ab

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan