Betreff
Budgetwirtschaft; Budgetberichte 2014, Entscheidung über die Budgetabschlüsse 2013 und endgültige Behandlung der Budgetergebnisse 2013
Vorlage
Käm/214/2014
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den Budgetberichten 2014.

 

Von den Budgetabschlüssen 2013 erhalten die Amts-/Unteramtsbudgets 835.005,36 €, d.h. grundsätzlich 50 % der festgestellten Budgetüberschüsse in ihre Budgetrücklagen gutgeschrieben (siehe Anlagen 5 und 7).

 

Der Stadtrat stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen endgültigen Behandlung der Budgetergebnisse 2013 gem. Nrn. 3, 4 und 5 der Vorlage zu.


1.    Die Amts- und Unteramtsbudgets für das Jahr 2013 wurden entsprechend den für das Jahr 2013 geltenden Regelungen abgerechnet. Bei den Abrechnungen wurden Ergebnisse der Unteramtsbudgets grundsätzlich mit den Ergebnissen der jeweils zugeordneten Amtsbudgets verrechnet.

 

In Einzelfällen wurden Budgetmittel 2013 im Sinne einer „Mittelübertragung“ zugunsten der Budgets 2014 ausgebucht, d.h. diese Gelder („Projektmittel“) stehen den Budgets 2014 zusätzlich zur Verfügung. Insgesamt handelt es sich hierbei um Vorgänge mit einem Volumen von 780.882,60 € bei den Amtsbudgets und 24.650 € bei den Sonderbudgets, insgesamt somit 805.532,60 €. Die Ergebnisse der Amtsbudgetabrechnungen sowie die übertragenen „Projektmittel“ können den beigefügten Übersichten (Anlagen 5 und 6) entnommen werden.

 

 

2.    Die Budgetberichte 2014 der Referate und Dienststellen sowie die jeweiligen Einzelabrechnungen der Budgets und Ergebnisübersichten wurden dem Stadtrat mit Schreiben vom 01.10.2014 per E-Mail übermittelt. Außerdem sind diese, einschließlich eines Inhaltsverzeichnisses, der Beschlussvorlage beigefügt (Anlagen 1 bis 4). Der noch fehlende Budgetbericht für das Unteramtsbudget 23100 „Märkte, Kirchweihen“ wird zur Sitzung im Dezember 2014, nach den Haushaltsberatungen, nachgereicht.

 

Die Abrechnungen der Budgets ergaben

 

­   Budgetfehlbeträge von         3.328.470,09 €    sowie

­   Budgetüberschüsse von       1.978.625,24 €.

 

Bei der Ermittlung der Budgetergebnisse blieben die Planabweichungen bei den Personalausgaben grundsätzlich unberücksichtigt. In Einzelfällen wurden Personalausgaben bei der Budgetabrechnung positiv in Form von Gutschriften nach den Grundsätzen der ab 01.01.2006 gültigen Budgetleitlinien berücksichtigt. Die (unvermeidbaren) „normalen“ Planabweichungen bei den Personalausgaben sowie die nicht planbaren Ausgaben für Beihilfen u.ä. wurden budgettechnisch in den Budgetabrechnungen als „nicht zu vertretende Personalkostenabweichungen“ bzw. durch entsprechende Budgetkorrekturen erfasst und haben insoweit – abschlusstechnisch – die Budgetergebnisse nicht beeinträchtigt. Grundsätzliche Budgetberichtigungen waren zudem durch die internen Leistungsverrechnungen der Gebäudewirtschaft Fürth und dem KommunalBIT notwendig. Diese Berichtigungen sind in den betroffenen Budgets jeweils budgetneutral durchgeführt worden, d.h. die Planabweichungen für die Ausgaben der Gebäudebewirtschaftung und ITK-Leistungen (ohne IT-Mehrungen) haben das Budgetergebnis nicht berührt.

 

 

3.    Die festgestellten Budgetüberschüsse 2013 sind im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2013 in der Regel in Höhe von 50 % (= 993.619,88 € - siehe Anlage 1 unter Überschuss „50 %“ Rest) zugunsten des Gesamthaushalts „eingeflossen“, d.h. sie verbesserten das Ergebnis beim Jahresabschluss 2013 gegenüber den Planungen. Die weiteren 50 % der Budgetüberschüsse wurden im Zuge des Rechnungsabschlusses 2013 zunächst der allgemeinen Rücklage zugeführt (= 985.005,36 € - siehe Anlage 1 unter Überschuss „50 %“ Budgetrücklage) und sollen, wie unter 4 a) vorgeschlagen, zum größten Teil als Budgetrücklage den Ämtern und Dienststellen künftig zur Verfügung stehen.

 

Die Budgetfehlbeträge 2013 wurden im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2013 für den Gesamthaushalt zu Lasten der jeweiligen Amtsbudgets 2014 vorgetragen. Die Budgetfehlbeträge haben damit den Gesamtrechnungsabschluss der Stadt für 2013 nicht belastet. Über die endgültige Behandlung dieser vorgetragenen Budgetfehlbeträge ist zu entscheiden (siehe nachfolgende Nr. 4 b)).

 

 

4.    Hinsichtlich der endgültigen Behandlung der Budgetergebnisse 2013 sind Entscheidungen

 

a)      über die endgültige Höhe und Verteilung der den Dienststellen verbleibenden Budgetüberschüsse in der allgemeinen Rücklage sowie

b)      über die nach 2014 vorgetragenen Budgetfehlbeträge sowie über die ggfls. endgültig vom Gesamthaushalt zu tragenden Budgetfehlbeträge

 

zu treffen.

 

 

 

 

Zu a)

 

Die Finanzverwaltung hält ausdrückliche Entscheidungen hinsichtlich folgender Überschüsse für geboten:

 

­         Amtsbudget 63000 „Bauaufsicht“                                                                                             (= 513.677,62 €)

­         Unteramtsbudget 66250 „Straßen, Brücken und Parkflächen (Erneuerung)“(= 327.924,37 €)

 

In den übrigen Fällen sollte es bei der grundsätzlich vorgesehenen Quote (lt. Budget-Leitlinien) zur Zuführung in die Budgetrücklagen verbleiben.

 

 

Zu Amtsbudget 63000 „Bauaufsicht“:

 

Der hohe Budgetüberschuss (= 513.678 €) resultiert aus den Mehreinnahmen im Bereich Verwaltungsgebühren und Kostenvorschüssen für Baugenehmigungen, etc.. Aus haushaltspolitischen Erwägungen wurde der Ansatz zum Haushaltsplanentwurf 2015 um 150.000 € erhöht. Die Rechnungsergebnisse der letzten Jahre lassen – auch unter Berücksichtigung einer evtl. nachlassenden Baukonjunktur – die Erhöhung zu.

Die letzte Stand der Budgetrücklage (Stand: 24.10.2013) belief sich auf 213.390,31 €.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, der Budgetrücklage lediglich 50 % von dem bereinigten Budgetüberschuss (reduziert um 150 T€, = 363.677,62 €), d.h. 181.838,81 €, zuzuführen.

Zusätzlich wird die Bauaufsicht dazu aufgefordert, die Budgetrücklage bis auf rund 150.000 € einer adäquaten Verwendung innerhalb der Gebäudewirtschaft Fürth zuzuführen (ggf. auch im Rahmen des GWF-Wirtschaftsplanes 2015).

 

 

Zu Unteramtsbudget 66250 „Straßen, Brücken und Parkflächen (Erneuerung)“:

 

Der hohe Budgetüberschuss (= 327.924 €) resultiert aus den Mehreinnahmen im Bereich Verwaltungs- und Benutzungsgebühren des öffentlichen Verkehrsgrundes. Aus haushaltspolitischen Erwägungen wurde der Ansatz zum Haushaltsplanentwurf 2015 um 150.000 € erhöht. Die Rechnungsergebnisse der letzten Jahre lassen die Erhöhung zu.

Der letzte Stand der Budgetrücklage (Stand: 24.10.2013) belief sich auf 176.649,62 €.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, der Budgetrücklage lediglich 50 % von dem bereinigten Budgetüberschuss (reduziert um 150 T€, = 177.924,37 €), d.h. 88.962,19 €, zuzuführen.

Zusätzlich wird das Tiefbauamt dazu aufgefordert, die Budgetrücklage in angemessener Höhe einer entsprechenden Verwendung zuzuführen (Rf. II schlägt vor, dies u.a. für Fahrzeuge im Bauhof – nicht für den Kostendecker „Straßenreinigung“ – zu verwenden).

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, den im Rahmen Jahresabschluss 2013 der allgemeinen Rücklage zunächst pauschal zugeführten Betrag („Budgetüberschüsse 2013“) in Höhe von 985.005,36 € in reduzierter Höhe von 835.005,36 € zu verteilen. Der Betrag entspricht, mit Ausnahme der beiden o.g. Budgetüberschüsse, der in den Budget-Leitlinien grundsätzlich vorgesehenen Quote (50 % vom Budgetüberschuss).

 

Der aktuelle Stand der sich danach ergebenen Budgetüberschüsse bzw. der danach aktualisierten Stände der jeweiligen Budgetrücklagen ergibt sich aus Anlage 7.

 

 

Zu b)

 

Die Finanzverwaltung hält ausdrückliche Entscheidungen hinsichtlich folgender Fehlbeträge für geboten:

 

­   Unteramtsbudget 01010 „Rf. I/Projektarbeit“                                                         (= -34.987,30 €)

­   Unteramtsbudget 04040 „Rf. IV/Projektarbeit“                                                    (= -139.436,10 €)

­   Unteramtsbudget 05050 „Rf. V/Zentrale Stabseinheit“                                       (= -93.476,48 €)

­   Amtsbudget 13000 „Bürgermeister- und Presseamt“                                           (= -48.618,05 €)

­   Unteramtsbudget 13050 „Limoges- und Limousin-Haus“                                    (= -41.464,79 €)

­   Unteramtsbudget 23100 „Märkte, Kirchweihen, etc.“                                       (= -572.622,69 €)

­   Amtsbudget 42000 „Volksbücherei“                                                                             (= -39.423,27 €)

­   Amtsbudget 45000 „Rundfunkmuseum“                                                                    (= -62.765,98 €)

­   Amtsbudget 46000 „Theater                                                                                      (= -1.326.248,54 €)

­   Unteramtsbudget 51250 „Kindertageseinrichtungen“                                       (= -888.530,80 €)

­   Amtsbudget „Stadtplanungsamt“                                                                                 (= -39.360,06 €)

 

In den übrigen Fällen sollte es beim endgültigen Vortrag der festgestellten Budgetfehlbeträge auf 2014 verbleiben.

 

Zu Unteramtsbudget 01010 „Rf. I/Projektarbeit“:

 

Mit Stadtratsbeschlüssen vom 24.07.2013 und 25.09.2013 wurden den neuen Projekten „Punktlandung Ausbildung“, mit dem städt. Eigenanteil von insgesamt 60.000 €, und „Ausbildung Meistern“, mit dem städt. Eigenanteil von insgesamt 13.000 €, zugestimmt. Die Projekte „Match Point“ und „Regionales Übergangsmanagement Fürth“ wurden 2013 abgeschlossen.

Der Budgetfehlbetrag 2013 (34.987 €) resultiert aus den zeitversetzten Abrufen der Zuwendungsmittel für das Jahr 2013. Die Mittel sind bereits in 2014 eingegangen.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Unteramtsbudget 04040 „Rf. IV/Projektarbeit“:

 

Mit Stadtratsbeschluss vom 19.06.2013 wurde das TANDEM-Projekt um 3 Jahre verlängert, d.h. vom 01.07.2013 bis 30.06.2016. Der Eigenanteil der Stadt Fürth beläuft sich auf insgesamt 205.597 €, davon 35.000 € für die nachhaltige Implementierung des Projektes (wird über das U-Amtsbudget 04040 abgewickelt). Der Budgetfehlbetrag 2013 (139.436 €) resultiert aus dem zeitversetzten Abruf der Zuwendungsmittel für den Zeitraum 01.07. bis 31.12.2013. Die Mittel sind bereits in 2014 eingegangen.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Unteramtsbudget 05050 „Rf. V/Zentrale Stabseinheit“:

 

Zur Haushaltskonsolidierung 2010 – 2013 (1. Stufe) Nr. 63 (Umsetzung ab 2010) wurde u.a. durch Gebührenerhöhung für den Verkauf von Ausschreibungsunterlagen eine Einnahmeerhöhung i.H.v. 11.852 € prognostiziert. Trotz Gebührenerhöhung ist diese Einnahmeerhöhung durch den Rückgang der öffentlichen Ausschreibungen (z.B. Wegfall der Konjunkturpaket 2-Projekte) nicht eingetroffen. Der derzeitige Budgetfehlbetrag (93.476 €) hat sich u.a. aufgrund dieser fehlenden Einnahmen in den letzten Jahren stetig aufgebaut.

Derzeit wird vom Organisationsamt geprüft, ob die Einführung der elektronischen Vergabe mit der generellen Verbesserung der Vergabeprozesse bei der Stadt Fürth verbunden werden kann. Dies könnte die Schaffung einer zentralen Vergabestelle zur Folge haben. Mit Ergebnissen ist bis zum Jahresende 2014 zu rechnen. In diesem Zusammenhang ist dann die finanzielle Ausrichtung generell zu überarbeiten.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen. Zum Budgetabschluss 2014 wird die Angelegenheit, auch in Bezug auf die Einführung der elektronischen Vergabe und einer evtl. zentralen Vergabestelle, nochmals überprüft und ggf. neu ausgerichtet.

 

 

Zu Amtsbudget 13000 „Bürgermeister- und Presseamt“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2013 (= 48.618 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2012 nach 2013 vorgetragenen Budgetfehlbetrag von 13.908 €. Zusätzlich erfolgte die interne Verrechnung für Umwelt-Veröffentlichungen in der StadtZeitung 2013 i.H.v. 30.000 € erst in 2014. Damit beläuft sich der bereinigte operative Budgetfehlbetrag 2013 auf rund 4.710 €. In den Vorjahren (2009 bis 2012) konnte das Bürgermeister- und Presseamt den aufgelaufenen Budgetfehlbetrag aus den Jahren 2005 bis 2008 kontinuierlich abbauen.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen. Der Budgetabschluss 2014 bleibt abzuwarten.

 

 

Zu Unteramtsbudget 13050 „Limoges- und Limousin-Haus“:

 

Der Budgetfehlbetrag (=41.465 €) resultiert hauptsächlich aufgrund einmaliger Investitionen (Renovierung, Innenausbau, Ersatzbeschaffungen) zur Neuausrichtung des LIM-Hauses. Dieser Fehlbetrag wird in den nächsten Jahren durch Mehreinnahmen wieder abgebaut.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Unteramtsbudget 23100 „Märkte, Kirchweihen, etc.“:

 

Der Budgetfehlbetrag des Unteramtsbudgets 23100 (= 572.623 €) resultiert aus mehreren Teilbereichen. Hauptsächliche Ursache sind der übertragene Fehlbetrag aus dem Vorjahr (337.848 €) sowie die Mehrausgaben bei Michaelis-Kirchweih (auch für Restausgaben der Michaelis-Kirchweih 2012), Erntedankfestzug und Weihnachtsmarkt. Zusätzlich sind noch einmalige Kosten 2013 für die BR-Übertragung von 52.051 € entstanden, welche durch üpl. Mittelverstärkung in 2014 wieder ausgeglichen werden.

 

Mit Stadtratsbeschluss vom 21.11.2012 („Budgetberichte 2012 – Budgetabschlüsse 2011“) wurde der Budgetfehlbetrag 2011 auf neue Rechnung vorgetragen und LA/MVS aufgefordert, ein Konzept zu erarbeiten, um das strukturelle Defizit zukünftig zu vermeiden. Dies ist im Sommer 2013 geschehen und die Ansatzplanungen 2014 wurden entsprechend angepasst.

Das Budgetergebnis 2013 resultiert somit noch aus „alten“ Planzahlen und aufgelaufenen Vorjahresfehlbeträgen.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen. Zum Budgetabschluss 2014 wird der bis dahin entstandene Fehlbetrag überprüft und, sofern kein weiterer operativer Fehlbetrag 2014 aufgelaufen ist, zulasten des Gesamthaushalts 2014 (mit dem Jahresabschluss 2014) übernommen.

 

 

Zu Amtsbudget 42000 „Volksbücherei“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2013 (= - 39.423 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2012 nach 2013 vorgetragenen Budgetfehlbetrag von 36.023,13 €, der seit 2006 kontinuierlich aufgebaut wurde. Hauptursache für den operativen Fehlbetrag 2013 (= - 3.400,14 €) sind geringere Einnahmen beim DVD-Verleih, wie auch in den Vorjahren. Diesbezüglich wurde bei den Haushaltsberatungen 2014 der Ansatz um 7.000 € reduziert.

Insgesamt ist der Grund für den seit 2006 aufgelaufenen Fehlbetrag die geringeren Einnahmen für Benutzungs- und Ausleihgebühren (inkl. DVD-Verleih). Durch die Ansatzanpassung und die Steigerung der Benutzungs- und Ausleihgebühren (siehe Budgetbericht 2014) werden die Rechnungsergebnisse in diesem Bereich voraussichtlich zukünftig insgesamt erfüllt werden.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag von 39.423,27 € zulasten des Gesamthaushalts 2014 zu übernehmen. Hinsichtlich der Finanzierung wird auf Nr. 5 verwiesen.

 

 

Zu Amtsbudget 45000 „Rundfunkmuseum“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2013 (= - 62.765,98 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2012 nach 2013 vorgetragenen Budgetfehlbetrag in gleicher Höhe.

Die beiden Dienststellen Stadtarchiv, Stadtmuseum (StAM) und Rundfunkmuseum (RFM) fusionierten zum 01.01.2014 (siehe Stadtratsbeschluss vom 15.05.2013). Damit wurde das Amtsbudget 45000 ab dem Haushalt 2014 neu zugeordnet (Unteramtsbudget 47010).

Durch den Leitungswechsel und einiger Veränderungen in Hinblick auf Konzept, Sicherheits- und Brandschutzvorschriften hat StAM/RFM zum Haushalt 2015 Anpassungen des Budgets beantragt, die zunächst auf der „Liste der nicht aufgenommenen Anträge der Dienststellen auf Budgetveränderungen“ vermerkt wurden.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen. Zum Budgetabschluss 2014 wird der bis dahin entstandene Fehlbetrag überprüft und über den weiteren Umgang entschieden.

 

 

Zu Amtsbudget 46000 „Theater“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2013 (= - 1.326.248,54 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2012 nach 2013 vorgetragenen Budgetfehlbetrag in gleicher Höhe. Das eigentliche operative Ergebnis 2013 betrug 12.760,72 € und wurde bereits im Vorfeld zu 100 % für Ersatzbeschaffungen in eine zweckgebundene Rücklage abgeführt.

Im Jahr 2013 wurde der Landeszuschuss um 200.000 € erhöht (vormals 300.000 €, jetzt 500.000 €) und zusätzlich die Kürzung des künstlerischen Etats i.H.v. 100.000 € (Haushaltskonsolidierung 2010-2013, 4. Stufe, Nr. 35 – Aufgabenkritik, Nr. 49 ab 2012) zurückgenommen. Auch im Jahr 2014 kann mit einem Zuschuss i.H.v. 520.000 € gerechnet werden und für 2015 wurden 600.000 € eingeplant.

 

Seit 2011 hat das Theater unterjährige Budgetvollzugsberichte zu erstatten (zuletzt zur Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses am 28.05.2014). Danach wird prognostiziert, dass zumindest kein weiterer Budgetfehlbetrag zu erwarten ist. Ein operatives positives Ergebnis wird aber auch nicht prognostiziert, welches bei steigendem Landeszuschuss und Rücknahme der Haushaltskonsolidierung (100 T€) zu erwarten wäre. Das tatsächliche Ergebnis 2014 bleibt abzuwarten. Die unterjährigen Budgetvollzugsberichte sollten vorerst beibehalten werden.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Unteramtsbudget 51250 „Kindertageseinrichtungen“:

 

Der Budgetfehlbetrag des Unteramtsbudgets 51250 (= - 954.136,62 €) konnte durch den Ausgleich mit  dem Budgetüberschuss des JgA-Unteramtsbudgets 51200 „Soziale Dienste“ auf 888.530,80 € reduziert werden. Hauptursache für den Fehlbetrag sind die erst in 2014 vereinnahmten 1. Abschläge der Landeszuschüsse 2013/2014 für städt. Kindergärten, Krippen und Horte in ähnlicher Gesamthöhe wie der verbleibende Budgetfehlbetrag. Die Mittel sind bereits 2014 eingegangen.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Amtsbudget 61000 „Stadtplanungsamt“:

 

Mit Stadtratsbeschluss vom 26.10.2011 – konkretisiert mit Beschluss vom 25.01.2012 – wurde die Beteiligung der Stadt Fürth am Modellvorhaben „Gesund und fit in Fürth“ im ExWoSt-Forschungsfeld „Kooperationen Konkret“ beschlossen (ExWoSt = experimenteller Wohnungs- und Städtebau). Lt. Zuwendungsbescheid vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) ist die Projektlaufzeit vom 08.09.2011 bis 31.10.2014 und wird mit max. 400.000 € zu 100 % gefördert. Der Fördermittelabruf erfolgt nach Verwendung im Nachhinein, d.h. bis 2013 wurden mehr Mittel verausgabt als Fördermittel abgerufen. Der Fehlbetrag wird damit in 2014 wieder ausgeglichen.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

5.    Die Übernahme der Budgetfehlbeträge gem. vorstehender Ziff. 4 b) erfordert insgesamt die Bereitstellung von 39.423,27 €, welche über den Restbetrag (= nicht verteilter Anteil der allgemeinen Rücklage, siehe Ziff. 4.a)) von 150.000 € abgedeckt werden können.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

39.423,27 €

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

siehe Ziff. 5

 


Inhaltsverzeichnis

Budgetberichte 2014 – Amts- und Unteramtsbudgets

Budgetberichte 2014 – Sonderbudgets

Budgetberichte 2014 – Zentralbudgets

Übersicht „Budgetabschlüsse Amts-/Unteramtsbudgets 2013“

Übersicht „Projektmittelüberträge von 2013 nach 2014“

Übersicht „Budgetrücklagen“