Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den Budgetberichten 2014.
Von den Budgetabschlüssen 2013 erhalten die Amts-/Unteramtsbudgets 835.005,36 €, d.h. grundsätzlich 50 % der festgestellten Budgetüberschüsse in ihre Budgetrücklagen gutgeschrieben (siehe Anlagen 5 und 7).
Der Stadtrat stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen endgültigen Behandlung der Budgetergebnisse 2013 gem. Nrn. 3, 4 und 5 der Vorlage zu.
1. Die
Amts- und Unteramtsbudgets für das Jahr 2013 wurden entsprechend den für das Jahr 2013
geltenden Regelungen abgerechnet. Bei den Abrechnungen wurden Ergebnisse der
Unteramtsbudgets grundsätzlich mit den Ergebnissen der jeweils zugeordneten
Amtsbudgets verrechnet.
In Einzelfällen wurden
Budgetmittel 2013 im Sinne einer „Mittelübertragung“ zugunsten der Budgets 2014
ausgebucht, d.h. diese Gelder („Projektmittel“) stehen den Budgets 2014
zusätzlich zur Verfügung. Insgesamt handelt es sich hierbei um Vorgänge mit
einem Volumen von 780.882,60 € bei den Amtsbudgets und 24.650 € bei den
Sonderbudgets, insgesamt somit 805.532,60 €. Die Ergebnisse der
Amtsbudgetabrechnungen sowie die übertragenen „Projektmittel“ können den
beigefügten Übersichten (Anlagen 5 und 6) entnommen werden.
2.
Die Budgetberichte 2014 der Referate und Dienststellen
sowie die jeweiligen Einzelabrechnungen der Budgets und Ergebnisübersichten
wurden dem Stadtrat mit Schreiben vom 01.10.2014 per E-Mail übermittelt.
Außerdem sind diese, einschließlich eines Inhaltsverzeichnisses, der
Beschlussvorlage beigefügt (Anlagen 1 bis 4). Der noch fehlende Budgetbericht
für das Unteramtsbudget 23100 „Märkte, Kirchweihen“ wird zur Sitzung im
Dezember 2014, nach den Haushaltsberatungen, nachgereicht.
Die Abrechnungen der Budgets
ergaben
Budgetfehlbeträge
von 3.328.470,09 € sowie
Budgetüberschüsse
von 1.978.625,24 €.
Bei der Ermittlung der
Budgetergebnisse blieben die Planabweichungen bei den Personalausgaben
grundsätzlich unberücksichtigt. In Einzelfällen wurden Personalausgaben bei der
Budgetabrechnung positiv in Form von Gutschriften nach den Grundsätzen der ab
01.01.2006 gültigen Budgetleitlinien berücksichtigt. Die (unvermeidbaren)
„normalen“ Planabweichungen bei den Personalausgaben sowie die nicht planbaren
Ausgaben für Beihilfen u.ä. wurden budgettechnisch in den Budgetabrechnungen
als „nicht zu vertretende Personalkostenabweichungen“ bzw. durch entsprechende
Budgetkorrekturen erfasst und haben insoweit – abschlusstechnisch – die
Budgetergebnisse nicht beeinträchtigt. Grundsätzliche Budgetberichtigungen waren
zudem durch die internen Leistungsverrechnungen der Gebäudewirtschaft Fürth und
dem KommunalBIT notwendig. Diese Berichtigungen sind in den betroffenen Budgets
jeweils budgetneutral durchgeführt worden, d.h. die Planabweichungen für die
Ausgaben der Gebäudebewirtschaftung und ITK-Leistungen (ohne IT-Mehrungen)
haben das Budgetergebnis nicht berührt.
3. Die festgestellten
Budgetüberschüsse 2013 sind im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2013 in der
Regel in Höhe von 50 % (= 993.619,88 € - siehe Anlage 1 unter Überschuss „50 %“
Rest) zugunsten des Gesamthaushalts „eingeflossen“, d.h. sie verbesserten das
Ergebnis beim Jahresabschluss 2013 gegenüber den Planungen. Die weiteren 50 %
der Budgetüberschüsse wurden im Zuge des Rechnungsabschlusses 2013 zunächst der
allgemeinen Rücklage zugeführt (= 985.005,36 € - siehe Anlage 1 unter
Überschuss „50 %“ Budgetrücklage) und sollen, wie unter 4 a) vorgeschlagen, zum
größten Teil als Budgetrücklage den Ämtern und Dienststellen künftig zur
Verfügung stehen.
Die Budgetfehlbeträge 2013
wurden im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2013 für den Gesamthaushalt zu Lasten
der jeweiligen Amtsbudgets 2014 vorgetragen. Die Budgetfehlbeträge haben damit
den Gesamtrechnungsabschluss der Stadt für 2013 nicht belastet. Über die
endgültige Behandlung dieser vorgetragenen Budgetfehlbeträge ist zu entscheiden
(siehe nachfolgende Nr. 4 b)).
4. Hinsichtlich der
endgültigen Behandlung der Budgetergebnisse 2013 sind Entscheidungen
a) über die endgültige
Höhe und Verteilung der den Dienststellen verbleibenden Budgetüberschüsse in
der allgemeinen Rücklage sowie
b) über die nach 2014
vorgetragenen Budgetfehlbeträge sowie über die ggfls. endgültig vom
Gesamthaushalt zu tragenden Budgetfehlbeträge
zu treffen.
Zu a)
Die Finanzverwaltung hält
ausdrückliche Entscheidungen hinsichtlich folgender Überschüsse
für geboten:
Amtsbudget
63000 „Bauaufsicht“ (= 513.677,62 €)
Unteramtsbudget
66250 „Straßen, Brücken und Parkflächen (Erneuerung)“(= 327.924,37 €)
In den übrigen Fällen sollte
es bei der grundsätzlich vorgesehenen Quote (lt. Budget-Leitlinien) zur
Zuführung in die Budgetrücklagen verbleiben.
Zu Amtsbudget 63000
„Bauaufsicht“:
Der hohe Budgetüberschuss (=
513.678 €) resultiert aus den Mehreinnahmen im Bereich Verwaltungsgebühren und
Kostenvorschüssen für Baugenehmigungen, etc.. Aus haushaltspolitischen
Erwägungen wurde der Ansatz zum Haushaltsplanentwurf 2015 um 150.000 € erhöht.
Die Rechnungsergebnisse der letzten Jahre lassen – auch unter Berücksichtigung
einer evtl. nachlassenden Baukonjunktur – die Erhöhung zu.
Die letzte Stand der
Budgetrücklage (Stand: 24.10.2013) belief sich auf 213.390,31 €.
Rf. II empfiehlt deshalb,
der Budgetrücklage lediglich 50 % von dem bereinigten Budgetüberschuss
(reduziert um 150 T€, = 363.677,62 €), d.h. 181.838,81 €, zuzuführen.
Zusätzlich wird die Bauaufsicht dazu
aufgefordert, die Budgetrücklage bis auf rund 150.000 € einer adäquaten
Verwendung innerhalb der Gebäudewirtschaft Fürth zuzuführen (ggf. auch im
Rahmen des GWF-Wirtschaftsplanes 2015).
Zu Unteramtsbudget 66250
„Straßen, Brücken und Parkflächen (Erneuerung)“:
Der hohe Budgetüberschuss (=
327.924 €) resultiert aus den Mehreinnahmen im Bereich Verwaltungs- und
Benutzungsgebühren des öffentlichen Verkehrsgrundes. Aus haushaltspolitischen
Erwägungen wurde der Ansatz zum Haushaltsplanentwurf 2015 um 150.000 € erhöht.
Die Rechnungsergebnisse der letzten Jahre lassen die Erhöhung zu.
Der letzte Stand der
Budgetrücklage (Stand: 24.10.2013) belief sich auf 176.649,62 €.
Rf. II empfiehlt deshalb,
der Budgetrücklage lediglich 50 % von dem bereinigten Budgetüberschuss
(reduziert um 150 T€, = 177.924,37 €), d.h. 88.962,19 €, zuzuführen.
Zusätzlich wird das
Tiefbauamt dazu aufgefordert, die Budgetrücklage in angemessener Höhe einer
entsprechenden Verwendung zuzuführen (Rf. II schlägt vor, dies u.a. für
Fahrzeuge im Bauhof – nicht für den Kostendecker „Straßenreinigung“ – zu
verwenden).
Die Verwaltung schlägt vor,
den im Rahmen Jahresabschluss 2013 der allgemeinen Rücklage zunächst pauschal
zugeführten Betrag („Budgetüberschüsse 2013“) in Höhe von 985.005,36 € in
reduzierter Höhe von 835.005,36 € zu verteilen. Der Betrag entspricht,
mit Ausnahme der beiden o.g. Budgetüberschüsse, der in den Budget-Leitlinien
grundsätzlich vorgesehenen Quote (50 % vom Budgetüberschuss).
Der aktuelle Stand der sich
danach ergebenen Budgetüberschüsse bzw. der danach aktualisierten Stände der
jeweiligen Budgetrücklagen ergibt sich aus Anlage 7.
Zu b)
Die Finanzverwaltung hält
ausdrückliche Entscheidungen hinsichtlich folgender Fehlbeträge
für geboten:
Unteramtsbudget
01010 „Rf. I/Projektarbeit“ (=
-34.987,30 €)
Unteramtsbudget
04040 „Rf. IV/Projektarbeit“ (=
-139.436,10 €)
Unteramtsbudget
05050 „Rf. V/Zentrale Stabseinheit“ (=
-93.476,48 €)
Amtsbudget 13000
„Bürgermeister- und Presseamt“ (=
-48.618,05 €)
Unteramtsbudget
13050 „Limoges- und Limousin-Haus“ (=
-41.464,79 €)
Unteramtsbudget
23100 „Märkte, Kirchweihen, etc.“ (=
-572.622,69 €)
Amtsbudget 42000
„Volksbücherei“ (=
-39.423,27 €)
Amtsbudget 45000
„Rundfunkmuseum“ (=
-62.765,98 €)
Amtsbudget 46000
„Theater (=
-1.326.248,54 €)
Unteramtsbudget
51250 „Kindertageseinrichtungen“ (=
-888.530,80 €)
Amtsbudget
„Stadtplanungsamt“ (=
-39.360,06 €)
In den übrigen Fällen sollte
es beim endgültigen Vortrag der festgestellten Budgetfehlbeträge auf 2014
verbleiben.
Zu Unteramtsbudget 01010
„Rf. I/Projektarbeit“:
Mit Stadtratsbeschlüssen vom
24.07.2013 und 25.09.2013 wurden den neuen Projekten „Punktlandung Ausbildung“,
mit dem städt. Eigenanteil von insgesamt 60.000 €, und „Ausbildung Meistern“,
mit dem städt. Eigenanteil von insgesamt 13.000 €, zugestimmt. Die Projekte
„Match Point“ und „Regionales Übergangsmanagement Fürth“ wurden 2013 abgeschlossen.
Der Budgetfehlbetrag 2013
(34.987 €) resultiert aus den zeitversetzten Abrufen der Zuwendungsmittel für
das Jahr 2013. Die Mittel sind bereits in 2014 eingegangen.
Rf. II empfiehlt deshalb,
den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen
zu lassen.
Zu Unteramtsbudget 04040
„Rf. IV/Projektarbeit“:
Mit Stadtratsbeschluss vom
19.06.2013 wurde das TANDEM-Projekt um 3 Jahre verlängert, d.h. vom 01.07.2013
bis 30.06.2016. Der Eigenanteil der Stadt Fürth beläuft sich auf insgesamt
205.597 €, davon 35.000 € für die nachhaltige Implementierung des Projektes
(wird über das U-Amtsbudget 04040 abgewickelt). Der Budgetfehlbetrag 2013
(139.436 €) resultiert aus dem zeitversetzten Abruf der Zuwendungsmittel für
den Zeitraum 01.07. bis 31.12.2013. Die Mittel sind bereits in 2014
eingegangen.
Rf. II empfiehlt deshalb,
den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen
zu lassen.
Zu Unteramtsbudget 05050
„Rf. V/Zentrale Stabseinheit“:
Zur Haushaltskonsolidierung
2010 – 2013 (1. Stufe) Nr. 63 (Umsetzung ab 2010) wurde u.a. durch
Gebührenerhöhung für den Verkauf von Ausschreibungsunterlagen eine
Einnahmeerhöhung i.H.v. 11.852 € prognostiziert. Trotz Gebührenerhöhung ist
diese Einnahmeerhöhung durch den Rückgang der öffentlichen Ausschreibungen
(z.B. Wegfall der Konjunkturpaket 2-Projekte) nicht eingetroffen. Der
derzeitige Budgetfehlbetrag (93.476 €) hat sich u.a. aufgrund dieser fehlenden
Einnahmen in den letzten Jahren stetig aufgebaut.
Derzeit wird vom
Organisationsamt geprüft, ob die Einführung der elektronischen Vergabe mit der
generellen Verbesserung der Vergabeprozesse bei der Stadt Fürth verbunden
werden kann. Dies könnte die Schaffung einer zentralen Vergabestelle zur Folge
haben. Mit Ergebnissen ist bis zum Jahresende 2014 zu rechnen. In diesem
Zusammenhang ist dann die finanzielle Ausrichtung generell zu überarbeiten.
Rf. II empfiehlt deshalb,
den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen
zu lassen. Zum Budgetabschluss 2014 wird die Angelegenheit, auch in Bezug auf
die Einführung der elektronischen Vergabe und einer evtl. zentralen
Vergabestelle, nochmals überprüft und ggf. neu ausgerichtet.
Zu Amtsbudget 13000
„Bürgermeister- und Presseamt“:
Der Budgetfehlbetrag 2013 (=
48.618 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2012 nach 2013
vorgetragenen Budgetfehlbetrag von 13.908 €. Zusätzlich erfolgte die interne
Verrechnung für Umwelt-Veröffentlichungen in der StadtZeitung 2013 i.H.v. 30.000
€ erst in 2014. Damit beläuft sich der bereinigte operative Budgetfehlbetrag
2013 auf rund 4.710 €. In den Vorjahren (2009 bis 2012) konnte das
Bürgermeister- und Presseamt den aufgelaufenen Budgetfehlbetrag aus den Jahren
2005 bis 2008 kontinuierlich abbauen.
Rf. II empfiehlt deshalb,
den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen
zu lassen. Der Budgetabschluss 2014 bleibt abzuwarten.
Zu Unteramtsbudget 13050
„Limoges- und Limousin-Haus“:
Der Budgetfehlbetrag
(=41.465 €) resultiert hauptsächlich aufgrund einmaliger Investitionen
(Renovierung, Innenausbau, Ersatzbeschaffungen) zur Neuausrichtung des
LIM-Hauses. Dieser Fehlbetrag wird in den nächsten Jahren durch Mehreinnahmen
wieder abgebaut.
Rf. II empfiehlt deshalb,
den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen
zu lassen.
Zu Unteramtsbudget 23100
„Märkte, Kirchweihen, etc.“:
Der Budgetfehlbetrag des
Unteramtsbudgets 23100 (= 572.623 €) resultiert aus mehreren Teilbereichen.
Hauptsächliche Ursache sind der übertragene Fehlbetrag aus dem Vorjahr (337.848
€) sowie die Mehrausgaben bei Michaelis-Kirchweih (auch für Restausgaben der
Michaelis-Kirchweih 2012), Erntedankfestzug und Weihnachtsmarkt. Zusätzlich
sind noch einmalige Kosten 2013 für die BR-Übertragung von 52.051 € entstanden,
welche durch üpl. Mittelverstärkung in 2014 wieder ausgeglichen werden.
Mit Stadtratsbeschluss vom
21.11.2012 („Budgetberichte 2012 – Budgetabschlüsse 2011“) wurde der
Budgetfehlbetrag 2011 auf neue Rechnung vorgetragen und LA/MVS aufgefordert,
ein Konzept zu erarbeiten, um das strukturelle Defizit zukünftig zu vermeiden.
Dies ist im Sommer 2013 geschehen und die Ansatzplanungen 2014 wurden
entsprechend angepasst.
Das Budgetergebnis 2013
resultiert somit noch aus „alten“ Planzahlen und aufgelaufenen
Vorjahresfehlbeträgen.
Rf. II empfiehlt deshalb,
den Budgetfehlbetrag weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen
zu lassen. Zum Budgetabschluss 2014 wird der bis dahin entstandene Fehlbetrag
überprüft und, sofern kein weiterer operativer Fehlbetrag 2014 aufgelaufen ist,
zulasten des Gesamthaushalts 2014 (mit dem Jahresabschluss 2014) übernommen.
Zu Amtsbudget 42000
„Volksbücherei“:
Der Budgetfehlbetrag 2013 (=
- 39.423 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2012 nach 2013
vorgetragenen Budgetfehlbetrag von 36.023,13 €, der seit 2006 kontinuierlich
aufgebaut wurde. Hauptursache für den operativen Fehlbetrag 2013 (= - 3.400,14
€) sind geringere Einnahmen beim DVD-Verleih, wie auch in den Vorjahren.
Diesbezüglich wurde bei den Haushaltsberatungen 2014 der Ansatz um 7.000 €
reduziert.
Insgesamt ist der Grund für
den seit 2006 aufgelaufenen Fehlbetrag die geringeren Einnahmen für Benutzungs-
und Ausleihgebühren (inkl. DVD-Verleih). Durch die Ansatzanpassung und die
Steigerung der Benutzungs- und Ausleihgebühren (siehe Budgetbericht 2014)
werden die Rechnungsergebnisse in diesem Bereich voraussichtlich zukünftig
insgesamt erfüllt werden.
Rf. II empfiehlt deshalb,
den Budgetfehlbetrag von 39.423,27 € zulasten des Gesamthaushalts 2014
zu übernehmen. Hinsichtlich der Finanzierung wird auf Nr. 5 verwiesen.
Zu Amtsbudget 45000
„Rundfunkmuseum“:
Der Budgetfehlbetrag 2013 (=
- 62.765,98 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2012 nach 2013
vorgetragenen Budgetfehlbetrag in gleicher Höhe.
Die beiden Dienststellen
Stadtarchiv, Stadtmuseum (StAM) und Rundfunkmuseum (RFM) fusionierten zum
01.01.2014 (siehe Stadtratsbeschluss vom 15.05.2013). Damit wurde das
Amtsbudget 45000 ab dem Haushalt 2014 neu zugeordnet (Unteramtsbudget 47010).
Durch den Leitungswechsel
und einiger Veränderungen in Hinblick auf Konzept, Sicherheits- und
Brandschutzvorschriften hat StAM/RFM zum Haushalt 2015 Anpassungen des Budgets
beantragt, die zunächst auf der „Liste der nicht aufgenommenen Anträge der
Dienststellen auf Budgetveränderungen“ vermerkt wurden.
Rf. II empfiehlt deshalb,
den Budgetfehlbetrag weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen
zu lassen. Zum Budgetabschluss 2014 wird der bis dahin entstandene Fehlbetrag
überprüft und über den weiteren Umgang entschieden.
Zu Amtsbudget 46000
„Theater“:
Der Budgetfehlbetrag 2013 (=
- 1.326.248,54 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2012 nach 2013
vorgetragenen Budgetfehlbetrag in gleicher Höhe. Das eigentliche operative
Ergebnis 2013 betrug 12.760,72 € und wurde bereits im Vorfeld zu 100 % für
Ersatzbeschaffungen in eine zweckgebundene Rücklage abgeführt.
Im Jahr 2013 wurde der
Landeszuschuss um 200.000 € erhöht (vormals 300.000 €, jetzt 500.000 €) und
zusätzlich die Kürzung des künstlerischen Etats i.H.v. 100.000 €
(Haushaltskonsolidierung 2010-2013, 4. Stufe, Nr. 35 – Aufgabenkritik, Nr. 49
ab 2012) zurückgenommen. Auch im Jahr 2014 kann mit einem Zuschuss i.H.v.
520.000 € gerechnet werden und für 2015 wurden 600.000 € eingeplant.
Seit 2011 hat das Theater
unterjährige Budgetvollzugsberichte zu erstatten (zuletzt zur Sitzung des
Finanz- und Verwaltungsausschusses am 28.05.2014). Danach wird prognostiziert,
dass zumindest kein weiterer Budgetfehlbetrag zu erwarten ist. Ein operatives
positives Ergebnis wird aber auch nicht prognostiziert, welches bei steigendem
Landeszuschuss und Rücknahme der Haushaltskonsolidierung (100 T€) zu erwarten
wäre. Das tatsächliche Ergebnis 2014 bleibt abzuwarten. Die unterjährigen
Budgetvollzugsberichte sollten vorerst beibehalten werden.
Rf. II empfiehlt deshalb,
den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen
zu lassen.
Zu Unteramtsbudget 51250
„Kindertageseinrichtungen“:
Der Budgetfehlbetrag des
Unteramtsbudgets 51250 (= - 954.136,62 €) konnte durch den Ausgleich mit dem Budgetüberschuss des JgA-Unteramtsbudgets
51200 „Soziale Dienste“ auf 888.530,80 € reduziert werden. Hauptursache für den
Fehlbetrag sind die erst in 2014 vereinnahmten 1. Abschläge der Landeszuschüsse
2013/2014 für städt. Kindergärten, Krippen und Horte in ähnlicher Gesamthöhe
wie der verbleibende Budgetfehlbetrag. Die Mittel sind bereits 2014
eingegangen.
Rf. II empfiehlt deshalb,
den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen
zu lassen.
Zu Amtsbudget 61000
„Stadtplanungsamt“:
Mit Stadtratsbeschluss vom
26.10.2011 – konkretisiert mit Beschluss vom 25.01.2012 – wurde die Beteiligung
der Stadt Fürth am Modellvorhaben „Gesund und fit in Fürth“ im
ExWoSt-Forschungsfeld „Kooperationen Konkret“ beschlossen (ExWoSt =
experimenteller Wohnungs- und Städtebau). Lt. Zuwendungsbescheid vom
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) ist die
Projektlaufzeit vom 08.09.2011 bis 31.10.2014 und wird mit max. 400.000 € zu
100 % gefördert. Der Fördermittelabruf erfolgt nach Verwendung im Nachhinein,
d.h. bis 2013 wurden mehr Mittel verausgabt als Fördermittel abgerufen. Der
Fehlbetrag wird damit in 2014 wieder ausgeglichen.
Rf. II empfiehlt deshalb,
den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen
zu lassen.
5. Die Übernahme der Budgetfehlbeträge gem. vorstehender Ziff. 4 b) erfordert insgesamt die Bereitstellung von 39.423,27 €, welche über den Restbetrag (= nicht verteilter Anteil der allgemeinen Rücklage, siehe Ziff. 4.a)) von 150.000 € abgedeckt werden können.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
39.423,27
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: siehe
Ziff. 5 |
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Inhaltsverzeichnis
Budgetberichte 2014 – Amts- und Unteramtsbudgets
Budgetberichte 2014 – Sonderbudgets
Budgetberichte 2014 – Zentralbudgets
Übersicht „Budgetabschlüsse Amts-/Unteramtsbudgets 2013“
Übersicht „Projektmittelüberträge von 2013 nach 2014“
Übersicht „Budgetrücklagen“