Der Kulturausschuss stimmt der Änderung der Stammsatzung für
die kunst galerie fürth vom 23.Oktober 2002 und der Aufhebung der Gebührensatzung
zu.
Der Kulturausschuss beschließt die Benutzungsrichtlinien für die kunst galerie fürth. Diese treten am 1.1.2015 in Kraft.
Die letzte Erhöhung der Eintrittspreise fand Ende 2010 statt. Nachdem auch die Konkurrenz rundum die Preise erhöht hat, scheint es angebracht, hier nachzuziehen. Die Erhöhung soll aus praktischen Gründen (Wechselgeldproblem) und v.a. um für einen längeren Zeitraum keine weitere Erhöhung vornehmen zu müssen, prozentual hoch ausfallen (von € 2,- um 50% auf
€ 3,-).
Im Zuges dessen wird in der Stammsatzung der kunst galerie fürth vom 23.Oktober 2002 in
§ 7 Gebührenpflicht das Wort „Gebührensatzung“ durch das Wort „Benutzungsrichtlinien“ ersetzt. Die Gruppe der Berechtigten für einen ermäßigten Eintritt wird konkret benannt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Stammsatzung für die kunst galerie fürth vom 23.Oktober 2002
Stammsatzung – Änderungsvorschlag
Gebührensatzung-Änderungsvorschlag 2014