Die Wahl der Leitung des Referates II (Finanzen, Organisation, Personal) - § 6 der Hauptsatzung - wurde gemäß Art. 41 GO laut beiliegender Niederschrift durchgeführt.
Diese Niederschrift ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Oberbürgermeister gibt das Wahlergebnis bekannt:
Dr. Stefanie A m m o n __________ Stimmen
______________________ __________ Stimmen
______________________ __________ Stimmen
Damit wurde ___________________________ mit _________ Stimmen zur Leitung des Referates II für eine 6-jährige Amtszeit, beginnend am 01.01.2016, gewählt. Sie/Er ist berechtigt, die Bezeichnung „Stadtkämmerin/Stadtkämmerer“ zu führen (§ 6 Abs. 2 der Hauptsatzung).
Gem. Anlage 1 zu Art. 45 KWBG muss bei wiedergewählten berufsmäßigen Stadtratsmitgliedern die BGr B 4 gewährt werden. Die auf BGr B 3 herabgesenkte Besoldung gilt nur für die berufsmäßigen Stadtratsmitglieder, die zum ersten Mal gewählt werden.
Bei einer Wiederwahl wird das Grundgehalt daher unter Beachtung der Bestimmungen zur Besoldung der kommunalen Wahlbeamten auf BGr B 4 festgesetzt.
Daneben wird gemäß Anlage 2 zu Art. 46 Abs. 1 KWBG eine Aufwandsentschädigung, in gleicher Höhe wie auch den anderen berufsmäßigen Stadtratsmitgliedern, gewährt (unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl von 50.001 bis 100.000).
Die Aufwandsentschädigung unterliegt der Dynamisierung nach Art. 46 Abs. 3 KWBG.
Nach § 6 Abs. 2 der Satzung der Stadt Fürth zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung) sind die Referatsleitungen als berufsmäßige Stadtratsmitglieder in der Regel auf die Dauer von 6 Jahren zu wählen.
Die Amtszeit der amtierenden Stadtkämmerin endet zum 31.12.2015. Frau Dr. Stefanie
Ammon steht für eine Wiederwahl zur Verfügung. Sie wurde von Herrn Oberbürgermeister Dr. Thomas Jung in der Ältestenratssitzung am 20.10.2014 zur Wiederwahl vorgeschlagen.
Die Mitglieder des Ältestenrates haben einstimmig
zugestimmt. Auf eine Stellenausschreibung kann
deshalb verzichtet werden.
Weitere Vorschläge für die
Besetzung der Leitung des Referates II liegen derzeit nicht vor.
Die Wahl hat in geheimer
Abstimmung zu erfolgen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Niederschrift über die Wahl der Leitung des Referates II