Betreff
Wahl der Leitung des Referates II (Finanzen, Organisation, Personal)
Vorlage
BMPA/233/2014
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Wahl der Leitung des Referates II (Finanzen, Organisation, Personal) - § 6 der Haupt­satzung - wurde gemäß Art. 41 GO laut beiliegender Niederschrift durchgeführt.

 

Diese Niederschrift ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Der Oberbürgermeister gibt das Wahlergebnis bekannt:

 

Dr. Stefanie  A m m o n               __________  Stimmen

 

______________________         __________  Stimmen

 

______________________         __________  Stimmen

 

 

Damit wurde ___________________________ mit _________ Stimmen zur Leitung des Refe­rates II für eine 6-jährige Amtszeit, beginnend am 01.01.2016, gewählt. Sie/Er ist berechtigt, die Bezeichnung „Stadtkämmerin/Stadtkämmerer“ zu führen (§ 6 Abs. 2 der Hauptsatzung).

 

Gem. Anlage 1 zu Art. 45 KWBG muss bei wiedergewählten berufsmäßigen Stadtratsmitglie­dern die BGr B 4 gewährt werden. Die auf BGr B 3 herabgesenkte Besoldung gilt nur für die berufs­mäßigen Stadtratsmitglieder, die zum ersten Mal gewählt werden.

Bei einer Wiederwahl wird das Grundgehalt daher unter Beachtung der Bestimmungen zur Besoldung der kommunalen Wahlbeamten auf BGr B 4 festgesetzt.

 

 

 

Daneben wird gemäß Anlage 2 zu Art. 46 Abs. 1 KWBG eine Aufwandsentschädigung, in gleicher Höhe wie auch den anderen berufsmäßigen Stadtratsmitgliedern, gewährt (unter Be­rücksichtigung der Einwohnerzahl von 50.001 bis 100.000).

 

Die Aufwandsentschädigung unterliegt der Dynamisierung nach Art. 46 Abs. 3 KWBG.


Nach § 6 Abs. 2 der Satzung der Stadt Fürth zur Regelung von Fragen des örtlichen Ge­meindeverfassungsrechts (Hauptsatzung) sind die Referatsleitungen als berufsmäßige Stadtratsmitglieder in der Regel auf die Dauer von 6 Jahren zu wählen.

 

Die Amtszeit der amtierenden Stadtkämmerin endet zum 31.12.2015. Frau Dr. Stefanie

Ammon steht für eine Wiederwahl zur Verfügung. Sie wurde von Herrn Oberbürgermeister Dr. Thomas Jung in der Ältestenratssitzung am 20.10.2014 zur Wiederwahl vorgeschlagen.

 

Die Mitglieder des Ältestenrates haben einstimmig zugestimmt. Auf eine Stellenausschrei­bung kann deshalb verzichtet werden.

 

Weitere Vorschläge für die Besetzung der Leitung des Referates II liegen derzeit nicht vor.

 

Die Wahl hat in geheimer Abstimmung zu erfolgen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Niederschrift über die Wahl der Leitung des Referates II