Der Kulturausschuss stimmt der Aufhebung der alten Satzung über die Benutzung der Museen der Stadt Fürth vom 16.12.1998 und der Fassung vom 22. Juli 2009 (nicht veröffentlicht) sowie der Aufhebung sämtlicher Regelungen, die den neuen Benutzungsrichtlinien entgegenstehen oder diesen entsprechen zu. Die Aufhebung wird mit In-Kraft-Treten der neuen Benutzungsrichtlinien wirksam.
Der Kulturausschuss stimmt der Einführung der neuen Satzung für die städtischen Museen (Stadtmuseum Fürth Ludwig Erhard und Rundfundmuseum) zu. Diese ist Teil des Beschlusses.
Um neue Benutzungsrichtlinien und Gebühren im StM und im RFM erlassen zu können, ist die Aufhebung der alten Satzungen und die Einführung einer neuen Satzung nötig. Diese verweist für detailliertere Regelungen auf die ebenfalls neu zu verabschiedenden Benutzungsrichtlinien.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Satzung über die Benutzung und die Gebühren für das Stadtmuseum Fürth Ludwig Erhard und das Rundfunkmuseum der Stadt Fürth (neu)
Satzung über die Benutzung der Museen der Stadt Fürth vom 16.12.1998