Der Wirtschafts- und Grundstücksausschuss nimmt den Vortrag des Wirtschaftsreferenten zur Kenntnis.
Die Firma Krieger beabsichtigt auf der ehemals für einen Bau- und
Gartenmarkt vorgesehene Fläche einen Sconto-Möbelmitnahmemarkt zu errichten. Es
ist beabsichtigt, über eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
390 den Sconto-Möbelmitnahmemarkt zu genehmigen. Im Vergleich zum rechtskräftigen Bebauungsplan
390 reduziert sich im (Sondergebiet 2) „Bau- und Gartenmarkt“ die
Verkaufsfläche von 13.000 m auf 6.995 m², die der Innenstadtrelevanten
Sortimente von 5.400 m auf 1.150 m².
Voraussetzung für eine Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes ist eine positive landesplanerische Überprüfung
durch die Regierung von Mittelfranken, die feststellt, das das Vorhaben keine
negativen Auswirkungen hat.
Die Wirkungsanalyse der Firma SK Standort &
Kommune Beratungs GmbH von September 2014 für den geplanten
Sconto-Möbelmitnahmemarkt in Fürth-Steinach soll in Bezug auf den Altstandort
von Möbel Höffner an der Seeackerstr. 45 überarbeitet werden und dann die Basis
für die landesplanerische Überprüfung des Vorhaben durch die Regierung von
Mittelfranken sein.
Die Firma Krieger wird dann einen überarbeiteten Bauantrag für den
Sconto-Möbelmitnahmemarkt stellen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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