Die Anlage eines Fußgängerüberweges in der Hintere Straße an der Haltestelle „Burgfarrnbach Ost“ wird überprüft.
„Burgfarrnbach Ost“
An dieser Haltestelle ist bereits ein Verkehrsteiler eingebaut, der den Fußgängern das Queren der Hintere Straße erleichtert. Ob die Voraussetzungen für die Anlage von Fußgängerüberwegen erfüllt sind, bedarf der Untersuchung. Insbesondere ist noch zu prüfen, ob es erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt. Dazu sind Zählungen der Fußgänger und Kraftfahrzeuge notwendig.
„Sperlingstraße“
Das Thema Querungshilfe in der Hintere Straße i. H. Haltestelle „Sperlingstraße“ wurde bereits in der Sitzung des Verkehrsausschuss am 27.02.2012 behandelt. Dabei wurde auch die Möglichkeit eines Fußgängerüberweges überprüft. An der baulichen Situation hat sich bis heute nichts geändert, weshalb eine erneute Prüfung hier nicht vorzunehmen ist. Auszug aus der Vorlage vom 27.02.2012:
Errichtung
einer Querungshilfe für Fußgänger in der Hintere Straße in Höhe Haltestelle
Sperlingstraße:
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Fußgängerinsel
Aufgrund
der Fahrbahnbreite von 6,50 m ist eine Fußgängerinsel (mind. 2,00 m breite)
zumindest als Provisorium nicht möglich. Die Fahrbahn wurde in den 90er Jahren
neu ausgebaut. Änderungen am Straßenkörper kämen dem Neubau dieses
Steckenabschnittes gleich.
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Fußgängerüberweg
durch Z. 293 (Zebrastreifen)
Im
Bereich von Bushaltestellen sind Fußgängerüberwege aus Sicherheitsgründen nicht
zulässig, da die notwendigen Sichtbeziehungen zwischen querungswilligen
Fußgängern und Fahrzeugführern nicht gegeben sind. Des Weiteren dürften die
notwendigen Querungszahlen nicht erreicht werden. Ein Fußgängerüberweg der
weiter von den Haltestellen entfernt ist, erfordert den umfangreichen Umbau des
Straßenkörpers, da dort dann Sichtflächen im Bereich des Seitenstreifens
hergestellt werden müssten. Auch die Herstellung eines Fußgängerüberweges, der
der Sicherheit dienen soll gestaltet sich als kostenintensiv, ähnlich einer
Ampelregelung. Es ist nicht damit getan, ein paar Hinweiszeichen aufzustellen
und Streifen auf die Straße zu markieren.
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Fußgängerampel
Umfangreiche
Planungen und bauliche Veränderungen sind erforderlich.
In
allen Fällen sind umfangreiche Baumaßnahmen erforderlich. Lediglich im Rahmen
einer verkehrsrechtlichen Entscheidung durch die Straßenverkehrsbehörde können
keine Lösungen gefunden werden.
Die
Angelegenheit wurde daraufhin nochmals im Verkehrsausschuss am 01.10.2012 und
im Baubeirat am 15.10.2012 behandelt. Der Baubeirat lehnte mehrheitlich die
Empfehlung, den Bau eines Verkehrsteilers in die Haushaltsberatungen 2013
aufzunehmen, ab.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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