Betreff
Hintere Straße - Überprüfung bzw. Einrichtung von Querungshilfen mittels Zebrastreifen an den Haltestellen "Burgfarrnbach Ost" und "Sperlingstraße"
Vorlage
SVA/050/2014
Art
Beschlussvorlage - SL

Die Anlage eines Fußgängerüberweges in der Hintere Straße an der Haltestelle „Burgfarrnbach Ost“ wird überprüft. 


„Burgfarrnbach Ost“

An dieser Haltestelle ist bereits ein Verkehrsteiler eingebaut, der den Fußgängern das Queren der Hintere Straße erleichtert. Ob die Voraussetzungen für die Anlage von Fußgängerüberwegen erfüllt sind, bedarf der Untersuchung. Insbesondere ist noch zu prüfen, ob es erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt. Dazu sind Zählungen der Fußgänger und Kraftfahrzeuge notwendig.

 

„Sperlingstraße“

Das Thema Querungshilfe in der Hintere Straße i. H. Haltestelle „Sperlingstraße“ wurde bereits in der Sitzung des Verkehrsausschuss am 27.02.2012 behandelt. Dabei wurde auch die Möglichkeit eines Fußgängerüberweges überprüft. An der baulichen Situation hat sich bis heute nichts geändert, weshalb eine erneute Prüfung hier nicht vorzunehmen ist. Auszug aus der Vorlage vom 27.02.2012:

Errichtung einer Querungshilfe für Fußgänger in der Hintere Straße in Höhe Haltestelle Sperlingstraße:

 

-       Fußgängerinsel

Aufgrund der Fahrbahnbreite von 6,50 m ist eine Fußgängerinsel (mind. 2,00 m breite) zumindest als Provisorium nicht möglich. Die Fahrbahn wurde in den 90er Jahren neu ausgebaut. Änderungen am Straßenkörper kämen dem Neubau dieses Steckenabschnittes gleich.

 

-       Fußgängerüberweg durch Z. 293 (Zebrastreifen)

Im Bereich von Bushaltestellen sind Fußgängerüberwege aus Sicherheitsgründen nicht zulässig, da die notwendigen Sichtbeziehungen zwischen querungswilligen Fußgängern und Fahrzeugführern nicht gegeben sind. Des Weiteren dürften die notwendigen Querungszahlen nicht erreicht werden. Ein Fußgängerüberweg der weiter von den Haltestellen entfernt ist, erfordert den umfangreichen Umbau des Straßenkörpers, da dort dann Sichtflächen im Bereich des Seitenstreifens hergestellt werden müssten. Auch die Herstellung eines Fußgängerüberweges, der der Sicherheit dienen soll gestaltet sich als kostenintensiv, ähnlich einer Ampelregelung. Es ist nicht damit getan, ein paar Hinweiszeichen aufzustellen und Streifen auf die Straße zu markieren.

 

-       Fußgängerampel

Umfangreiche Planungen und bauliche Veränderungen sind erforderlich.

 

In allen Fällen sind umfangreiche Baumaßnahmen erforderlich. Lediglich im Rahmen einer verkehrsrechtlichen Entscheidung durch die Straßenverkehrsbehörde können keine Lösungen gefunden werden.

 

Die Angelegenheit wurde daraufhin nochmals im Verkehrsausschuss am 01.10.2012 und im Baubeirat am 15.10.2012 behandelt. Der Baubeirat lehnte mehrheitlich die Empfehlung, den Bau eines Verkehrsteilers in die Haushaltsberatungen 2013 aufzunehmen, ab.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: