Betreff
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 03.11.2014 - Einrichtung eines Abstellverbots für Wohnwägen und Wohnmobile für die Parkplätze an der Westseite des Friedhofes in Burgfarrnbach
Vorlage
SVA/051/2014
Art
Beschlussvorlage - SL

Vom Bericht wird Kenntnis genommen.


Die Oberfarrnbacher Straße  ist südlich der Hintere Straße eine Sackgasse. Das Parken ist  beim Westausgang nicht reglementiert. Auf der Westseite der Oberfarrnbacher Straße kann am Fahrbahnrand geparkt werden, auf der Ostseite auf dem Parkstreifen. Bei Ortsbesichtigungen zur verschiedenen Tageszeiten, auch durch die Verkehrsüberwachung, konnten die im Antrag geschilderten Parksituationen, die zu einem tatsächlichem Problem führen sollten nicht festgestellt werden. An keinem Tag war mehr als 1 Wohnanhänger abgestellt. Bei einer Nachschau wurden 2 Wohnanhänger festgestellt. Gegenüber dem Parkstreifen war überhaupt kein Fahrzeug bzw. Anhänger abgestellt.

Eine Störung der Sicherheit und Leichtigkeit oder der Ordnung des Verkehrs liegt hier nicht vor. Die Straßenverkehrsbehörde sieht keinen Handlungsbedarf und keine Möglichkeit, verkehrsregelnd einzugreifen. 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: