1. Das Finanzreferat wird ermächtigt, die nach
der Haushaltssatzung 2015 vorgesehenen Kreditaufnahmen
a) für den Haushalt der Stadt Fürth in Höhe
von 11.900.000 €
b) für das Sondervermögen „Gewerbepark
Hardhöhe-West“ von 0 €
nach Maßgabe der rechtsaufsichtlichen Genehmigung der
Regierung von Mittelfranken bei Bedarf zu tätigen.
Während der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung (Art. 69
GO) erstreckt sich die Ermächtigung
a) für den Haushalt der Stadt Fürth
auf einen Betrag von 3.435.000 €
Über die Kreditaufnahme im Einzelfall ist dem Stadtrat zu
berichten.
2.
Das Finanzreferat
wird ermächtigt, die nach der Haushaltssatzung 2015 vorgesehenen Kassenkreditaufnahmen
a) für den Haushalt der Stadt Fürth
in Höhe von 50.000.000 €
b) für das Sondervermögen Städtisches
Altenpflegeheim 1.750.000 €
c) für das Sondervermögen
Gebäudewirtschaft Fürth in Höhe von 500.000 €
d)
für das Sondervermögen „Gewerbepark Hardhöhe-West“ 2.000.000 €
bei Bedarf zu tätigen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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