Betreff
FNP-Änderung Nr. 2013.12 zur Herausnahme der „Trassenführung in Prüfung" für den Bereich zwischen Breiter Steig in Burgfarrnbach und dem Anschluss an die Südwesttangente (Feststellungsbeschluss)
Vorlage
SpA/299/2014
Aktenzeichen
V-61-PlF-Si
Art
Beschlussvorlage - SB

1.         Den Ausführungen des Baureferates wird beigetreten.

 

2.         Die Flächennutzungsplanänderung Nr. 2013.12 einschließlich Begründung mit Umwelt-bericht wird beschlossen (Feststellungsbeschluss).

 

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen nach dem Fest-stellungsbeschluss das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

4.         Das Baureferat wird beauftragt, die Flächennutzungsplanänderung Nr. 2013.12 nach dem Feststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken gem. § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.


bisherige Beratungsfolge

Sitzungstermin

Abstimmungsergebnis

einst.

mit Mehrheit

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

angen.

abgel.

 

 

1

Bau- und Werkausschuss

12.06.2013

X

 

 

 

 

2

Stadtrat

24.07.2013

X

 

 

44

0

3

Bau- und Werkausschuss

17.09.2014

 

X

 

13

2

4

Bau- und Werkausschuss

15.04.2015

 

 

 

 

 

 

Am 24.07.2013 hat der Stadtrat das o. g. Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan eingeleitet. Ortsüblich bekannt gemacht wurde der Beschluss am 11.09.2013 im Amtsblatt Nr. 16 der Stadt Fürth.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scoping) gem. § 4 (1) BauGB wurde mit Anschreiben vom 02.06.2014 bis zum 04.07.2014 durchgeführt. Hierbei wurden insbesondere die notwendigen Informationen im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung abgefragt. Diese und weitere Grundlagen wurden in den FNP-Entwurf sowie in die Begründung mit Umweltbericht eingearbeitet.

 

Fast zeitgleich wurde im Zeitraum vom 06.06.2014 bis 08.07.2014 gem. § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

 

Der Bauausschuss hat mit Beschluss vom 17.09.2014 den Entwurf zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes Nr. 2013.12 der Stadt Fürth einschließlich Begründung mit Umweltbericht gebilligt und deren öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung mit Umweltbericht wurde nach ortsüblicher Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 19 der Stadt Fürth vom 22.10.2014 in der Zeit vom 30.10.2014 bis einschließlich 02.12.2014 öffentlich ausgelegt.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen Auslegung mit Schreiben vom 28.10.2014 benachrichtigt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurde von privater Seite eine Stellungnahme abgegeben. Eine Einzelabwägung ist als Anlage 4 beigefügt und somit Bestandteil dieser Vorlage.

 

Gleichzeitig mit der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von den nachfolgend aufgelisteten Behörden und Trägern öffentlicher Belange Anregungen vorgebracht:

 

- N-ERGIE Netz GmbH (12)

- Staatliches Gesundheitsamt Fürth (15)

- Bayerischer Bauernverband (34)

- Kreishandwerkerschaft Fürth (41)

- IHK-Geschäftsstelle Fürth (42)

- Herr Stadtrat Riedel, Pflegschaft Fuß- und Radwege der Stadt Fürth (53)

- Verwaltungsgemeinschaft Veitsbronn (61)

- Frau Stadtratin Galaske, Pflegschaft für öffentliche Anlagen (63)

- Wirtschaftsbeirat (o. Nr.)

 

Eine ausführliche Einzelabwägung ist ebenfalls als Anlage 3 beigefügt und zugleich Bestand-teil dieser Vorlage.

 

Die seitens der Kreishandwerkerschaft Fürth, IHK und Wirtschaftsbeirat gewünschte Darstellung einer Nordumgehung Burgfarrnbach von Breiter Steig bis Bernbacher Straße wurde bereits anlässlich des o. g. Auslegungsbeschlusses im Bauausschuss beraten; aufgrund der seinerzeitigen mehrheitlichen Ablehnung wird dieser Anregung auch zum Feststellungsbeschluss nicht gefolgt. Es kann jedoch heute nicht ausgeschlossen werden, dass im Zuge der vorgesehenen großräumigen Verkehrsuntersuchung dieser Trassenabschnitt nochmals eingehend betrachtet werden muss.

 

Abschließender Verfahrenshinweis:

 

Der bereits zum Auslegungsbeschluss vorliegende FNP-Entwurf vom August 2014 wird beibehalten. Die Begründung mit Umweltbericht wurde hinsichtlich der Verfahrenshinweise aktualisiert.

 

Gemäß den verfahrensrechtlichen Regelungen soll nun der Feststellungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung Nr. 2013.12 einschließlich Begründung mit Umweltbericht gefasst werden.

 

Den Verfassern von Anregungen ist nach dem Feststellungsbeschluss das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen. Der Regierung von Mittelfranken ist die Flächennutzungsplanänderung Nr. 2013.12 einschließlich Begründung mit Umweltbericht nach dem Feststellungsbeschluss gem. § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1.    Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 2013.12 i. d. F. vom 20.08.2014

2.    Begründung einschließlich Umweltbericht i. d. F. vom Dezember 2014

3.    Einzelabwägungen (Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange)

4.    Einzelabwägungen (Öffentliche Auslegung – Bürger)