Vom Bericht wurde Kenntnis genommen.
Mit Beschluss des Stadtrats vom 25.05.2011 waren die Personalkosten für vier fest angestellte Küchenkräfte ab 01.09.2011 kostendeckend auf die Essensteilnehmer umzulegen. Mit der Erweiterung des Verpflegungsangebots ab 01.09.2012 wurde das Verpflegungsgeld in die Satzung aufgenommen und die Personalkosten waren neben den Sachkosten zu erheben. Das Angebot wurde somit durch weitere 27 Teilzeitkräfte flächendeckend erbracht, teils im festen Anstellungsverhältnis, teils mit befristeten Arbeitsverträgen, die als Langzeitarbeitslose über einen Zuschuss des Jobcenters gefördert wurden.
Anfangs haben viele Eltern aus Protest ihre Kinder vom Essen abgemeldet und die Zahl sank von 1456 auf 1060 Essenskinder. Zwischenzeitlich ist sie wieder auf ca. 1350 Kinder gestiegen. Zu Beginn war deshalb noch zu befürchten, dass die Verpflegung nicht kostendeckend erbracht werden kann. Zwischenzeitlich konnte sich die Situation stabilisieren und es ergeben sich für 31 unterschiedlich lang Beschäftigte folgende Kosten:
Zeitraum |
Personalkosten Gesamt |
Förderungsanteil Jobcenter |
Finanzierungs- anteil Elternbeiträge |
Kostendeckung Insgesamt |
1.9.11 - 31.05.14 |
100 % |
26,45 % |
74,55 % |
100 % |
Gesamtbeträge |
566.591,85 € |
149.865,17 € |
416.726,68 € |
566.591,85 € |
Für die entstandenen Lohnkosten wurden dem Personalamt die Förderung des Jobcenters und die Elternbeiträge als Ersatz überwiesen. Die Personalkosten im Abrechnungszeitraum wurden somit zu 100 % refinanziert.
Mittelfristig könnten die Elternbeiträge deshalb bei
weiterhin stabiler und steigender Zahl der Essenskinder wieder geringfügig
reduziert werden, wenn die Zuschüsse des Jobcenters in der gleichbleibenden
Höhe eingehen.
Für die zukünftige Kalkulation ergibt sich folgender Ausblick:
Aufwendung jährlich für zuschussbereinigte Personalkosten: 220.000 €
Aufwendungen für Querschnittskosten 20.000 €
Gesamtaufwendungen voraussichtlich circa 240.000
€
Finanzierung über
Servicekostenanteil im Verpflegungsgeld (14,75 € x 11 Mt x 1350 Kdr.) 219.000 €
anteilige Satzungsgebühr (4 € x 11 Mt. X 1350 Kdr.) 59.000 €
Gesamtgegenfinanzierung der Ausgaben 278.000
€
Überschuss 38.000 €
Die Verpflegungsgelder sind kostendeckend zu kalkulieren, weshalb nach der
Gebührensatzung die Kalkulationsbasis jährlich überprüft und zum 1.9.
fortgeschrieben wird.
Der Servicekostenanteil in der Verpflegungsgebühr kann damit von mtl. 14,75 €
reduziert werden (240.000 €:1350 Kdr.:11 Mt ./. 4 € aus Satzungsgebühr)
auf mtl. 12,25 €
Diese Veränderung wird in der Gebührensatzung ab 1.9.2015 berücksichtigt und
führt beim Verpflegungsgeld voraussichtlich zu einer Vergünstigung von 2,50 €
pro Monat/Kind.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
ausgeglichen |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
x |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. 51250 |
im |
x |
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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