Betreff
Vorlage zum Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen vom 15.12.2014 bzgl. weiteres Vorgehen zur Erstellung eines Energienutzungsplanes für die Stadt Fürth
Vorlage
OA/130/2015
Aktenzeichen
III/OA/U-K-1
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Verwaltung unterrichtet den Umweltausschuss vor der Vergabe des Auftrags für den Energienutzungsplan. Der Endbericht wird nach Fertigstellung vom bearbeitenden Büro dem Umweltausschuss vorgestellt.


Der Antrag lautet:

 

„Die Verwaltung berichtet laufend über den Zeitplan und den Sachstand zur Erstellung eines Energienutzungsplanes für die Stadt Fürth und die Fortschreibung des Klimaschutzfahrplans.“

 

 

Begründet  wird der Antrag wie folgt:

 

„In der Umweltausschuss-Sitzung vom November 2014 wurde eine Ausschreibung zur Erstellung eines Energienutzungsplanes angekündigt. Wir bitten daher um laufende Information über den Fortschritt.“

 

 

Der am 13.11.2014 dazu gefasste Beschluss lautet:

 

„Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung zunächst einen Energienutzungsplan (ENP) auszuschreiben.

Nach Anfertigung des ENP sollen in einem zweiten Schritt die im Vergleich zum Klimaschutzfahrplan fehlenden Komponenten (z. B. Mobilität, Abfallentsorgung) ergänzend untersucht werden, um dann den Klimaschutzfahrplan insgesamt fortzuschreiben.“

 

 

 

 

 

Derzeitiger Bearbeitungsstand und weiteres Vorgehen

Eine umfangreiche Leistungsbeschreibung und eine Auswahl geeigneter Auftragnehmer wurde gemeinsam mit der infra fürth gmbh erstellt. Derzeit werden die stadtinternen Ausschreibungsmodalitäten abgearbeitet. Danach soll der vom Förderträger, dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie beauftragte Förderabwickler, das Innovations- und Technologiezentrum Bayern (Bayern Innovativ) (nochmals) kontaktiert werden, um mögliche „Fehler“ hinsichtlich der Förderung im Vorfeld auszuschließen.

 

Danach erfolgen Ausschreibung, Vergabe und Anfertigung des Energienutzungsplanes.

 

 

Information des Umweltausschusses durch die Verwaltung

Es wird vorgeschlagen, den Umweltausschuss bei der Vergabe und nach der Fertigstellung des Energienutzungsplanes zu unterrichten. Darüber hinaus kann aufgrund der langen Bearbeitungsdauer von mindestens 40 Wochen auf Wunsch auch ein Zwischenbericht durch die Verwaltung erfolgen.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: