Betreff
KommunalBIT; Wirtschaftsplan 2015
Vorlage
Rf. II/087/2015
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltungsratsmitglieder zu folgender Beschlussfassung im Verwal­tungsrat von KommunalBIT:

 

Der ordentliche Wirtschaftsplan mit Stellenplan 2015 in der lt. Anlagen 1 und 2 beigefügten Fas­sung wird beschlossen. Die vorgelegte mittelfristige Finanzplanung (Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen.


Es obliegt dem Verwaltungsrat, den Wirtschaftsplan zu beschließen (vgl. § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 der Unternehmenssatzung). Ein entsprechender Beschluss des Verwaltungsrats bedarf nach § 6 Abs. 2 der Unternehmenssatzung einer vorangehenden Weisung bzw. Ermächtigung durch den Stadtrat.

Der Wirtschaftsplan 2015 von KommunalBIT, bestehend aus dem Erfolgs- und Vermögensplan, ist als Anlage 1 beigefügt. Der Stellenplan 2015 findet sich in der Anlage 2. Die mittelfristige Fi­nanzplanung (bis 2018) ist der Anlage 3 zu entnehmen.

Der Planung 2015 liegen, im Vergleich zu den Jahren 2014 (Plan-Zahlen) und 2013 (Ist-Zah­len), folgende Eckwerte zugrunde (s. Folgeseite):

Mit einem Umlagebedarf von 4.525 Tsd. € für 2015 fehlen zwar gegenüber dem Haushaltsan­satz (4.507 Tsd. €) rd. 18 Tsd. €. Aus der IT-Leistungsverrechnung für das Jahr 2014 ist jedoch mit einer Erstattung zu rechnen. Diese Erstattung kann gegenwärtig noch nicht genau quantifi­ziert werden, aber es ist mit einem Betrag zu rechnen, der voraussichtlich deutlich höher als die genannten, überplanmäßigen 18 Tsd. € sein wird. Per Saldo müsste es daher im SB 10700 zu einer Ergebnisverbesserung gegenüber dem Planansatz 2015 kommen.

Die für 2015 geplanten IT-Ausgaben (Kern-Umlagebedarf) liegen, trotz hoher Beratungskosten für die neue zentrale TK-Anlage, erkennbar unter dem Planwert des Vorjahres. Der Vorjahres­wert war insbesondere noch stark von den Belastungen aus der Windows 7-Umstellung ge­prägt, die jetzt weitestgehend abgeschlossen ist.

Die von KommunalBIT mit 5.045 Tsd. € (im Vermögensplan) angesetzten Gesamt-Investitionen 2015 verteilen sich wie folgt:

·        Neu-Investitionen (KommunalBIT sowie die 3 Städte):      1.619 Tsd. €

·        Ersatz-Investitionen (KommunalBIT sowie die 3 Städte):      963 Tsd. €

·        Erlanger Schulen:                                                                1.501 Tsd. €

·        Abschlagszahlungen für die neue zentrale TK-Anlage:         962 Tsd. €

Von den genannten Neu-Investitionen (1.619 Tsd. €) entfallen rd. 193 Tsd. € auf die Stadt Fürth; als große Einzelposten (Beträge ab 10 Tsd. €) sind zu nennen:

·        Anbindung RFM an das städtische Netz:                                 55 Tsd. €

·        Software für Planung und Ausschreibung (TfA):                     40 Tsd. € *)

·        Software für Online-Kita-Platz-Vergabe (JgA):                       30 Tsd. €

·        Spezial-Workstation für 3 D-Anwendungen (SpA):                 15 Tsd. €

·        Aufrufanlage (BA und SvA):                                                    10 Tsd. € *)

*)   Es handelt sich um den Austausch bestehender Systeme, die von KommunalBIT aber als Neu-Investi­tionen klassifiziert werden.

Für die Gesamt-Investitionen von KommunalBIT (5.045 Tsd. €) stehen bilanzielle Abschreibun­gen von 2.993 Tsd. € zur Innenfinanzierung zur Verfügung. Der Investitionsindex (Investitionen in Relation zu den Abschreibungen) weist einen – unverändert hohen – Wert von 1,7 auf. Nur in Höhe der Abschreibungen (die mittels der IT-Leistungsverrechnung von allen 3 Städten direkt finanziert werden) kann KommunalBIT seine Investitionen ohne Kreditaufnahmen tätigen. Aller­dings sind die Abschreibungen hierfür nicht voll verfügbar, da (aufgrund des Kapitaldienstes für die bisherigen Kredite) Tilgungen zu leisten sind. Diese Tilgungslasten sind mit 760 Tsd. € im Vermögensplan 2015 veranschlagt.

Basierend auf den geplanten Investitionen und Tilgungslasten ist – abzüglich der positiven Ef­fekte aus der Abschreibungsfinanzierung – im Jahr 2015 eine Kreditaufnahme von 2.850 Tsd. € durch KommunalBIT vorgesehen.

Der Stellenplan 2015 wächst (gegenüber 2014) um 2 VZÄ auf 64 VZÄ (11 BeamtInnen plus 53 Beschäftigte). Im Umfang von 1 VZÄ entfällt die Stellenmehrung auf die IT-Betreuung der Er­langer Schulen, muss also nicht seitens der Stadt Fürth (mit)bezahlt werden.

Für die Beteiligung an europaweiten Rahmenvertragsausschreibungen für PCs und Monitore sowie für die neue zentrale TK-Anlage sind Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt 3.618 Tsd. € vorgesehen.

Gemäß der mittelfristigen Finanzplanung werden die IT-Kosten weiter steigen. Der Fürther Kos­tenanteil daran wird seitens KommunalBIT mit 4.711 Tsd. €, 4.804 Tsd. € bzw. 5.043 Tsd. € für die Jahre 2016 bis 2018 veranschlagt. Eine wesentliche Ursache für diesen Anstieg sind die Folgelasten aus der neuen zentralen TK-Anlage. Des Weiteren nennt KommunalBIT, neben Personalkosten-Steigerungen, Mehrungen bei der Software sowie marktübliche Preiserhöhun­gen, speziell bei den Pflegeverträgen für Hard- und Software.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

4.524.511 €

 

nein

x

ja

rd. 4,9 Mio €

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

x

ja

Hst.

Budget-Nr. 10700

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: Der, mit 17.511 €, über den HH-Ansatz hinausgehende Fi­nanzbedarf ist über die Rückerstattung aus der IT-Leistungsverrechnung 2014 zu decken.

 


Wirtschaftsplan mit Stellenplan 2015 und mittelfristiger Finanzplanung bis 2018