Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Verleihung eines Solarpreises der Stadt Fürth.
In seiner
Sitzung vom 22.01.2015 hat der Umweltausschuss die Weiterentwicklung des
„Solarpreises“ zum „Solar- und Klimaschutzpreis“ beschlossen.
Folgende
Änderungen sind vorgesehen:
-
„Solarpreis“ wird jeweils durch
„Solar- und Klimaschutzpreis“ ersetzt
- §
2 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
Der
Solar- und Klimaschutzpreis wird für besondere Leistungen beim Einsatz oder der
Erzeugung regenerativer Energien und für besondere Maßnahmen zum Klimaschutz
verliehen, welche der Stadt Fürth zu Gute kommen. Dazu gehören neben dem
Einsatz solarenergetischer Anlagen wie Photovoltaik und Solarthermie auch die
rationelle Energienutzung, sowie andere Maßnahmen zum Klimaschutz.
(alte
Fassung:
Der Solar- und Klimaschutzpreis wird für besondere
Leistungen beim Einsatz regenerativer Energien im Sinne des Erneuerbaren
Energien Gesetzes (EEG) verliehen. Dazu zählen solarenergetische Anlagen wie
Photovoltaik und Solarthermie.)
-
Anstelle des Solarbeauftragten oder dessen
Vertretung wird nun der Leiter des Amtes für Umwelt, Ordnung und
Verbraucherschutz oder dessen Vertretung Mitglied des Preisgerichts, da die
Planstelle des Solarbeauftragten ersatzlos gestrichen wurde.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Änderungssatzung