Betreff
Schwabacher Brücke - Änderung der zeitlichen Abfolge
Vorlage
TfA/134/2015
Art
Beschlussvorlage - SB

Für BWA am 17.06.2015:

Die Vorlage des Baureferats wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Zustimmung zu der Änderung der zeitlichen Abfolge. (Durchführung der Maßnahme in 2016 – 2018, statt in 2017 – 2019).

 

Für StR am 24.06.2015:

Die Vorlage des Baureferats wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Stadtrat stimmt der Änderung der zeitlichen Abfolge zu. (Durchführung der Maßnahme in 2016 – 2018, statt in 2017 – 2019).

 


Im Rahmen der Bauwerksprüfungen der vergangenen Jahre (bis 2013) wurden an dem Bauwerk SBR Schwabacher Brücke (BW 20) massive Schäden festgestellt:

 

Diese sind im Wesentlichen nachfolgend aufgeführt:

 

-       Betonausbruchstellen mit freiliegenden Eisen am Überbau

 

-       Längsrisse an den Stirnseiten des Überbaus

 

-       Aussinterungen und Ablaufschlieren am Überbau und Unterbau

 

-       Überwiegend erhebliche Überschreitungen des zulässigen Chloridgehaltes am Überbau und den Unterbauten

 

-       Spannstahlparallele Risse am Überbau Süd an der Überbauuntersicht

 

-       Starke Risse in den Pfeilern

 

-       Durchfeuchtungen des Bauwerkes

 

In Folge vorgenannter Schäden mussten die Untersuchungsintervalle bereits auf halbjährliche bzw. jährliche Untersuchungen und Besichtigungen verdichtet werden um frühzeitig Veränderungen des Bauwerkes festzustellen und Gefährdungen für die Benutzer der Brücke als auch für die Verkehrsteilnehmer der Schwabacher Straße auszuschließen.

 

Zum Vergleich sei angeführt, dass bei einem intakten Bauwerk die Untersuchungen alle drei, bzw. sechs Jahre stattfinden. Dies dokumentiert ergänzend in welchem geschädigten Zustand sich das Bauwerk befindet.

 

In der Vergangenheit wurde versucht den festgestellten Mängeln mit Mitteln des Bauwerksunterhalts entgegenzuwirken um den Bauwerksbestand möglichst lange zu erhalten.

 

Exemplarisch seien an dieser Stelle die Stahlmanschetten an zwei Pfeilern benannt, welche angebracht wurden um ein Versagen der Pfeiler, und somit der Gesamtkonstruktion, zu verhindern.

 

All diese Maßnahmen konnten jedoch die Zunahme der Schäden nicht verhindern, sondern deren Zunahme bestenfalls verlangsamen.

 

Aus diesen Gründen wurde die Sanierung des Bauwerkes seitens des Baureferates für die Jahre 2017 – 2019 vorgesehen und die erforderlichen Haushaltsmittel entsprechend angemeldet.

 

Auf Grund der letzten Prüfung des Bauwerkes aus dem Jahre 2014 (Prüfungszeitraum 06.11.2014 – 12.01.2015) wurde vom Bauwerksprüfer jedoch auf Grund der massiven Schäden im Bereich der Pfeiler eine kurz – mittelfristige umfassende Baumaßnahme empfohlen.

 

Dies bedeutet für die Stadt Fürth, dass die Schwabacher Brücke in der Abfolge der Brückenbaumaßnahmen vorgezogen werden muss um Schaden von der Stadt abwenden zu können.

 

Seitens des Baureferates wird deshalb beantragt den Bau der SBR Schwabacher Straße (BW 20) in der zeitlichen Abfolge um ein Jahr vorzuziehen, sodass die Sanierung bzw. der Ersatzneubau in den Jahren 2016 – 2018 erfolgt.

 

Die Finanzierung der Maßnahme ergibt sich wie folgt:

 

                HH 2015                                                 100.000 €

 

                HH 2016 VE                                           200.000 €

 

                HH 2017 VE                                        2.200.000 €

 

                HH 2018 VE                                        2.200.000 €

 

                                                                              4.700.000 €

 

Als Deckung der benötigten Mittel wird seitens des Baureferates die Brückenbaumaßnahme Zirndorfer Brücke vorgeschlagen, welche sich aus heutigem Kenntnisstand, auf Grund des bisherigen Untersuchungsergebnisses, in der Umsetzung zeitlich auf die Jahre 2017 – 2020 verschieben wird.

 

Ursache hierfür ist, dass sich bei der Brückenprüfung herausstellte, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Spanngliedern gefunden wurde, welche nicht mit dem sog. Verpreßmörtel verfüllt sind.

 

Dieser Mangel ist nachträglich technisch nicht zu beheben, was zu einer außenliegenden Verstärkung des Bauwerkes führen müsste, sofern dies technisch überhaupt möglich ist.

 

Zudem stellt sich dann auch die Frage der Wirtschaftlichkeit vor beschriebener Maßnahme.

 

All diese umfangreichen noch anstehenden Untersuchungen und Planungen führen verständlicherweise zu der benannten Verzögerung der Baumaßnahme „Zirndorfer Brücke“
(Der Sachverhalt zur Zirndorfer Brücke wurde im Bau – und Werkausschuss am 14.01.2015 ausführlich vorgetragen.)

 

Deshalb könnten die derzeit im Haushalt vorhandenen Mittel der Zirndorfer Brücke in Höhe von 5.800.000 € zur Deckung der benötigten Finanzierung der SBR Schwabacher Straße herangezogen werden.

 

Die Finanzierung der Zirndorfer Brücke würde dann seitens des Baureferates mit den neuen Zeitvorgaben im Rahmen der Haushaltsanmeldungen 2016 aktualisiert.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

4.7000.000,- €

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. MIP

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: