Der
Stadtrat nimmt vom Schreiben der Regierung Mittelfranken vom 16.03.2015
(Kommunale Haushaltswirtschaft: Haushaltssatzung 2015 der Stadt Fürth –
KommHV-Kameralistik – einschließlich des Stadtentwässerungsbetriebs Fürth und
der Sondervermögen „Gebäudewirtschaft“, „Gewerbepark Hardhöhe-West" und
„Städtisches Altenpflegeheim“) Kenntnis.
Er beschließt, der unter Ziffer 3 des o.g. Schreibens enthaltenen Auflage beizutreten.
Am 17.03.2015 erhielt die Stadt Fürth das Genehmigungsschreiben der Regierung von Mittelfranken vom 16.03.2015 vorab per Mail (siehe Anlage). Die Genehmigung des Haushalts 2015 ist mit der folgenden Auflage verbunden:
„Die Kreditaufnahmen und
Verpflichtungsermächtigungen für die Stadt werden unter folgender Auflage
genehmigt:
Auflage
zu 1.1 und 2.1
Die überplanmäßigen
Einzahlungen bei den staatlichen Schlüsselzuweisungen (5.000 T€) sind in Höhe
von 500 T€ der allgemeinen Rücklage zum Zwecke des Abbaus der Verschuldung
zuzuführen.“
Die Genehmigung des Haushalts 2015 der Stadt Fürth wird somit unter der Auflage erteilt, dass eine teilweise Verwendung der überplanmäßigen Einnahmen bei den staatlichen Schlüsselzuweisungen für die Zuführung zu einer zweckgebundenen Rücklage verwendet werden (Zweckbindung Schuldentilgung).
Für
das rechtswirksame Inkrafttreten der Haushaltssatzung erfordert es einen
Beitrittsbeschluss des Stadtrates zu dieser Auflage.
Zu dem Schreiben der Regierung ist zudem Folgendes anzumerken:
Erreichen
der Mindest- bzw. Pflichtzuführung
Die Regierung spricht von einer
Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt, in der Stadt Fürth wird hingegen die
Terminologie der Pflichtzuführung verwendet (Beachte: bayernweit uneinheitliche
Vorgehensweise). Inhaltlich handelt es sich um den identischen Sachverhalt.
Durch die Pflichtzuführung an den Vermögenshaushalt soll die
finanzwirtschaftliche Sicherung der ordentlichen Tilgungen gewährleistet sein.
Die Pflichtzuführung muss demnach mindestens so hoch sein, dass damit die
ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden kann.
Die
Regierung schreibt auf S. 3 des o.g. Schreibens, die „Zuführung unterschreitet ….die gesetzliche Mindestzuführung gem. § 22
Abs. 1 KommHV-Kameralistik in Höhe der ordentlichen Tilgungen von 15.200 T€ um
-2.259 T€ (Vorjahr -1.588 T€)“. Tatsächlich beträgt die Tilgung der
ordentlichen Kredite in 2015 jedoch 13.121 T€, die Zuführung an den
Vermögenshaushalt ist mit 12.941 T€ veranschlagt, so dass die gesetzliche
Pflichtzuführung nur knapp nicht erreicht werden kann (-181 T€). In 2014 wurde
die gesetzliche Pflichtzuführung sogar übertroffen, da der ordentlichen Tilgung
von Krediten i.H.v. 13.380 T€ eine Zuführung an den Vermögenshaushalt mit
13.412 T€ gegenübersteht (ca. +32 T€).
Die
unterschiedlichen Aussagen sind darin begründet, dass die Regierung mit Verweis
auf einen undifferenzierten Ausweis in der Gruppierungsübersicht (Gruppierung
977) irrtümlicherweise sowohl die ordentlichen als auch die außerordentlichen
Tilgungen in die Betrachtung der Pflichtzuführung miteinbezogen hat. Diese
Problematik bestand bereits in 2014 (siehe Stadtratsbeschluss vom 30.04.2014).
Durch die Erstellung weiterer Übersichten zu diesem Thema ging die Kämmerei
davon aus, dass den Vorgaben der Regierung Rechnung getragen wird. Um die
dargestellte Diskrepanz ab dem Haushalt 2016 zu vermeiden, wird die Kämmerei
weitere Anpassungen vornehmen. Angedacht ist eine umfangreichere Aufsplittung
im Vermögenshaushalt sowie ggf. die weitere Auffächerung der
Gruppierungsübersicht, sofern dabei noch eine übersichtliche Darstellung
gewährleistet werden kann.
Fazit: Die Stadt Fürth
erreicht in 2015 - anders als im Regierungsschreiben dargestellt - nur knapp
nicht die Pflichtzuführung an den Vermögenshaushalt. Statt einer Diskrepanz von
-2.259 T€ beziffert sich die Unterschreitung lediglich auf -181 T€.
Schulden
pro Einwohner
Auf
Seite 7 des o.g. Schreibens werden unter Gliederungspunkt 4.4 die Schulden
der Stadt thematisiert. Hierbei wird sowohl zum 31.12.2013 als auch für die
Folgejahre der Schuldenstand pro Einwohner genannt. Bei Ihrer Berechnung
bezieht sich die Regierung für die Jahre 2014 und 2015 - mangels aktueller
Daten - auf alte Einwohnerzahlen. So wurde für den Schuldenstand zum 31.12.2014
beispielsweise die Einwohnerzahl vom 30.06.2013 verwendet. Sowohl in den
Veröffentlichungen der Kämmerei als auch in den Veröffentlichungen des
Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung werden hingegen bei
der Darstellung des Schuldenstandes pro Einwohner aktuellere Einwohnerzahlen herangezogen.
Aufgrund der steigenden Einwohnerzahl ergeben sich für die Stadt Fürth demnach
geringere Schuldenstände pro Einwohner.
Fazit: Die von der Regierung
veröffentlichten Werte „Schuldenstand pro Einwohner“ für 2014 und 2015 stimmen
mangels aktueller Zahlen nicht mit den Veröffentlichungen der Kämmerei sowie
des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung überein.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 16.03.2015