Betreff
Satzungsverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 470a „Oberfürberg Nord“
Vorlage
SpA/328/2015
Art
Beschlussvorlage - SB

1.         Die Ausführungen des Baureferates werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.         Der Stadtrat beschließt das Satzungsverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 470a „Oberfürberg Nord“ einzustellen und den Beschluss des Stadtrates vom 27.10.2010 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 470a „Oberfürberg Nord“ aufzuheben.

3.         Darüber hinaus beschließt der Stadtrat, dass der Beschluss des Stadtrates vom 27.10.2010, der die Rückwidmung bzw. die Änderung der Wohnbauflächendarstellung im Flächennutzungsplan (auf die Fläche des Bebauungsplanes Nr. 470a) zum Inhalt hatte, ebenfalls aufgehoben wird.

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufhebungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 470a sowie die Aufhebung des Änderungsbeschlusses für den Flächennutzungsplan entsprechend ortsüblich bekannt zu machen.

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Mit Beschluss des Stadtrates vom 27.10.2010 wurde das Satzungsverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 470a „Oberfürberg Nord“ förmlich eingeleitet.

Der Beschluss, den Bebauungsplan aufzustellen, wurde gem. § 2 Abs. 1 BauGB am 24.11.2010 in der Stadtzeitung (Amtsblatt) ortsüblich bekannt gemacht.

Im Rahmen des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens haben sich die schallimmissionsschutztechnischen Rahmenbedingungen und die ungünstigen topographischen Verhältnisse als zentrales Problem herauskristallisiert.

 

Eine kürzlich in Kraft getretene Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetztes (BImSchG) bzw. der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (16. BImSchV) sieht nunmehr eine grundlegend neue Berechnungs-methode zur Ermittlung der Beurteilungspegel für den Schienenverkehr (neue Schall 03) vor.

So führt der Wegfall des sog. Schienenbonus und ein zusätzlicher bauartbedingter Zuschlag für Brücken-bauwerke sowie aktualisierte Zugmengendaten im Rahmen des Berechnungsverfahrens letztendlich zu deutlich höheren Beurteilungspegeln für den Schienenverkehr.

Wie nun eine Überarbeitung der schalltechnische Untersuchung ergeben hat, werden trotz der vorgenannten aktiven Lärmschutzmaßnahmen nunmehr insbesondere während des Nachzeitraumes die Orientierungswerte für die städtebauliche Planung der DIN 18005 um durchschnittlich ca. 11 dB(A) deutlich über-schritten.

Da selbst die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV wesentlich überschritten werden, ist bezüglich der Immissionsbelastung kein Abwägungsspielraum mehr geben.

Für das geplante Wohngebiet in „Oberfürberg Nord“ können demzufolge mit städtebaulich und ökonomisch noch vertretbarem Aufwand keine gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet werden.

Aus Sicht des Baureferates wird daher vorgeschlagen, das Satzungsverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 470a „Oberfürberg Nord“ einzustellen und den Beschluss des Stadtrates vom 27.10.2010 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 470a „Oberfürberg Nord“ hiermit aufzuheben und die Bauleitplanung für Oberfürberg Nord ganz einzustellen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Planblatt mit Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 470a „Oberfürberg Nord“