Zum Erhalt der Einrichtung und Abdeckung des Bedarfs
an Kindergartenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen
Haushaltsmittel für die anstehende Generalsanierung des evang. Kindergartens in
der Frühlingstraße 17 genehmigt.
Das Evang.-Luth.
Kirchengemeindeamt Fürth beantragt mit Schreiben vom 18.03.2015 die Genehmigung
und (Mit-)Finanzierung der bereits für 2015 vorgesehenen Generalsanierung.
Das Vorhaben ist nach Art.
27 BayKiBiG i.V.m. der Richtlinie der Stadt Fürth für die
Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“ (siehe
Stadtratsbeschluss vom 25.03.2015) förderfähig. Es entspricht auch der
Reihenfolge der anstehenden Generalsanierungen, die dem Ausschuss für
Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten (AJJ) am 05.10.2011 vorgelegt wurde.
Ermittlung
der zuweisungsfähigen Kosten (Nr. 5.2 FA-ZR)
Die zuweisungsfähigen Kosten
werden nach Nr. 5.2 FA-ZR (Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen
Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich) ermittelt.
Die Ermittlung des
staatlichen Förderbetrages für die Generalsanierung „Kindergarten
Frühlingstraße 18“ berechnet sich danach wie folgt:
Kostengruppe |
Kostenschätzung vom
24.11.2014 |
Zuweisungsfähige Kosten1) |
3 - Baukonstruktion |
441.072,09 € |
441.072,09 € |
4 -Technische Anlagen |
71.015,00 € |
71.015,00 € |
5 - Außenanlagen |
35.460,00 € |
35.460,00 €2) |
6 - Ausstattung |
27.000,00 € |
0,00 €3) |
7 - Baunebenkosten |
85.225,00 € |
85.225,00 €4) |
Gesamtkosten |
659.772,09 € |
632.772,09 € |
1) vorbehaltlich der Bescheiderstellung seitens der
Regierung von Mittelfranken
2) jedoch nur soweit zur Nutzung des Gebäudes oder der
Anlage unbedingt erforderlich
3) Ausstattung ist nicht förderfähig
4) maximal 16% aus der Kostengruppe 3,4,5
Nach der vorgelegten
Kostenschätzung betragen die Gesamtkosten 659.772,09 €, davon sind 632.772,09 €
förderfähig. Hieraus ergibt sich ein städtischer Baukostenzuschuss von
506.217,67 € (gerundet 506.200 €), dieser wird zu 45% durch den Freistaat
Bayern refinanziert.
Finanzierung
der Gesamtmaßnahme
A |
Gesamtkosten |
659.772,09 € |
B |
Nicht förderfähige Kosten |
27.000,00
€ |
C |
Förderfähige Kosten |
632.772,09
€ |
D |
Gesamtförderung (80 % von
C) |
506.200,00
€ |
E |
45 % von D staatlicher Anteil |
227.800,00
€ |
F |
55 % von D städtischer Anteil |
278.400,00
€ |
G |
Anteil
Evang.-Luth. Kirche (= B + 20 % von C) |
153.572,09
€ |
Finanzierung
im Haushalt 2015
Für Generalsanierungen in
Kindertageseinrichtungen ist im Haushalt 2015 ein Pauschalansatz in Höhe von
900.000 € veranschlagt. Für die Generalsanierung des Kindergartens
„Frühlingstraße 17“ sind 506.200 € bereitzustellen. Demnach stehen für weitere Projekte noch 393.800 € zur
Verfügung.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
Siehe
Sachverhalt |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Kostenschätzung und Plan