Bereich südostlich bis hin zum Geländes des Recyclinghofes und des ehem. Lokschuppens der Ludwigseisenbahn
Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt/ der Stadtrat beschließt zur planungsrechtlichen Sicherung einer Brachfläche im Eingangsbereich der Stadt den wirksamen Flächennutzungsplan zu ändern und den Bebauungsplan Nr. 272a aufzustellen.
Im Flächennutzungsplan soll im Änderungsbereich eine Grünfläche und eine gewerbliche Baufläche dargestellt werden.
Im Bebauungsplan soll die entsprechende Nutzung konkretisiert werden.
Die dargestellten Grundstücke sind momentan im Besitz von DB Netz sowie der aurelis. Es gibt Bestrebungen zur Vermarktung der Flächen. Daher ist es nun nötig, die planungsrechtlichen Vorrausetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung des genannten Areals zu schaffen.
Der Flächennutzungsplan setzt die Fläche momentan als „Bahnanlage“ fest. Ein Teil der Fläche ist schon als stillgelegte Bahnfläche entwidmet worden. Folgende Einschränkungen müssen im Bauleitplanverfahren beachtet und gelöst werden:
-
Baubeschränkungen
- Altlasten
- Kampfmittel
- U-Bahn Nähe
-
Lärmbeschränkungen
-
Erschließungseinschränkungen
- Knotenpunkt Jakobinenstraße
- kein direkter Zugang von der U-Bahn
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens oder schon im Vorfeld
müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sowie Gutachten erstellt werden:
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Freistellung
von Bahnbetriebszwecken nach § 23 AEG („Entwidmung“ stillgelegter Bahnflächen)
-
Bodenuntersuchungen
für die Grundstücke; Altlasten und Kampfmittel
-
Umweltgutachten
-
Leitungspläne
der DB
Die Darstellung im FNP-Änderungsverfahren soll mit der
Darstellung „Grünfläche“ und „gewerbliche Baufläche“ versehen werden.
Im Bebauungsplan sollen folgende Planungsziele umgesetzt werden:
-
Gewerbliche
Baufläche (ggf. Technologiepark) mit Grünflächen
-
Neugliederung
einer Brachfläche im Stadteingangsbereich
-
Erschließung
sichern
-
Denkmalgeschützte
Substanz erhalten
Die genaue Lage und der Umgriff für die Änderung des
Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes kann den Anlagen
entnommen werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1 : Ausschnitt des Flächennutzungsplanes
Anlage 2 : Geltungsbereich zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 272a