Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom angepassten Jahresabschluss 2006 der GWF und verweist ihn gemäß § 10, Abs. 1 Betriebsführungsrichtlinie für die Gebäudewirtschaft an die örtliche Rechnungsprüfung. .
Gemäß § 9 Abs. 3 Betriebsführungsrichtlinie für die Gebäudewirtschaft ist ein Jahresabschluss aufzustellen.
Die Prüfziffern des RpA-Prüfberichts vom 09.12.2014 wurden in der Bilanz 2006 umgesetzt.
Der Jahresabschluss 2006 (Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht) weist nunmehr eine Bilanzsumme von 20.315.650,22 € aus und schließt mit einem Verlust von 99.295,87 € ab. Der Verlust setzt sich zusammen aus bislang nicht finanzwirksamen Kosten aus Personalrückstellungen (Urlaub, Altersteilzeit) und Abschreibungen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
€ 99.295,87 |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Bilanz 2006, Gewinn- und Verlustrechnung 2006, Anhang, Lagebericht, Stellungnahme der Kämmerei