Der Ausschuss hat Kenntnis von der Entwurfsplanung zur Erweiterung des Aktiv-Fitnessplatzes am Waldmannsweiher und erteilt die Projektgenehmigung nach Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben mit einem Gesamtvolumen von 30.000 EUR.
Die Mittel in Höhe von 25.000 EUR aus Sponsoring und 5.000 EUR aus dem Budget des Sportservice sind für die Baumaßnahme zur Verfügung zu stellen.
Das Baureferat/Grünflächenamt wird beauftragt, die naturschutzfachliche Genehmigung einzuholen.
Planungsanlass
Das
Grünflächenamt hat im Herbst 2009 mit einem Gesamtvolumen von rd. 40.000 EUR
den Aktiv-Fitnessplatz am Waldmannsweiher erstmalig hergestellt. Die Fläche
wird als öffentliche Spiel- und Freizeitfläche vom Grünflächenamt betrieben und
unterhalten.
Im
Herbst 2014 wurde von Nutzern eine Erweiterung der Fläche im Sinne einer
Ergänzung des Sportangebots mit Geräten für Kraftsport wie Reck oder Barren
gewünscht, im Sinne einer Fläche für sog. „Calisthenics Workout“, eine Form des
körperlichen Trainings, das eine Reihe von einfachen, oft rhythmischen
Bewegungen beinhaltet und für die nur das eigene Körpergewicht genutzt wird. Es
gibt zwischenzeitlich in zahlreichen Städten solche Flächen, die Angebote für
diesen neuen sportlichen Trend im Freien bieten.
In
der Referentenrunde am 21.04.2015 wurde das Baureferat/Grünflächenamt mit der
Planung der Erweiterung beauftragt.
Entwurfsbeschreibung
Der Entwurf des Grünflächenamts
sieht vor, beidseitig des bestehenden Aktiv-Fitnessplatzes zwei kleinere
Flächen mit den entsprechenden Sportangeboten (Recks, Barren,
Bocksprungtrainer) zu schaffen. Die Standfläche muss aufgrund der Absturzhöhen
über 150 cm mit Fallschutzmaterialien befestigt werden, eine wassergebundene
Decke wie auf der bestehenden Fläche ist nicht zulässig. Da die Fläche bei
Hochwasser überschwemmt wird, scheiden geschüttete Fallschutzbeläge wie
Holzhäcksel oder Kies aus. Im Entwurf des Grünflächenamts ist vorgesehen, die
Fläche mit einem Fallschutzbelag aus Kunststoff zu befestigen mit der der
maximalen Fallhöhe entsprechenden Einbaustärke. Der Einbau von geschlossenen
synthetischen Fallschutzmaterialien ist in der Herstellung und im Unterhalt
vergleichsweise aufwändig, aber an dieser Stelle die einzige Möglichkeit.
Abstimmung
und Instruktion
Die vorliegende Entwurfsplanung wurde bei den
beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth, dem Senioren- und Behindertenrat und
den zuständigen Pflegerinnen und Pflegern mit Verfügung vom 30.04.2015
instruiert. Soweit die entsprechenden Rückläufe erfolgt sind, wurden gegen die
vorgelegte Entwurfsplanung keine Einwände und Bedenken erhoben, sondern
lediglich Hinweise und Anregungen ausgesprochen.
Der Anregung des Senioren- und Behindertenrats an
dieser Stelle auch senioren- bzw. behindertengerechte Sport- und Freizeitgeräte
anzubieten, ist aufgrund der nur eingeschränkt zur Verfügung stehenden Fläche
nicht möglich. Der Gedanke, eine eigene senioren- und behindertengerechten
Spiel- und Freizeitfläche im Stadtgebiet zu schaffen, wird aber schon seit
geraumer Zeit immer wieder ins Spiel gebracht und wäre aus Sicht des
Baureferats/Grünflächenamts auch weiter zu verfolgen.
Das Ordnungsamt weist auf die Lage der Fläche im
Überschwemmungsbereich der Rednitz hin, erteilte aber bereits in
Übereinstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg die wasserrechtliche
Genehmigung nach § 78 WHG.
Das Ordnungsamt weist zudem auf die Lage der Fläche im
Landschaftsschutzgebiet hin und sieht die zunehmende Ausweitung der Nutzung und
die Summierung mehrerer kleinflächiger Eingriffe aus naturschutzfachlicher
Sicht kritisch. Die Errichtung von Sportplätzen im Landschaftsschutzgebiet ist
erlaubnispflichtig. Diese Erlaubnis wird in Aussicht gestellt, wenn die Flächen
geringfügig aus dem Kronentraufbereich der bestehenden Bäume verschoben, bei
der Baumaßnahme selbst die einschlägigen Vorschriften zum Schutz von Bäumen
eingehalten werden und für die zusätzliche Versiegelung ein entsprechender
ökologischer Ausgleich durch die Pflanzung eines standortgerechten, heimischen
Großbaums ausgeglichen wird.
Finanzierung und Realisierung
Die Gesamtkosten liegen einschl. Baunebenkosten in der
vorgelegten Form bei 30.000 EUR:
Erweiterungsfläche 1
Baukosten brutto 6.000 EUR
Erweiterungsfläche 2
Baukosten brutto 20.0000
EUR
Ökologische
Ausgleichsmaßnahmen brutto 1.000 EUR
Baunebenkosten brutto =
netto 3.000 EUR
Summe 30.000 EUR
Im Haushalt 2015 sind für die Erweiterung des
Aktiv-Fitnessplatzes keine Haushaltsmittel eingestellt. Laut Festlegung in der
Referentensitzung vom 21.04.2015 stehen für die Maßnahme 25 T€ aus Sponsoring
und 5 T€ aus dem Budget des Sportservice zur Verfügung. Die Finanzierung der
Maßnahme wäre damit gesichert.
Die jährlichen Folgelasten wurden im Detail nicht
ermittelt, sind aber aufgrund der geringen Flächengrößen vernachlässigbar. Die
jährlichen Folgelasten werden wie bei allen öffentlichen Spielflächen aus dem
Budget des Grünflächenamts bestritten.
Sobald die zugesagten Drittmittel in die
Anordnungsbefugnis des Grünflächenamts übertragen werden, kann unmittelbar
anschließend die Angebotsaufforderung erfolgen. Eine Realisierung der Maßnahme
im Herbst 2015 erscheint aus heutiger Sicht realistisch.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
30.0000
€ |
|
nein |
X |
ja |
o.A.
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: Mittel
aus Sponsoring und Budget des Sportservice |
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Lageplan M 1:2.000
Entwurf M 1: 200