Betreff
Erweiterung Aktiv-Fitnessplatz Waldmannweiher
Vorlage
GrfA/047/2015
Aktenzeichen
1511-419
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Ausschuss hat Kenntnis von der Entwurfsplanung zur Erweiterung des Aktiv-Fitnessplatzes am Waldmannsweiher und erteilt die Projektgenehmigung nach Ziffer  2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben mit einem Gesamtvolumen von 30.000 EUR.

 

Die Mittel in Höhe von 25.000 EUR aus Sponsoring und 5.000 EUR aus dem Budget des Sportservice sind für die Baumaßnahme zur Verfügung zu stellen.

 

Das Baureferat/Grünflächenamt  wird beauftragt, die naturschutzfachliche Genehmigung einzuholen.


Planungsanlass

Das Grünflächenamt hat im Herbst 2009 mit einem Gesamtvolumen von rd. 40.000 EUR den Aktiv-Fitnessplatz am Waldmannsweiher erstmalig hergestellt. Die Fläche wird als öffentliche Spiel- und Freizeitfläche vom Grünflächenamt betrieben und unterhalten.

 

Im Herbst 2014 wurde von Nutzern eine Erweiterung der Fläche im Sinne einer Ergänzung des Sportangebots mit Geräten für Kraftsport wie Reck oder Barren gewünscht, im Sinne einer Fläche für sog. „Calisthenics Workout“, eine Form des körperlichen Trainings, das eine Reihe von einfachen, oft rhythmischen Bewegungen beinhaltet und für die nur das eigene Körpergewicht genutzt wird. Es gibt zwischenzeitlich in zahlreichen Städten solche Flächen, die Angebote für diesen neuen sportlichen Trend im Freien bieten.

 

In der Referentenrunde am 21.04.2015 wurde das Baureferat/Grünflächenamt mit der Planung der Erweiterung beauftragt.

 

 

Entwurfsbeschreibung

Der Entwurf des Grünflächenamts sieht vor, beidseitig des bestehenden Aktiv-Fitnessplatzes zwei kleinere Flächen mit den entsprechenden Sportangeboten (Recks, Barren, Bocksprungtrainer) zu schaffen. Die Standfläche muss aufgrund der Absturzhöhen über 150 cm mit Fallschutzmaterialien befestigt werden, eine wassergebundene Decke wie auf der bestehenden Fläche ist nicht zulässig. Da die Fläche bei Hochwasser überschwemmt wird, scheiden geschüttete Fallschutzbeläge wie Holzhäcksel oder Kies aus. Im Entwurf des Grünflächenamts ist vorgesehen, die Fläche mit einem Fallschutzbelag aus Kunststoff zu befestigen mit der der maximalen Fallhöhe entsprechenden Einbaustärke. Der Einbau von geschlossenen synthetischen Fallschutzmaterialien ist in der Herstellung und im Unterhalt vergleichsweise aufwändig, aber an dieser Stelle die einzige Möglichkeit.

 

Abstimmung und Instruktion

Die vorliegende Entwurfsplanung wurde bei den beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth, dem Senioren- und Behindertenrat und den zuständigen Pflegerinnen und Pflegern mit Verfügung vom 30.04.2015 instruiert. Soweit die entsprechenden Rückläufe erfolgt sind, wurden gegen die vorgelegte Entwurfsplanung keine Einwände und Bedenken erhoben, sondern lediglich Hinweise und Anregungen ausgesprochen.

 

Der Anregung des Senioren- und Behindertenrats an dieser Stelle auch senioren- bzw. behindertengerechte Sport- und Freizeitgeräte anzubieten, ist aufgrund der nur eingeschränkt zur Verfügung stehenden Fläche nicht möglich. Der Gedanke, eine eigene senioren- und behindertengerechten Spiel- und Freizeitfläche im Stadtgebiet zu schaffen, wird aber schon seit geraumer Zeit immer wieder ins Spiel gebracht und wäre aus Sicht des Baureferats/Grünflächenamts auch weiter zu verfolgen.

 

Das Ordnungsamt weist auf die Lage der Fläche im Überschwemmungsbereich der Rednitz hin, erteilte aber bereits in Übereinstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg die wasserrechtliche Genehmigung nach § 78 WHG.

 

Das Ordnungsamt weist zudem auf die Lage der Fläche im Landschaftsschutzgebiet hin und sieht die zunehmende Ausweitung der Nutzung und die Summierung mehrerer kleinflächiger Eingriffe aus naturschutzfachlicher Sicht kritisch. Die Errichtung von Sportplätzen im Landschaftsschutzgebiet ist erlaubnispflichtig. Diese Erlaubnis wird in Aussicht gestellt, wenn die Flächen geringfügig aus dem Kronentraufbereich der bestehenden Bäume verschoben, bei der Baumaßnahme selbst die einschlägigen Vorschriften zum Schutz von Bäumen eingehalten werden und für die zusätzliche Versiegelung ein entsprechender ökologischer Ausgleich durch die Pflanzung eines standortgerechten, heimischen Großbaums ausgeglichen wird.

 

Finanzierung und Realisierung

Die Gesamtkosten liegen einschl. Baunebenkosten in der vorgelegten Form bei 30.000 EUR:

 

Erweiterungsfläche 1 Baukosten brutto                             6.000 EUR

Erweiterungsfläche 2 Baukosten brutto                         20.0000 EUR

Ökologische Ausgleichsmaßnahmen brutto                       1.000 EUR

Baunebenkosten brutto = netto                                        3.000 EUR

Summe                                                                         30.000 EUR

 

Im Haushalt 2015 sind für die Erweiterung des Aktiv-Fitnessplatzes keine Haushaltsmittel eingestellt. Laut Festlegung in der Referentensitzung vom 21.04.2015 stehen für die Maßnahme 25 T€ aus Sponsoring und 5 T€ aus dem Budget des Sportservice zur Verfügung. Die Finanzierung der Maßnahme wäre damit gesichert.

 

Die jährlichen Folgelasten wurden im Detail nicht ermittelt, sind aber aufgrund der geringen Flächengrößen vernachlässigbar. Die jährlichen Folgelasten werden wie bei allen öffentlichen Spielflächen aus dem Budget des Grünflächenamts bestritten.

 

Sobald die zugesagten Drittmittel in die Anordnungsbefugnis des Grünflächenamts übertragen werden, kann unmittelbar anschließend die Angebotsaufforderung erfolgen. Eine Realisierung der Maßnahme im Herbst 2015 erscheint aus heutiger Sicht realistisch.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

30.0000 €

 

nein

X

ja

o.A. €

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Mittel aus Sponsoring und Budget des Sportservice

 


Lageplan M 1:2.000

Entwurf M 1: 200