Der bisher dem Referat II zugeordnete Jugendärztliche Dienst (JÄD) wird ab 1.8.2015 aus dem Referat II ausgegliedert und dem Bereich des Referats IV zugewiesen.
Die Aufgaben des JÄD haben keinerlei Schnittpunkte mit dem Aufgabenbereich des Rf. II oder den Querschnittsaufgaben der Ämter des Referats.
Der Aufgabenbereich des JÄD umfasst u.a. Untersuchungen
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zur Einschulung,
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in Kindertagesstätten,
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von Schülerinnen und Schülern der 5. Klassen,
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von Schulschwänzerinnen und Schulschwänzern,
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Impfungen in den 6. Klassen und
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Aufklärungsarbeit.
Bei näherer Betrachtung bestehen größere Schnittmengen zum
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (JgA). Als Beispiele können angeführt
werden:
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Bei
Familien aus prekären Lebensverhältnissen können sich medizinische
Fragestellungen ergeben. Diese Familien nutzen oft die medizinische Versorgung
zu wenig und es macht Sinn, den JÄD zu nutzen, um niederschwellig Kinder und
Jugendliche und ihre Familien an medizinische Versorgung hinzuführen.
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In
der Förderrichtlinie für die Erziehungsberatung im JgA wird die Zusammenarbeit
im multiprofessionellen Team als Qualitätsmerkmal von Erziehungsberatung
gefordert. Hierzu ist auf jeden Fall konsiliarisch ein Arzt / eine Ärztin
hinzuziehen um medizinische Fragen angemessen berücksichtigen zu können.
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Fallbearbeitungen
bei Essstörungen und deren körperlichen Begleiterscheinungen von Jugendlichen,
die zur Erziehungsberatung (EB) kommen.
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Zu
den Einschulungsuntersuchungen kommen manche Kinder trotz aufwendiger
mehrmaliger Aufforderung und Recherche durch den JÄD nicht. Diese Kinder werden
dem JgA/ Bezirkssozialdienst gemeldet, der dann in die Familie geht.
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Kinder
in Kindertagesstätten mit Problemen im sozial-emotionalen Bereich (z.B.
genießen manche Kinder gar keine Erziehung), was der JÄD im Rahmen seiner
Untersuchungen feststellt, bedürfen der Förderung.
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Vernetzung
mit Koki (frühe Hilfen) ist notwendig.
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Wenn
während der Untersuchung in den Kindertagesstätten Gewaltanwendungen
festgestellt werden oder sexueller Missbrauch vermutet wird, muss JÄD gemeinsam
mit dem JgA dem Verdacht nachgehen.
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Eine
Aufklärungsarbeit zur Vorbeugung falschen Ernährungsgewohnheiten, falscher oder
keiner Erziehung, von Gewalt/Missbrauch in den Familien u.v.m., in die
gemeinsame ärztliche, psychologische und sozialpädagogische Erkenntnisse
einfließen, ist von großer Bedeutung.
Beide Referatsleitungen (Rf. II und IV) befürworten eine Zuordnung des Jugendärztlichen Dienstes ab 01.08.2015 zum Rf. IV.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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