Der Bauausschuss stimmt der Ablösung der Stellplatzverpflichtung für drei Kfz-Stellplätze im Zuge der Errichtung von 2 Büroeinheiten im Dachgeschoss auf Grund der verkehrsgünstigen Innenstadtlage zu.
Der Antragssteller beantragt einen Dachgeschossausbau für
die Errichtung von zwei Büroeinheiten. Die geforderten drei Stellplätze können
nicht auf eigenem Grundstück errichtet oder in näherer Umgebung dinglich
gesichert werden. Auf Grund der Innenstadtlage am Bahnhofplatz ist die
verkehrstechnische Erschließung durch öffentliche Verkehrsmittel gesichert.
Der Antragsteller bittet daher darum, die drei Stellplätze ablösen zu dürfen..
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan