Betreff
Stellplatzablöse für 3 Kfz-Stellplätze, Bahnhofsplatz 11, Flur-Nr.1134/7
Vorlage
GWF/155/2015
Aktenzeichen
2015/0045/602/VG/S
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Bauausschuss stimmt der Ablösung der Stellplatzverpflichtung für drei Kfz-Stellplätze im Zuge der Errichtung von 2 Büroeinheiten im Dachgeschoss auf Grund der verkehrsgünstigen Innenstadtlage zu.


Der Antragssteller beantragt einen Dachgeschossausbau für die Errichtung von zwei Büroeinheiten. Die geforderten drei Stellplätze können nicht auf eigenem Grundstück errichtet oder in näherer Umgebung dinglich gesichert werden. Auf Grund der Innenstadtlage am Bahnhofplatz ist die verkehrstechnische Erschließung durch öffentliche Verkehrsmittel gesichert.

Der Antragsteller bittet daher darum, die drei Stellplätze ablösen zu dürfen..


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan