Der Vortrag des Baureferenten wird zustimmend zur Kenntnis
genommen.
Der Bau- und Werkausschuss nimmt den vorgelegten Entwurf der Neufassung der
Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen
(Stellplatzsatzung) zur Kenntnis.
Die Zahl der bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze
ergibt sich derzeit aus der Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von
Kraftfahrzeugstellplätzen (Stellplatzsatzung) vom 10.06.2008 in der Fassung der
Änderungssatzung vom 10.04.2013 der Stadt Fürth. Diese wurde auf der Grundlage
des Artikel 81 der BayBO und in enger Anlehnung an die Richtzahlen der Anlage
zur Verordnung über den Bau und den Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der
notwendigen Stellplätze (GaStellV) vom Stadtrat beschlossen.
In der Änderungssatzung vom 10.04.2013 wurde beschlossen in einem räumlichen
Bereich, der gegenwärtig dem durch Beschluss des Stadtrates festgelegten
zentralen Versorgungsbereich in seinem Umgriff entspricht, eine Minderung der
Nachweispflicht von KFZ-Stellplätzen um 25% für Nichtwohnnutzungen, mit
Ausnahme von Vergnügungsstätten ohne Kinobetriebe, gegenüber den derzeit
geltenden Regelungen vorzunehmen.
Bereits in der Beschlussvorlage zur Änderungssatzung zeigte das Baureferat auf,
dass die Stellplatzsatzung noch in weiteren Inhalten, die aufgrund der
inzwischen erkennbaren und absehbaren Entwicklungen im Verkehrsverhalten und in
der Fahrzeug- und Verkehrstechnik zu überprüfen wären. Beispielhaft wurde
damals u.a. die Frage nach Regelungen für die zunehmende Zahl
(elektro-)motorisierter und nichtmotorisierter Zweiräder genannt. Dies sollte
damals einer weiteren Überarbeitung vorbehalten bleiben.
Von der Verwaltung wurde inzwischen eine überarbeite Fassung (Neufassung) der
Stellplatzsatzung entworfen (s. Anlagen).
Diese berücksichtigt eine moderate Anpassung des Ablösebetrags an die Nachbarstädte Nürnberg und Erlangen, sowie die inzwischen gestiegenen Herstellungskosten für einen Stellplatz.
Weiter wurden mit den aktualisierten Richtzahlenlisten (Anlage 1a und 1b) versucht die Berechnungsgrundlagen für den Stellplatzbedarf zu vereinheitlichen und Nutzungsformen die bisher von der Satzung noch nicht erfasst waren entsprechend zu regeln.
Zusätzlich werden jetzt auch Abstellplätze für Fahrräder und motorisierte Zweiräder berücksichtigt. Bei der Wohnflächenberechnung werden weiter die Belange des subventionierten Mietwohnungsbaus berücksichtigt.
Der Baubeirat hat in seiner Sitzung vom 06.07.2015 den bisherigen Entwurf der Stellplatzsatzung zur Kenntnis genommen und die Weiterbehandlung im Bau- und Werkausschuss bzw. im Stadtrat empfohlen.
Der hier vorgelegte Entwurf wurde in der 27. KW den anderen Fachämtern und den Referaten zur Stellungnahme vorgelegt. Deren Rückmeldungen standen zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch aus. Der Bau- und Werkausschuss wird hiermit über den bisherigen Stand der Satzungsänderung informiert werden.
Die gestrichenen Passagen und die rot markierten Stellen (Neufassung) verdeutlichen synoptisch die Änderungen bzw. Ergänzungen der Stellplatzsatzung.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Neufassung Stellplatzsatzung (ENTWURF)
Anlage 1a (Richtzahlenliste für Abstellplätze für Autos, Busse, Lkws
Anlage 1b (Richtzahlenliste für Fahrräder, motorisierte Zweiräder
Anlage 2 Bereich mit reduzierter Stellplatzanforderung