Betreff
Neufassung der Stellplatzsatzung der STADT FÜRTH
Vorlage
GWF/159/2015
Aktenzeichen
GWF/BaF
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Vortrag des Baureferenten wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Bau- und Werkausschuss nimmt den vorgelegten Entwurf der Neufassung der Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen (Stellplatzsatzung) zur Kenntnis.


Die Zahl der bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze ergibt sich derzeit aus der Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen (Stellplatzsatzung) vom 10.06.2008 in der Fassung der Änderungssatzung vom 10.04.2013 der Stadt Fürth. Diese wurde auf der Grundlage des Artikel 81 der BayBO und in enger Anlehnung an die Richtzahlen der Anlage zur Verordnung über den Bau und den Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze (GaStellV) vom Stadtrat beschlossen.

In der Änderungssatzung vom 10.04.2013 wurde beschlossen in einem räumlichen Bereich, der gegenwärtig dem durch Beschluss des Stadtrates festgelegten zentralen Versorgungsbereich in seinem Umgriff entspricht, eine Minderung der Nachweispflicht von KFZ-Stellplätzen um 25% für Nichtwohnnutzungen, mit Ausnahme von Vergnügungsstätten ohne Kinobetriebe, gegenüber den derzeit geltenden Regelungen vorzunehmen.

Bereits in der Beschlussvorlage zur Änderungssatzung zeigte das Baureferat auf, dass die Stellplatzsatzung noch in weiteren Inhalten, die aufgrund der inzwischen erkennbaren und absehbaren Entwicklungen im Verkehrsverhalten und in der Fahrzeug- und Verkehrstechnik zu überprüfen wären. Beispielhaft wurde damals u.a. die Frage nach Regelungen für die zunehmende Zahl (elektro-)motorisierter und nichtmotorisierter Zweiräder genannt. Dies sollte damals einer weiteren Überarbeitung vorbehalten bleiben.

Von der Verwaltung wurde inzwischen eine überarbeite Fassung (Neufassung) der Stellplatzsatzung entworfen (s. Anlagen).

Diese berücksichtigt eine moderate Anpassung des Ablösebetrags an die Nachbarstädte Nürnberg und Erlangen, sowie die inzwischen gestiegenen Herstellungskosten für einen Stellplatz.

Weiter wurden mit den aktualisierten Richtzahlenlisten (Anlage 1a und 1b) versucht die Berechnungsgrundlagen für den Stellplatzbedarf zu vereinheitlichen und Nutzungsformen die bisher von der Satzung noch nicht erfasst waren entsprechend zu regeln.

Zusätzlich werden jetzt auch Abstellplätze für Fahrräder und motorisierte Zweiräder berücksichtigt. Bei der Wohnflächenberechnung werden weiter die Belange des subventionierten Mietwohnungsbaus berücksichtigt.

 

Der Baubeirat hat in seiner Sitzung vom 06.07.2015 den bisherigen Entwurf der Stellplatzsatzung zur Kenntnis genommen und die Weiterbehandlung im Bau- und Werkausschuss bzw. im Stadtrat empfohlen.

 

Der hier vorgelegte Entwurf wurde in der 27. KW den anderen Fachämtern und den Referaten zur Stellungnahme vorgelegt. Deren Rückmeldungen standen zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch aus. Der Bau- und Werkausschuss wird hiermit über den bisherigen Stand der Satzungsänderung informiert werden.

 

Die gestrichenen Passagen und die rot markierten Stellen (Neufassung) verdeutlichen synoptisch die Änderungen bzw. Ergänzungen der Stellplatzsatzung.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Neufassung Stellplatzsatzung (ENTWURF)
Anlage 1a (Richtzahlenliste für Abstellplätze für Autos, Busse, Lkws

Anlage 1b (Richtzahlenliste für Fahrräder, motorisierte Zweiräder

Anlage 2 Bereich mit reduzierter Stellplatzanforderung