Der Bauausschuss stimmt der Befreiung der Stellplatzverpflichtung von 15 KfZ-Stellplätzen und Ablösung der Stellplatzverpflichtung für fünf Kfz-Stellplätze zu.
Für die Errichtung des jüdischen Museums entsteht ein Stellplatzbedarf für ca. 20 Kraftfahrzeuge.
Es ist anzunehmen, dass die meisten Besucher des Museums mit
öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen werden. Die Stellplätze können weder
errichtet, noch in der Nähe des Grundstücks nachgewiesen werden. Aufgrund der
besonderen städtebaulichen Situation in der Innenstadt und der unmittelbaren
Nähe zur U-Bahn ist die verkehrstechnische Erschließung durch öffentliche
Verkehrsmittel gesichert. Deshalb soll eine Befreiung von der Errichtung von 15
Stellplätzen gem. § 6 (2) der Stellplatzsatzung der STADT FÜRTH erteilt werden.
Die übrigen 5 Stellplätze sollen abgelöst werden.
Der Antragsteller bittet daher, die fünf Stellplätze ablösen zu dürfen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan