Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel bei HHSt. 6310.9504.0000 in Höhe von 100.000,00 Euro sowie die Bereitstellung außerplanmäßiger VE bei HHSt. 6310.9504.0000 in Höhe von 200.000,00 Euro für die Brücke SWT im Zuge der Schwabacher Straße.
Betrag: 100.000,00 Euro
VE: 200.000,00 Euro
Bereits veranschlagt: 0,00 Euro
Als Haushaltsrest übertragen: 0,00 Euro
Deckungsvorschlag: 100.000,00 Euro bei HHSt. 6310.9503.0000 HR
200.000,00 Euro bei HHSt. 6310.9503.0000 VE 2016
Begründung: Aufgrund der Untersuchungen an der Zirndorfer Brücke wird sich die bauliche Umsetzung an dieser Brücke auf die Jahre 2017 – 2020 verschieben.
Deshalb ist es möglich, die Baumaßnahme an der Brücke SWT im Zuge der Schwabacher Straße zeitlich vorzuziehen (Beschluss StR vom 24.6.2015). Für die Vergabe der Planungsleistungen sind im Jahr 2015 100.000,00 € erforderlich und 200.000,00 € als VE in 2016.
1 Antrag an das Finanzreferat vom 25.06.2015