Betreff
Stellplatzablöse für 1 Kfz, Höfener Straße 2, Flur Nr. 1053/57
Vorlage
GWF/167/2015
Aktenzeichen
2015/0086/602/VG/S
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Bauausschuss stimmt der Ablösung der Stellplatzverpflichtung für einen Kfz-Stellplatz zu.


Der Antragsteller möchte im Untergeschoss eine Wohnung errichten. Für die Wohnung ist 1 Stellplatz erforderlich. Er kann weder errichtet, noch in der Nähe des Grundstücks nachgewiesen werden. Auf Grund der Innenstadtlage ist die verkehrstechnische Erschließung durch öffentliche Verkehrsmittel gesichert. Der Antragsteller bittet, den Stellplatz ablösen zu dürfen.

 

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich grundsätzlich zugestimmt. Die Ablösung wird jedoch aus stadtplanerischer Sicht an dieser Stelle kritisch gesehen. Verkehrstechnische und städtebauliche Gründe für die Ablehnung des Antrags auf Ablöse sind an dieser Stelle nicht erkennbar. Daher schlägt die Verwaltung dem Bauausschuss vor, der Ablöse zuzustimmen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan