Der Werkausschuss nimmt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und den Lagebericht zum 31. Dezember 2013 der Stadtentwässerung Fürth zur Kenntnis.
Der Jahresabschluss wird zur Weiterbehandlung an das RpA verwiesen.
In § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Bayern ist geregelt, dass der Jahresabschluss, der Anhang mit Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht mit der Stellungnahme des Werkausschusses dem Gemeinderat vorzulegen sind. Die Abschlussprüfung und die örtliche Rechnungsprüfung haben dieser Vorlage vorauszugehen. Nach Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung alsbald fest. Gleichzeitig beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.
Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und des Lageberichts zum
31. Dezember 2013 wird dem Werkausschuss zur Verfügung gestellt.
Im nächsten Schritt wird das Rechnungsprüfungsamt seinen Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses 2013 vorlegen, der im Rechnungsprüfungsausschuss beraten wird. Anschließend muss der Werkausschuss dem Stadtrat einen Vorschlag zur Feststellung des Jahresabschlusses 2013 und zur Behandlung des Ergebnisses vorlegen. Auch ist über die Entlastung der Werkleitung zu beschließen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im
Wirtschaftsplan |
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nein |
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ja |
im |
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Invest.-Plan |
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Erfolgsplan |
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Invest.-Nr. |
im |
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Invest.-Plan |
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Erfolgsplan |
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nein |
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ja |
Invest.-Nr. |
im |
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Invest.-Plan |
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Erfolgsplan |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und des Lageberichts zum 31. Dezember 2013 der StEF.