Zum Beschluss des Bauauschusses vom 22.09.1993 "Planungsrechtliche Möglichkeiten zur Steuerung des Wohnungsangebotes - Problem Kleinwohnungen-"
Der Bau- und Werkausschuss folgt der Empfehlung des Baureferates und stimmt dem genannten Bauvorhaben zu.
Dem Baureferat liegt derzeit ein Antrag der Fa. P&P Real Estate GmbH auf Nutzungsänderung von Möbeleinzel- und Großhandel zu Wohnen mit 59 Wohneinheiten (im EG, 1. OG, 2.OG, 3.OG [zur Hälfte Büro] sowie im 4. OG) für das Gebäude Karolinenstraße 86 vor.
Entsprechend der Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplanes befindet sich das fragliche Grundstück innerhalb einer gemischten Baufläche; ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan liegt nicht vor. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt auf der Grundlage des § 34 Baugesetzbuch (BauGB).
Mit Beschluss vom 22.09.1993 hat sich der Bauausschuss über planungsrechtliche Möglichkeiten zur Steuerung des Wohnungsangebotes / Problem Kleinwohnungen“ folgendermaßen geäußert:
„Bauvorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34-er Gebiete) sind dem Bauausschuss zur Kenntnis zu bringen, wenn diese mehr als 50 % der Gesamtwohnfläche des Gebäudes kleinere Wohnungen als 30 m² bzw. (soweit über 30 m²) 1-Zimmer-Wohnungen aufweisen, um ggf. ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten.“
Mit dem vorliegenden Baugesuch werden insgesamt 59 WE beantragt, von denen 56 den o. g. Kriterien entsprechen; 13 Wohnungen sind kleiner als 30 m².
Nach Auffassung des Baureferates kann dem beantragten Bauvorhaben aufgrund der vorherrschenden Standortbedingungen südlich der Bahnanlagen zugestimmt werden, wenn gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet sind und die notwendigen Stellplätze nachgewiesen werden. Es wird kein Planungserfordernis gesehen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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