Der Antrag der SPD-Fraktion zur probeweisen Freigabe des Radfahrens auf den Hauptwegen im Stadtpark, in der Zeit von 20.00 Uhr bis 9.00 Uhr, wird abgelehnt.
Der Stadtpark Fürth ist gemäß Grünanlagensatzung als Grün- und
Erholungsanlage ausgewiesen und dient vorrangig der Erholung. Aufgrund der
gestalterischen und baulichen Konzeption sowie zum Schutz der Nutzer ist das
Radfahren untersagt. Früher vorhandene, beschränkt-öffentlich gewidmete Wege,
wurden mit Stadtratsbeschluss vom 18.04.2007 eingezogen. In der Praxis fahren
vermehrt Radfahrer durch den Stadtpark. Es finden sporadisch Kontrollen durch
die städtische Verkehrsaufsicht und die Polizei statt.
Es gibt regelmäßig Beschwerden sowohl von Bürgern die das Radfahren legalisiert
haben möchten als auch von Bürgern die sich über rücksichtslose Fahrradfahrer
und frei laufende Hunde beschweren und sich durch sie belästigt und gefährdet
fühlen.
Die Freigabe einzelner Durchgangswege im Stadtpark erscheint uns unrealistisch.
Eine eindeutige Beschilderung ist aufgrund der vielen querenden Wege und
offenen Flächen in der Praxis nicht möglich und würde die Situation weiter
verkomplizieren. Aus unserer Sicht ist daher eine Entscheidung für oder gegen
die Freigabe des Radfahrens nur in der Gesamtheit des Stadtparks (alter Teil
südlich der Pegnitz) möglich.
Eine Unterscheidung in rücksichtsvolle und rücksichtslose Radfahrer ist zu
unserem Bedauern ordnungs- und haftungsrechtlich kaum möglich. Die
Selbsteinschätzung von Radfahrern bezüglich ihres Verhaltens differiert nach
unserer Erfahrung zudem erheblich.
Eine Freigabe des Radfahrens ausschließlich in der Zeit von 20.00 Uhr bis 9.00
Uhr erscheint uns nicht sinnig, da sich in der Dunkelheit die o.g.
Problempunkte verschärfen.
Schlussfolgerungen:
Der Stadtpark ist
allseits von Radwegen und wenig befahrenen Seitenstraßen umgeben, sodass keine
unzumutbaren Umwege in Kauf genommen werden müssen. Der Stadtpark ist eine der
wenigen öffentlichen Bereiche in dem Kinder, Familien und ältere Menschen sich
noch abseits von Verkehr, frei bewegen können.
Nachdem eine Freigabe von einzelnen Wegeabschnitten im Stadtpark sowie eine
Differenzierung in rücksichtsvolle und nicht rücksichtsvolle Radfahrer u.E.
nicht möglich ist, wird seitens des Grünflächenamtes die Erholungsfunktion und
der Schutz von Kindern, Familien und älteren Mitbürgern im Stadtpark als
höherrangig gegenüber dem Radfahren angesehen.
Die bauliche Situation im „Gartendenkmal Stadtpark“ ist nicht auf das Radfahren
ausgelegt. Im Stadtpark befinden sich für Fahrradfahrer zahlreiche Eng- und
Gefahrenstellen, verkehrsgefährdende Einbauten, Mobiliar, Mauern, Treppen, usw.
Eine ausreichende Beleuchtungssituation sowie ein angepasster Winterdienst sind
nicht gegeben.
Bei einer Freigabe des Stadtparks für das Radfahren ist mit deutlich höheren
Ansprüchen an die Verkehrssicherheit, einem höheren Haftungsrisiko für die
Stadt Fürth sowie letztlich mit nicht unerheblichen Umbau- und
Absicherungsmaßnahmen im Bereich von Wegen, Einbauten, Beleuchtung, Eingriffen
in den bestehenden Strauch- und Baumbestand sowie Mehrkosten beim Winterdienst
zu rechnen.
Seitens des GrfA wird es daher als sinnvoll angesehen eine Freigabe des
Radfahrens im Stadtpark konsequent abzulehnen und dies gegenüber dem Bürger
auch klar zu vertreten
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: Kosten
derzeit nicht abschätzbar. |
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- Antrag der SPD-Fraktion vom 30.06.2015
- Fotos