Der Bauausschuss nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis, wonach die Prüfung der Barrierefreiheit im Rahmen von Bauantragsverfahren durch BaF (nicht Teil des gesetzlich vorgeschriebenen Prüfumfangs der unteren Bauaufsichtsbehörden) derzeit nicht vorgenommen werden kann, da ausreichendes Personal dafür nicht zur Verfügung steht.
Die erforderliche Prüfung der nach Art. 48 Bay BO in Verbindung mit DIN 18040 Teil 2 gewünschte Prüfung erfordert für BaF folgenden Mehraufwand:
- Vorprüfung :
Einforderung sämtlicher Angaben (Gefälle/Rampenneigungen/lichter Breiten) mit
Darstellung u. Vermassung der Bewegungsflächen einschl. Möblierung / Sanitär-gegenständen von Aufenthaltsräumen, Toilette, Bad, Küche und Waschmaschinen-anschlussraum
- Prüfung:
- Prüfung sämtlicher Bewegungsflächen, erforderlicher Abstände, Türaufschlagrichtungen von Sanitärräumen, lichten Türbreiten,
- Externe und interne Erschließung der barrierefrei erreichbaren Wohnungen ab öffentlicher Verkehrsfläche, d.h. auf dem Grundstück selbst bis zum stufen - u. schwellenlosen Gebäudeeingang (Rampen) sowie intern bis zur Wohnungseingangstür über Treppe, Aufzug, Flur (mit Darstellung der jeweiligen Bewegungs-, Begegnungs- bzw. Wendeflächen u. lichter Breite)
- Bewegungsflächen vor den Wohnungseingangstüren mit Angabe ggf. erf. Abstände zu Aufzügen
- Innerhalb der Wohnungen: Bewegungsflächen in Flur, Aufenthalts- u. Sanitärräumen, sowie vor Möblierung (Bett, Küche, sonstige Möblierung) und dem schwellenlos erreichbaren Freisitz
- Türen: Angabe zu Haus- u. Wohnungseingangstüren (Kraftaufwand u. lichte Breite), Angabe zu sonstigen Türen (lichte Breite), Türaufschlagrichtung von Sanitärräumen
Diese Angaben/Darstellungen wären je barrierefreier Wohnung von den Entwurfsverfassern, in diesem Umfang einzufordern, was dort sicher zu Unverständnis führt und löst ebenso eine umfängliche und zeitaufwändige Prüfung (Vorprüfung, Nachprüfung mit ggf. nochmaligen Nachforderungen) der Bauaufsicht aus.
Darüber hinaus wäre im Rahmen der
- Baukontrolle die Einforderung von nicht darstellbaren Anforderungen wie z.B:
- Treppen (Stufenausbildung, Handläufe)
- Ausführung von Kommunikationsanlagen
- Anbringung von Briefkästen u. Feuerlöschern
- rutschhemmender Bodenbelag, etc. 1m hoher Spiegel, Beinfreiheit unterm Waschtisch
zu überprüfen. Dies wäre bei den 1,5 zusätzlichen Stellen nicht einkalkuliert und würde eine weitere Stelle erfordern.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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DIN 18040-2