Der Bauausschuss stimmt der Ablösung der Stellplatzverpflichtung für zwei Kfz-Stellplätze im Zuge der Nutzungsänderung von Gewerbe (Kurbad) in Wohnen und Gewerbe auf Grund der verkehrsgünstigen Innenstadtlage zu.
Der Antragsteller beantragt eine Nutzungsänderung von Gewerbe (Kurbad) in Wohnen und Gewerbe und schafft dadurch zusätzlichen Wohnraum. Die geforderten 2 Stellplätze können nicht auf eigenem Grundstück errichtet oder in näherer Umgebung dinglich gesichert werden. Auf Grund der Innenstadtlage in der Schwabacher Straße (Fußgängerzone) ist die verkehrstechnische Erschließung durch öffentliche Verkehrsmittel gesichert.
Der Antragsteller bittet daher darum, die beiden Stellplätze
ablösen zu dürfen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan