Betreff
Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Fürth über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Fürth – Taxitarifordnung
Vorlage
SVA/074/2015
Art
Beschlussvorlage - AL

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Fürth über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Fürth (Taxitarifordnung) vom 11. Mai 2005 wird beschlossen.


Mit Schreiben vom 04.05.2015 beantragte die Genossenschaft der Fürther Taxiunternehmer eG, vertreten durch den Gesamtvorstand, die Änderung der Taxitarifordnung. Nachdem im Rahmen des eingeleiteten Anhörungsverfahren, unter Hinweis auf den Wunsch eines in den Grundelementen überwiegend gleichlautenden Taxitarifes in der Metropolregion Einwendungen geltend gemacht wurden, wurde der Antrag durch die Genossenschaft der Fürther Taxiunternehmer eG mit Schreiben vom 22.06.2015 modifiziert. Die Taxitarife in der Metropolregion wären somit in wesentlichen Teilen identisch.

           

Der modifizierte Antrag umfasst eine Erhöhung des Grundfahrpreises um 0,40 € (von 2,80 € auf 3,20 €), sowie eine Erhöhung des Preises für den zweiten gefahrenen Kilometer bis einschließlich des fünften gefahrenen Kilometer um 0,25 € (von 1,50 € auf 1,75 €).  Die Preissteigerungsrate für eine IHK Standardfahrt (5 Besetztkilometer und 4 Minuten Wartezeit) beträgt durch die Änderungen 10,29 %. Weiterhin wurde durch die Genossenschaft der Fürther Taxiunternehmer eG eine Erhöhung des Zonenzuschlags im erweiterten Pflichtfahrgebiet beantragt. Der Zonenzuschlag für die Zone 1(2) soll nun 6,00 € betragen (bisher 5,00 €), für die Zone 2(3) 12,00 € (bisher 10,00 €) und für die Zone 3(4) 18,00 € (bisher 15,00 €). Die Erhöhung des Zonenzuschlags entspricht den in der Taxitarifordnung der Stadt Erlangen festgelegten analogen Tarifbestandteilen. Letztmalig erfolgte eine Tarifanpassung im Januar 2014.

 

Nach Auswertung der Antragsunterlagen und Abschluss des Anhörverfahrens ist seitens der Verwaltung festzustellen, dass es durch die beantragten Änderungen hinsichtlich der bestehenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu einer angemessen Tarifanpassung kommt. 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: