Neubau der Dreifachturnhalle und der Feuerwehr an der Kapellenstraße
Beschluss der Vorplanung
Der
Vortrag des Baureferenten diente zur Kenntnis.
Der Lageplan – V24 Kapellenstraße / Friedhofweg – Neubau Feuerwache und Dreifachturnhalle – SpA Nr. 04890285 von August 2015 / Oktober 2015 wird als Vorplanung beschlossen
Durch den Neubau der Feuerwehr an der Kapellenstraße
auf dem ehemaligen Sportgelände des MTV Fürth und den Neubau der
Dreifachturnhalle muss auch der Friedhofweg erneuert werden.
Insbesondere die Ausfahrt der Feuerwehr zur
Kapellenstraße im Einsatzfall muss gewährleistet werden. Dazu sind umfangreiche
Änderungen im Einfahrtsbereich erforderlich.
Systemskizze der
Feuerwehrausfahrt (Quelle ABK)
Ausfahrten Feuerwehr:
Die Hauptalarmausfahrt (Toranlage 1) der Feuerwehr erfolgt parallel zum
Friedhofweg und zur Ausfahrspur des Friedhofweges.
Die Notausfahrt 1 der Feuerwehr (Toranlage 2) erfolgt
über den geplanten Weg vor der Dreifachturnhalle zur Kapellenstraße. Der
Bordstein dort ist bereits abgesenkt. Die Toranlage ist nur nachrichtlich
dargestellt.
Die Einfahrt und die Notausfahrt 2 der Feuerwehr
erfolgt über die Toranlage 3, auch diese Darstellung ist nur nachrichtlich.
Friedhofweg:
Der Friedhofweg wird bis Zu- und Ausfahrt Parkplatz, Hackschnitzelanlage und
Zufahrt Feuerwehr vom motorisierten Verkehr (Feuerwehr, Sportanlage) befahren.
Im Bereich der Skateranlage, Richtung Mehrgenerationenspielplatz und Friedhof
findet viel Freizeitverkehr zu Fuß und mit dem Rad statt. Das Senkrechtparken
entlang des Friedhofweges entfällt aus Platz-und Sicherheitsgründen. Nördlich
der Wendekehre wird der Friedhofweg zu einem reinen Geh- und Radweg (Absperrung
mittels Pfosten), ausgenommen Fahrzeuge der Feuerwehr (Zweite Notausfahrt) und
des Grünflächenamtes. Die Anwohnerinnen und Besucherinnen der Altstadt können
den neuen Parkplatz an der Turnhalle mitbenutzen (ca. 70 Stellplätze). Hierfür
sollte rechtzeitig eine entsprechende Regelung und Bewirtschaftungsform
(Gebühren, Anwohnerparkreglung etc.) entwickelt werden.
Zur Kapellenstraße sind drei Spuren erforderlich:
Einfahrt, Ausfahrt und separate Feuerwehrausfahrt im Alarmfall. Die Einfahrspur
wird auf 6,55 m verbreitert. Eine größere Abrundung im Einfahrtsbereich zu
Lasten des Gehweges scheidet aus, da ansonsten in die Konstruktion der
Unterführung eingegriffen werden müsste. In der Kapellenstraße wird auf die
Sperrfläche in der Mitte verzichtet, um den Fahrzeugen eine bessere Möglichkeit
zum Ausholen zu ermöglichen (Verschwenken der Fahrspuren). Trotz dieses
Verschwenks der Fahrspuren können Fahrzeuge mit einer Länge ≥ 10,00 m aus
östlicher Richtung nicht einbiegen und müssen an der Hochstraße wenden. Dies
muss entsprechend beschildert werden.
Der in der ersten Instruktion dargestellte
barrierefreie Umbau der bestehenden Rampe (nicht barrierefrei, aber durch
Radfahrer und mit Kinderwagen nutzbar) muss aus Konstruktions- und
Kostengründen entfallen. Ein barrierefreier Zugang ist über den neuen Weg vor
dem Julius-Hirsch-Sportzentrum möglich.
Die Zufahrt zum und vom TÜV-Gelände muss geändert
werden, hier ist Grunderwerb erforderlich. Der Ersatz der Hinweistafel TÜV und
der vom GrfA gewünschte Ersatz des entfallenen Baumes auf TÜV-Gelände sind in
der Planung blau dargestellt. Die Zufahrt zum TÜV, Schützenhaus und die
rückwärtige Ausfahrt von der Feuerwehr werden gegenüber der ursprünglichen Lage
nach Norden verlegt, auf der Südseite sind Parkflächen möglich. Dieser Weg ist
nach Ausbau öffentlich zu widmen.
Vor der
Toranlage 3 der Feuerwehr und der Heizungszentrale ist eine für große
Reisebusse ausreichende Wendekehre geplant. Diese greift in das bestehende
Gelände der Bezirkssportanlage ein. Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die
Grundstücksverhältnisse den tatsächlichen Verhältnissen anzupassen und die neu
hinzugekommen Verkehrsflächen entsprechend öffentlich zu widmen.
Die
Möglichkeiten für Vorrangschaltungen an den Lichtsignalanlagen für die
Ausfallrouten der Feuerwehr werden unabhängig davon derzeit von den beteiligten
Dienststellen untersucht.
Im Februar 2015 wurden zwei Varianten instruiert. Auf
Grund der Instruktionsergebnisse wurde die Planung überarbeitet und die
geänderte Planung im August 2015 erneut instruiert.
Eine gekürzte Zusammenfassung der
Instruktionsergebnisse ist nachfolgend aufgeführt, Insbesondere soweit sie
nicht bereits in der überarbeiteten Planung berücksichtigt wurden:
Amt für Brand- und Katastrophenschutz (ABK):
Ausfahrt Toranlage 4: Es wird
gebeten, die Schleppkurven der neuen Planung anzupassen und zu überprüfen, ob
ein ungehindertes Ausfahren möglich ist.
Die Schleppkurven wurden entsprechend den
Angaben ABK angepasst und überprüft.
Notausfahrt 2: Der Hinweis des Grünflächenamtes zum Lichtraumprofil von
4,50 m wird für notwendig erachtet. Statt Schotterrasen sind im Kurvenbereich
Rasengittersteine vorzusehen (Befahrbarkeit auch bei länger anhaltendem Regen).
Im Bereich „ELAN" sollte über das Anbringen weiterer Sperrpfosten
nachgedacht werden. Bei Veranstaltungen z.B. Kirchweih werden die Sperrpfosten
meist entfernt und damit geöffnet für „Wildparker'', die die Notausfahrt
unpassierbar machen.
Nachtrag:
Aus Sicht ABK sollte entlang des Verwaltungsgebäudes und im Bereich des
Haupteingangs auf Baumpflanzung (5 Bäume) verzichtet werden. Feu empfiehlt
niedrigen, pflegeleichten Bewuchs wie Hecken oder Büsche.
Der Baum auf der Insel am Tor 1 sollte ebenfalls
entfallen. Es handelt sich um die Hauptausfahrt, hierbei ist, bedingt durch die
Sitzhöhe des LKW-Fahrers, auf freies Sichtfeld zu achten. Auch bei geschalten
Leuchtsignalanlagen ist ein Kontrollblick erforderlich.
Der Baum kann entfallen.
Wendehammer / Notausfahrt:
Die geteilte Verkehrsinsel sollte überfahrbar ausgeführt sein und auf
Bepflanzung verzichtet werden. Da Anlieferverkehr am Blockkraftwerk und der
zusätzliche Busparkplatz zu Behinderungen führen können ist von einer
Bepflanzung abzusehen.
Der Standort des Baumes im Bereich Tor 3 im
Feuerwehrgelände, ist aufgrund der noch laufenden Außenanlagenplanung der
Feuerwache und der damit noch unklaren Position des Tores, der Öffnungsrichtung
und der noch fehlenden Parkplätze, KPLAN zu überlassen.
Darstellungen für die neue Feuerwehr
einschl. Bäume, Zäune und genauer Lage der Tore erfolgen nur nachrichtlich.
Arbeitsgruppe Radverkehr Fürth (AGFF):
Um dem kreuzenden PKW-Verkehr den
bevorrechtigten querenden Fußgänger- und Radverkehr zu signalisieren, sollte
der Fuß – und Radweg nicht abgesenkt werden, der Pkw-Verkehr muss dadurch eine
„Erhöhung“ überfahren und wird somit zusätzlich baulich auf den bevorrechtigten
querenden Fuß- und Radverkehr aufmerksam gemacht und gebremst.
Die Absperrpfosten sollten entfallen oder so
angebracht sein, dass auch Fahrräder mit Anhänger gut durchgeschleust werden.
Die Pfosten sind zudem durch Bodenmarkierungen (schraffierte „Warn“- bzw.
„Aufmerksamkeits“-Flächen) vor und nach den Pfosten für Radfahrer deutlich
erkennbar zu gestalten.
Im Bereich des Julius-Hirsch-Sportzentrum und der
Feuerwache sind ausreichend Fahrradständer vorzusehen. Diese müssen den
Anforderungen des ADFC entsprechen, siehe hierzu auch den Grundsatzbeschluss
des Bauausschusses:
Fahrradständer gem. Zertifizierung sind
in ausreichender Zahl schon immer in den Außenanlagen des Sportplatzes
vorgesehen und in der Entwurfsplanung zum Friedhofsweg bereits nachrichtlich
dargestellt.
Gebäudewirtschaft Fürth / Neubau und Gebäudeunterhalt
(GWF/NG):
In der vorangegangen Planung gab es einen zurückversetzten Haltebalken für den
auf die Kapellenstraße ausfahrenden Verkehr. Würde dieser nicht die
Gesamtsituation verbessern?
Ein zurückgesetzter Haltebalken verschlechtert wegen der längeren Räumzeiten
die Leistungsfähigkeit der Lichtsignalanlage, so dass nach derzeitigem Stand
eine Rückversetzung des Haltebalkens nicht möglich ist.
Bezüglich des Grunderwerbs TÜV muss im Interesse der
beiden Projekte Dreifachturnhalle und Feuerwehr dringend Klarheit und eine
Einigung über den Grunderwerb erreicht werden, ansonsten besteht v. a. für das
Projekt Feuerwehr keine Planungssicherheit. Die beiden Ersatzstellplätze TÜV
sollten vom TÜV Grundstück aus angefahren werden können.
Derzeit laufen bereits
Grunderwerbsverhandlungen zwischen dem LA und dem TÜV.
Die verschiedenen Kanäle (Regenwasser und
Schmutzwasser) sollten unbedingt aus den Privatgrundstücken in den öffentlichen
Bereich verlegt werden.
Dieser Wunsch wird an StEF weitergegeben,
wäre aber u. a wegen der Lage des Hauptsammlers h. E. nur sehr aufwändig zu
verwirklichen.
Die
Lichtzeichenanlagen beim TÜV und bei den Schützen sollten aufgrund des
geringfügigen Verkehrsaufkommens entfallen.
Im Zuge der Vorplanung wurde die Anzahl
der Signalgeber zur sicheren Seite hin geplant. Ob und wo eine Anpassung
möglich ist, wird in den folgenden Planungsstufen in Zusammenarbeit mit den
beteiligten Dienststellen noch geklärt werden.
GWF benötigt so schnell wie möglich verbindliche
Höhenangaben und Regelquerschnitte zur weiteren Planung.
Grünflächenamt (GrfA):
Dem Grünflächenamt wurden von GWF die Bauherrenleistungen für die Freianlagen
an der neuen Sporthalle Kapellenstraße übertragen. Die Freianlagen sind im Bau.
Die Straßenplanung greift in die bislang zum Sportzentrum gehörige Fläche ein.
Im Zeitraum zwischen Fertigstellung der Außenanlagen und Fertigstellung des
öffentlichen Straßenraumes wird in dem Seitenraum zwischen bestehender und
neuer Gehweghinterkante nur eine provisorische Ausführung erfolgen können.
Im Freiflächengestaltungsplan zur Baugenehmigung des
Sportzentrums war vorgesehen, die neuen Straßenbäume auf die Baumbilanz
anzurechnen. Dies ist nun zeitlich nicht mehr möglich. Damit verschlechtert
sich die Baumbilanz beim Bauvorhaben Sportzentrum und erhöht die festgesetzte
Ablösezahlung.
Die zu erhaltenden Bäume sind vor Beginn des
Baustellenbetriebs (gemäß RAS-LP 4) mit ortsfesten Schutzzäunen zu schützen.
Als Ersatz für die beiden wegfallenden Bäume östlich
des TÜV sollte an der Einmündung des Friedhofwegs in die Kapellenstraße
unbedingt wieder ein optisch prägnanter und von der Kapellenstraße sichtbarer
Baumstandort geschaffen werden. Es wird um entsprechende Darstellung im Plan
gebeten.
Die Ersatzpflanzung auf TÜV-Gelände
(Privatfläche) kann nur nachrichtlich im Plan dargestellt werden.
Die dargestellte Straßenplanung greift in die die
Außenflächen der Bezirkssportanlage ein. Neben der Notwendigkeit, die
Einfriedung einschl. Pflegezufahrt neu zu konzipieren, liegen auch wichtige
Einrichtungen der Ver- und Entsorgung der Bezirkssportanlage künftig im
öffentlichen Straßenraum, insbesondere der Wasserübergabeschacht mit Entlüftung
für die automatische Beregnungsanlage. Die Kosten müssen in die Gesamtkosten
der Straßenplanung übernommen werden. Die dargestellte Pflegezufahrt zur
Bezirkssportanlage greift evtl. in den Baumbestand ein.
Die Pflegezufahrt wird nur nachrichtlich
dargestellt.
Die Freiflächengestaltungsplanung für die neue Feuerwehr
wurde dem GrfA erst vor kurzem übertragen.
Darstellungen für die neue Feuerwehr
einschl. Bäume, Zäune und genauer Lage der Tore erfolgen nur nachrichtlich.
Hinweis: Das Lichtraumprofil für den Weg zwischen
Skateranlage und Ludwigbrücke ist für eine evtl. Feuerwehr-Notausfahrt
möglicherweise nicht gegeben. Bislang wurde das Lichtraumprofil nur für eine
Nutzung als Geh- und Radweg hergestellt (2,50 m).
infra fürth gmbh:
Die vorhandenen Strom-, Gas- und Wasserleitungen sind den Plänen zu entnehmen.
Es ist geplant die Stromversorgungsleitung im Bereich des Friedhofweges
auszutauschen. Die voraussichtlichen Kosten für die Erneuerung der
Straßenbeleuchtung belaufen sich auf ca. 29.000 €.
Jugendamt:
Gemessen an den Kriterien zur
Kinderfreundlichkeit ergeben sich kein Einwände, da das bisherige
Senkrechtparken entlang des Friedhofweges entfällt. Die fußläufige Querung der
Kapellenstraße kann wie bisher durch die Unterführung (durch Kinderwagen und
Fahrrad nutzbar) erfolgen.
Liegenschaftsamt (LA):
Zwischenzeitlich erfolgten mehrere
Abstimmungsgespräche zwischen Baureferat und TÜV. Ein konkretes Angebot
erfolgt, wenn die endgültige Ausbauplanung nebst technischen Details hier
vorliegt.
Zufahrt Schützenhaus:
Das Grundstück FI. Nr. 887/5 Gem. Fürth ist momentan nicht gewidmet. LA begrüßt
die vorgesehene Widmung des Weges.
In beiden Fällen sollte die Höhenangleichung, falls
noch nicht geschehen, unbedingt mit dem TÜV und dem Schützenhaus abgestimmt
werden.
Polizeiinspektion Fürth:
o. E.
Pfleger der Fuß- und Radwege Herr Riedel:
Der gemeinsame Fuß- und Radweg sollte
an der Ein- und Ausfahrt zum Sportzentrum rot eingefärbt werden. Um dem
kreuzenden PKW-Verkehr den bevorrechtigten querenden Fußgänger- und Radverkehr
zu signalisieren, sollte der Fuß- und Radweg nicht abgesenkt werden, der
Pkw-Verkehr muss dadurch eine „Erhöhung“ überfahren und wird somit zusätzlich
baulich auf den bevorrechtigten querenden Fuß- und Radverkehr aufmerksam
gemacht.
In der Ein- und Ausfahrten kann roter
Plattenbelag verwendet werden ähnlich der Gestaltung der Parkplatzausfahrt
Hallenbad.
Der gemeinsame Fuß- und Radweg im Bereich der
Wendekehre sollte in einem farblich anderen Belag ausgeführt werden, um die
Bevorrechtigung von Fuß- und Radverkehr zusätzlich farblich zu verdeutlichen.
Im Bereich der Wendekehre ist wegen der
auftretenden Scherkräfte beim Befahren durch Schwerfahrzeuge rot eingefärbter
Asphalt vorgesehen.
Es sollten am Übergang Wendekehre/Friedhofweg nur
maximal 2 statt 3 Absperrpfosten
errichtet werden, diese sind zudem durch Bodenmarkierungen (schraffierte
„Warn“- bzw. „Aufmerksamkeits“-Flächen) vor und nach den Pfosten für
Radfahrer/innen deutlich erkennbar zu gestalten.
Die Details werden im Rahmen der
Ausführungsplanung festgelegt.
Eine Ausweisung mit Tempo 30 wird ausdrücklich
unterstützt.
Es wäre zu prüfen, ob die Ein- und Ausfahrt zur
Bezirkssportanlage direkt aus der Wendekehre heraus erfolgen könnte, so könnte
vermieden werden, dass ein Teil des Fuß- und Radweges hierfür benötigt wird.
Seniorenrat:
Der Seniorenrat geht davon aus, dass
die Rampe barrierefrei für Rollstuhlfahrer gebaut wird.
Der barrierefreie Umbau der bestehenden
Rampe (nicht barrierefrei, aber durch Radfahrer und mit Kinderwagen nutzbar)
muss aus Konstruktions- und Kostengründen entfallen. Ein barrierefreier Zugang
ist über den neuen Weg vor dem Julius-Hirsch-Sportzentrum möglich.
Stadtentwässerungsbetrieb (StEF):
Die
Stellungnahme wird nachgereicht und soweit erforderlich, im Rahmen der
Entwurfsplanung berücksichtigt werden.
Straßenverkehrsamt:
die Verkehrserschließung der neuen Feuerwache ist aus Sicht der
Straßenverkehrsbehörde keineswegs optimal und beinhaltet erhebliche
Kompromisse. Vor allem die Konzentration verschiedener Zuflussfaktoren im
Bereich Hauptalarmausfahrt, Ausfahrt Technische Prüfstelle des TÜV Süd,
Besucherparkplätze Feuerwache, Besucherparkplätze Schützenhaus und Zufahrt
Friedhofweg führt zu einer Komplexität, die unseres Erachtens mit Alarmausfahrt
einer Berufsfeuerwehr nicht in Einklang zu bringen ist. Dagegen ist die
Situation für eine normale verkehrliche Nutzung akzeptierbar.
Zwei Punkte bitten wir zu berücksichtigen:
1.
Stellplätz
nördlich TÜV-Gebäude sind mit 4,30 m zu kurz. Gerade größere Fahrzeuge
(Großraumlimousinen, Transporter) würden rückwärts über die Stellplätze
hinausstehen.
Es wurde ein Zwischenstreifen von 0,50 cm
eingefügt.
2.
Indirekte
Zufahrt zum Friedhofweg aus östlicher Richtung für Fahrzeuge > 10 m mit
einem Umweg von mehreren Kilometern über Würzburger und Hochstraße ist nicht
zeitgemäß. Verkehrsrechtlich wird keine ausreichende Beschränkungsmöglichkeit
gesehen, Einfahrten in den Friedhofsweg von der östlichen Kapellenstraße aus zu
verhindern. Großfahrzeuge werden versuchen, den Friedhofweg anzufahren und
entsprechend in den linken Fahrstreifen der Kapellenstraße ausholen. Unter
Berücksichtigung des hohen Verkehrsaufkommens stellt dies eine potenzielle
Unfallgefahr dar.
Eine andere Lösung mit Befahrbarkeit aus
allen Richtungen würde seitens SpA ebenfalls deutlich bevorzugt, ist aber wegen
der einzuhaltenden Randbedingungen (u.a. TÜV-Gelände, Erhalt der Unterführung)
nicht machbar.
Tiefbauamt:
Die Senkrechtparkplätze im Bereich
des TÜV-Gebäudes sind mit einer Länge von 4,30 m zuzüglich 0,70 m Überhang für
größere Fahrzeuge (Transporter o. Ä.) nicht ausreichend lang. Nachdem es sich
bei der Straße zum Schützenhaus auch um eine Feuerwehrausfahrt handelt, sollten
keine Fahrzeuge in die Fahrbahn hineinragen. Aus Sicht des Tiefbauamtes sind
die Senkrechtparkstände um mind. 0,50 m zu verlängern, auch wenn die
Richtlinien derzeit von einer Parkplatzlänge von gesamt 5,00 m ausgehen.
Anstelle der Bushaltestelle im Fahrbahnbereich kann
eine Busbucht errichtet werden. Die Befahrbarkeit ist gegeben, auch wenn diese
nicht vollständig den Regeln der RASt entspricht. Die vier geplanten Bäume
entfallen, jedoch stellen begehbare Baumscheiben in unmittelbarer Nähe der
barrierefreien Ein-/Ausstiegstelle ohnehin eine Gefahrenquelle dar. Die
Baumscheiben werden im Winter äußerst glatt, so dass erhebliche Rutschgefahr
besteht. Außerdem haben sich in der jüngsten Vergangenheit an mehreren Stellen
im Stadtgebiet Probleme mit Verwerfungen durch Wurzeln im Bereich von
Straßenbäumen ergeben. Durch Anlage der Busbucht (Anfahrt mit
Schrittgeschwindigkeit) kann auf die Busparkfläche in der Wendekehre verzichtet
werden, so dass die Wendekehre etwas reduziert geplant werden könnte.
Die Durchschneidung der Wendekehre mittels Geh- und
Radweg wird auf Grund der sich ergebenden Konflikte (schnelle Radtrasse in
Kombination mit Fußgängern und Fahrverkehr) kritisch gesehen. Eine Pflasterung
im Wendebereich ist aufgrund der auftretenden Scherkräfte leider nicht möglich.
Aus Sicht des Tiefbauamtes wäre die Errichtung einer Mischverkehrsfläche
(verkehrsberuhigter Bereich o. ä.) im Bereich der Wendekehre erforderlich. Die Anbindung des· nördlichen Geh- und
Radweges zwischen den beiden Sportanlagen könnte dann gefälliger erfolgen.
Da eine Pflasterfläche im Bereich der
Wendekehre vom TfA abgelehnt wird und die Ausführung in Asphalt erfolgt, ist
die Unterscheidung zum verkehrsberuhigten Bereich nicht gegeben. Deshalb sollte
die dargestellte Lösung gewählt werden. Für den Fuß- und Radweg kann roter
Plattenbelag verwendet werden. Im Bereich der Wendekehre ist der Asphalt rot
einzufärben.
Der vorhandene Fuß- und Radweg nördlich der
Sportanlage in Richtung Henri-Dunant-Straße ist für schwere Einsatzfahrzeuge
nicht ausgebaut und derzeit auch nicht in bestem Zustand.
Ein geeigneter Standort für die TÜV-Werbetafel muss
gefunden werden. Der Ausbaubereich ist über die Zufahrt zu den Parkplätzen des
Schützenhauses auszudehnen (gesamte städtische Fläche).
Die Kostenschätzung für o. g. Baumaßnahme ergab eine
Gesamtsumme von ca. 1.000.000,-- € inkl. Beleuchtungskosten.
Folgende Kosten sind nicht enthalten:
- Grunderwerbskosten
- keinerlei Arbeiten auf dem TÜV-Gelände sowie Entschädigungszahlungen
- Kosten für das Feuerwehrprogramm der LSA
Anliegerbeiträge
Die geplante Zufahrtsstraße und auch
die Straße Fl. Nr. 887/5 Gem. Fürth sind bisher als nicht erstmalig hergestellt
geführt - und damit auch noch nicht abgerechnet. Für den Ausbau sind
Erschließungsbeiträge (= 90 % der Gesamtkosten) zu erheben, die sich auf nur 4
Grundstücke (Stadt Fürth - Julius-Hirsch-Sportzentrum, Stadt Fürth - Feuerwehr,
TÜV und Schützenverein) verteilen.
Grundsätzlich werden sowohl der TÜV als auch der
Schützenverein mit nicht unerheblichen Erschließungsbeiträgen belastet. Dies
sollte möglichst zeitnah kommuniziert werden.
Telekommunikationsleitungen:
Telekom wird das Fernmeldekabel
verlegen. Kabel Deutschland benötigt zur Planung mind. 3 Monate Vorlaufzeit.
Rechtzeitige Koordination ist erforderlich.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
1.000.000
€ |
|
nein |
X |
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan