Betreff
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.04.2015 - Berücksichtigung des Regnitz Radweges beim Umbau der Hauptkläranlage - kostengünstige und ökologisch verträgliche Verbreiterung prüfen
Vorlage
StEF/073/2015
Art
Beschlussvorlage - STEF

Von der Stellungnahme zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.04.2015 – Berücksichtigung des Regnitz Radweges beim Umbau der Hauptkläranlage - wird Kenntnis genommen.


Mit dem Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.04.2015 wurde die StEF beauftragt, „bei den  Planungen für den bevorstehenden Umbau der Hauptkläranlage den Regnitz Radweg zu berücksichtigen“. Hierzu ist festzustellen, dass am 15.09.2010 durch den Werkausschuss die Projektgenehmigung für die „Hauptkläranlage Fürth – Neubau der mechanischen und Erweiterung der biologischen Reinigungsstufe“ erteilt wurde und zwischenzeitlich die Planungen abgeschlossen sind. Die ersten Leistungen sind bereits beauftragt und die Arbeiten vor Ort haben im Herbst 2014 begonnen.

Die Pläne in der Anlage lassen das Grundstück, den Bestand und die Planung der Neubauten erkennen. Aus den Plänen ist ersichtlich, dass die einzelnen baulichen Anlagen der Reinigungsstufen dicht an der Grundstücksgrenze liegen und teilweise Kanäle mit Schachtbauwerken unter dem Regnitz Radweg vorhanden sind. Die Bauwerke und Klärbecken für die Abwasserreinigung müssen von Betriebswegen, welche teilweise mit  Fahrzeugen befahrbar sein müssen, umgeben sein, damit Arbeiten und der Transport von klärtechnischen Einrichtungen für die Wartung und Reparatur möglich sind. Im Bereich der neuen mechanischen Reinigung ist eine Rampe für eine Zufahrt von Lastkraftwagen in das Kellergeschoss erforderlich und vorgesehen. Es muss regelmäßig das Rechen- und Sandfanggut abtransportiert werden. Die Zufahrt erfolgt hier parallel zum Regnitz Radweg. Aufgrund der örtlichen Gegebenheit wurde bei der Planung der Einfahrt in das Gebäude schon mit der kleinstmöglichen Schleppkurve für LKW-Zufahrten geplant. Es ist deshalb nicht  möglich, hier ein Teilgrundstück für die Verbreiterung des Regnitz Radweges zu Verfügung zu stellen.

Eine Möglichkeit zur Verbreiterung des Radweges bestünde allenfalls im Bereich des alten Rechenhauses und des alten Sandfangs, nach deren Abbruch. Außerdem  könnte im Bereich des bestehenden Schneckenhebewerks und der Biologischen Reinigungsstufe eine Verbreiterung erfolgen. Hier ist  jedoch aufgrund des Geländeverlaufes eine Stützwand erforderlich, da das Kläranlagengelände zum Radweg hin stark abfällt. Die Prüfung, ob eine Verbreiterung des Regnitz Radweges auf den Gelände der Hauptkläranlage die ökologisch und finanziell beste Lösung darstellt, kann von StEF nicht erbracht werden. 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Wirtschaftsplan

 

nein

 

ja

Konto      

Invest.-Nr.      

im

 

Invest.-Plan

 

Erfolgsplan

 

nein

 

ja

Konto      

Invest.-Nr.      

im

 

Invest.-Plan

 

Erfolgsplan

 

nein

 

ja

Konto      

Invest.-Nr.      

im

 

Invest.-Plan

 

Erfolgsplan

wenn nein, Deckungsvorschlag:

     

 

 


Gesamtlageplan

Detail Teilabschnitt 1

Detail Teilabschnitt 2

Detail Teilabschnitt 3